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Kultur

Josée Hansen und die bequeme Macht der Moralkeule. 

Josée Hansen und die bequeme Macht der Moralkeule.
screenshot TIKTOK

Ausgangspunkt dieser Analyse ist der Artikel im Luxemburger Wort vom 2. Oktober 2026 von Nora Schloesser mit dem Titel „Content-Creator Max Feller wird als Franzosenfeind abgestempelt“. Darin geht es um einen Streit zwischen dem Lehrer, Musiker und Social-Media-Autor Max Feller und der Wochenzeitung d’Lëtzebuerger Land. Feller veröffentlichte auf TikTok und Instagram satirische Videos über Luxemburger, Franzosen und ihr Verhältnis zur französischen Sprache. Laut Wort nimmt er dabei beide Seiten und auch sich selbst aufs Korn, um gegenseitige Vorurteile sichtbar zu machen. Ausgelöst wurde der Streit durch Josée Hansens Land-Beitrag « Gallophobie », der online am 24. September 2026 und in der Ausgabe vom 25. September erschien. „Gallophobie“ bezeichnet eine feindselige Haltung gegenüber Frankreich oder den Franzosen. Der Beitrag Hansens zeigt Bilder Fellers; eine Bildunterschrift lautet ausdrücklich: « Extrait de vidéo gallophobe de l’influenceur Max Feller sur Instagram ». Damit wird sein Video deutlich als franzosenfeindlich eingeordnet. Feller widersprach dieser Darstellung am 29. September öffentlich auf TikTok.

screenshot vum Artikel aus dem Luxemburger Wort

Satire muss Kritik aushalten. Auch Feller besitzt keinen Anspruch darauf, dass jeder seine Videos lustig, gelungen oder unbedenklich findet. Aber zwischen der Kritik an einem Witz und der Zuschreibung von Franzosenfeindlichkeit liegt ein tiefer Graben. Der Wort-Artikel weist zugleich auf die Möglichkeit hin, dass jüngere Zuschauer Satire à la Feller missverstehen können. Dieses Risiko lässt sich diskutieren. Es rechtfertigt jedoch nicht, dem Urheber ohne hinreichenden Kontext eine feindselige Gesinnung zuzuschreiben. Dass Sprachkonflikte in Luxemburg existieren, ist wohl kein Geheimnis. Doch eine gesellschaftliche Problemdiagnose à la Hansen darf nicht zur Abkürzung für ein persönliches, diffamierendes Verdikt werden.

ChatGTP

Amateur-Moralrichter mit null Selbstkritik

Auch Hansens damalige, zum Teil bösartige Angriffe im Land auf die RTL-Mitarbeiter in der Affäre RTL-Lunghi sprechen Bände: „abus de pouvoir – un montage biaisé – la vox populi prise à témoin et manipulée  pour des rengaines personnelles- montage douteux.“ Hansens Ehemann Romain Hilgert hetzte in der causa RTL-Lunghi ebenfalls mit diffamierenden Begriffen wie « dumpfer Poujadismus » und « neoliberale Staatsfeindlichkeit ». Als Hilgert die Chefredaktion und Geschäftsführung im Land verantwortete, leitete Hansen die Kulturberichterstattung. Später folgte sie ihm an die Spitze der Redaktion. Damit waren zentrale publizistische Funktionen innerhalb eines Paares konzentriert. Für eine Redaktion ist eine solche Verflechtung äußerst problematisch. (  Siehe auch die GKonline-Artikel: „Das Land, Hilgert und die Deontologie der Doppelmoral“ / „Die selbsternannten Moralapostel in der juristischen Bredouille“.)

Im Verwaltungsrat sitzen und Unabhängigkeit predigen

Auch Hansens frühere institutionelle Nähe zum Mudam spricht Bände. Im Oktober 2016 wird ihr Rücktritt aus dem Verwaltungsrat des Museums bekannt. Als Grund führte Frau Hansen den Konflikt mit ihrer journalistischen Tätigkeit an. Dass dieser Zustand eines flagranten Interessenkonfliktes nicht viel früher entdeckt wurde, spricht ebenfalls Bände. Denn wer an vitalen  Entscheidungen einer Einrichtung mitwirkt, kann ihr gegenüber nicht dieselbe Kritik anwenden wie ein unabhängiger Beobachter.

 

In diesem Kontext veröffentlichte am 31. Mai 2016 Jean-Marc Adolphe im Club von Mediapart, der unabhängigen französischen Onlinezeitung, den Artikel « Artistes ‘embedded’ ? ». Adolphe setzt sich mit Hansens Land-Texten auseinander. Sein zentraler Einwand betrifft den Kern der Doppelrolle. Über Hansens Aktivitäten im Mudam-Verwaltungsrat schreibt er, sie sitze dort « embedded », « sans que cela lui semble poser de problème, ni au regard de l’appréciation qu’elle porte sur les institutions publiques, ni davantage au regard des plus élémentaires règles de

TikTok

déontologie professionnelle : comment peut-on à la fois être journaliste-critique d’art dans un grand hebdomadaire (le d’Lëtzebuerger Land) et accepter de siéger au conseil d’administration de l’une des plus importantes institutions d’art contemporain, qu’elle a charge de “couvrir” en tant que journaliste ?  Vu de France, le Luxembourg recèle de bien étranges mystères… ».

 

Moral nach außen, „silence radio“ nach innen

ChatGTP

Mediapart analysiert auch Hansens Formulierungen wie : « Le plus révoltant, c’est la servilité des artistes dans la politique officielle ». Eine solche Kritik ist besonders erklärungsbedürftig, wenn ihre Urheberin gleichzeitig in einem zentralen Leitungsgremium ebenjenes öffentlich getragenen Kulturbetriebs sitzt. Wer anderen Servilität vorhält, muss die eigenen Bindungen ebenso streng untersuchen.  Madiapart hatte  Land-Chefredakteur Hilgert sowohl auf Hansens Doppelrolle angesprochen als auch die Veröffentlichung einer Erwiderung vorgeschlagen. Die Antwort : Funkstille  « sur ces deux points, silence radio ».

Den Kulturbetrieb kritisieren – und darin Karriere machen

Wie tief Hansen im Kulturbetrieb verankert ist, lässt sich heute auch ihrer veröffentlichten Biografie entnehmen. Sie nennt die Präsidentschaft des Rockhal-Verwaltungsrats von 2004 bis 2014 und das Mudam-Mandat 2016. Nach ihrer Zeit beim Land arbeitete sie vier Jahre im Kulturministerium als Leiterin der Abteilung für künstlerisches Schaffen und Förderung. Seit März 2025 ist sie Direktorin für kulturelle Angelegenheiten der Stadt Esch.

Photo Luxemburger Wort

Diese Abfolge zeigt eine lange Verbindung von publizistischer Deutungsmacht, institutioneller Mitwirkung und beruflichen Leitungspositionen. Hansen hat die Kulturszene auf ihre Art über Jahre beschrieben, an ihren Einrichtungen mitgewirkt und dort schließlich ihre berufliche Tätigkeit lukrativ verankert. Eine solch komfortable materielle Absicherung in der öffentlichen Kulturverwaltung unterscheidet sich grundsätzlich von den Bedingungen vieler freischaffender Künstler. So führt Hansens berufliche Laufbahn mitten in jene institutionelle Kulturpolitik, deren Nähe sie bei anderen als Gefahr für die Unabhängigkeit behandelt und kritiziert hat.

Und so schreibt sie gleichzeitig weiter ohne Bedenken im Land Beiträge à la « Gallophobie ». Damit ist die Frage nach der Trennung ihrer Rollen wiederum aktuell. Eine Kulturverantwortliche kann publizistisch tätig sein. Aber die Leser dürfen erwarten, dass ihre institutionelle Position erkennbar bleibt und dass moralische Attacken besonders sorgfältig begründet werden müssen.

Die Moralkeule ersetzt keine journalistische Redlichkeit

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In der Causa Feller–Gallophobie steht deshalb mehr zur Diskussion als die Frage, ob ein einzelnes Video geschmackvoll war. Es geht darum, wie eine Zeitung Menschen öffentlich einordnet, beurteilt und schließlich… verurteilt. Hansen darf Feller kritisieren. Hilgert durfte RTL kritisieren. Beide müssen sich aber gefallen lassen, dass ihre bösartige Wortwahl und ihre anklagenden Thesen ebenso streng geprüft werden wie die Menschen, über die sie richten. Journalistische Autorität entsteht nicht durch die Arroganz des Urteils, sondern durch die Redlichkeit seiner Begründung. Wer anderen « Gallophobie » unterstellt, muss diese Zuschreibung nachvollziehbar begründen und sich an denselben Maßstäben messen lassen. Die Moralkeule verleiht niemandem einen Freibrief für die eigene Selbstgerechtigkeit. Eine Redaktion, die über andere richtet, darf sich bei der eigenen Verantwortung nicht hinter ihrer moralischen Pose verschanzen. Wer öffentlich austeilt und sich zugleich jeder Rechenschaft entzieht, darf sich nicht wundern wenn   Betroffene   den Angriff nicht länger hinnehmen  und straf – oder zivilrechtlich zurückschlagen. Publizistische  Macht ist  kein Freibrief für juristische Verantwortungslosigkeit.      

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