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Justiz

Causa Lunghi:  Ein Sieg des Rechtsstaats 

Causa Lunghi:  Ein Sieg des Rechtsstaats
mat ChatGTP iwwerschafft

Manchmal verdichtet sich die Bedeutung eines langen Verfahrens in einem einzigen Satz. Als die

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frühere RTL-Journalistin Sophie Schram im RTL-Lunghi-Prozess vor der Cour d’Appel an ihren verstorbenen Anwalt Gaston Vogel erinnerte, zitierte sie seine Worte, die heute fast wie eine Zusammenfassung der gesamten Affäre wirken: „Mme Schram, seien Sie froh, dass Sie eines Tages vor einem professionellen Gericht sprechen können. Seien Sie froh, dass in Luxemburg nicht die Vox Populi und die Clique der Partie civile  über Sie urteilen. Sondern professionelle Richter!“



Dieser Satz war weit mehr als anwaltlicher Zuspruch. Er war eine Erklärung des Unterschieds zwischen Rechtsstaat und Vox Populi, zwischen Beweisen und Mutmaßungen, zwischen richterlicher Unabhängigkeit und öffentlichem Druck.
Heute wirkt dieser Satz wie eine Prophezeiung, wie die Quintessenz der gesamten Affäre.
Denn genau darum ging es in diesem Prozess von Anfang an: um die Frage, wer in einem Rechtsstaat letztlich urteilt. Die Gerichte? Oder Claqueure , die längst beschlossen hatten, wie das Urteil auszusehen habe?

Nach fast zehn Jahren juristischer, medialer und gesellschaftlicher Auseinandersetzungen hat die Cour d’Appel jetzt eine klare, unmissverständliche Antwort gegeben.
Es urteilen nicht die Straße, nicht die sozialen Netzwerke, nicht die Vox Populi, nicht die Fangruppe um Lunghi mit der lautesten Stimme, nicht die Schreiber einiger Konkurrenzmedien, nicht die ALIA, nicht der Conseil de Presse. Es urteilen professionelle Richter!

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Und genau deshalb reicht die Bedeutung dieses Urteils weit über die beteiligten Personen hinaus. Denn die Affäre Lunghi war längst nicht mehr nur ein Streit über einen Interviewschnitt. Im Laufe der Jahre entstand um die Causa Lunghi eine regelrechte Parallelwirklichkeit, in der die Rollen längst verteilt waren: Enrico Lunghi war das Opfer. Sophie Schram die Provokateurin. Marc Thoma der Manipulator. Alain Berwick der Befehlsgeber und Xavier Bettel der Anstifter.
Diese hahnebüchene und groteske Verschwörungstheorie wurde über Jahre hinweg gebetsmühlenartig wiederholt, bis sie für manche zu einer Gewissheit geworden war.

Die Richter der Cour d’Appel hatten eine andere Aufgabe. Sie mussten analysieren, was die Partie civile mit ihren Claqueuren vorgaukelte, was  die Staatsanwaltschaft  an Anklagepunkten  vorbrachte. Sie mussten prüfen, was sich rechtlich nachweisen ließ. Sie mussten Akten lesen, Aussagen bewerten, Beweise würdigen und Recht anwenden.

Und das hohe Gericht, präsidiert von Vincent Franck, assistiert von den Richterinnen Joëlle Diederich und Sonja Streicher, kam in einem 62-seitigen, gewissenhaften und fundierten Urteil zu dem Ergebnis, dass die strafrechtlichen Vorwürfe gegen die Journalisten nicht haltbar waren.
Der Schnitt im Interview von 28 Sekunden – auf dem die gesamte Lunghi-Anklage aufgebaut war – war keine Manipulation, sondern rechtens. Extrait Arrêt Cour d’Appel dixième chambre N° 278/26 X. du 3 juin 2026, page 58:
« Il ne ressort d’aucun élément du dossier répressif que si les 28 secondes étaient restées dans le reportage, le public

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aurait pu avoir une impression moins négative du comportement d’Enrico Lunghi. La coupure de 28 secondes a partant été faite à bon droit. » (…) « Après l’interview, lorsque le micro de Sophie Schram est éteint et que le caméraman filme ses plans de coupe, Enrico Lunghi dit ‘Et deet mer Leed, ech gin wierklech seelen rosen, du war ech rosen (…) mais ech fannen dat net fair !’. La Cour considère que la phrase litigieuse ne saurait être interprétée comme contenant de véritables excuses émanant d’Enrico Lunghi quant à son comportement. Elle estime, au contraire, qu’elle s’analyse tout au plus comme une tentative de justification des faits reprochés. En effet, les termes employés ne traduisent ni la reconnaissance explicite d’une faute, ni l’expression d’un regret sincère, éléments généralement attendus dans le cadre d’excuses. Ils s’apparentent davantage à une démarche visant à expliquer, voire à atténuer ou légitimer le comportement adopté, sans pour autant en assumer pleinement le caractère fautif. Dans ces conditions, la Cour retient que ladite déclaration ne revêt pas la qualification d’une excuse valable. »

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Fakt ist; das Urteil zeugt von grosser Gewissenhaftigkeit und analytischer Schärfe.
Zurück zu den Aussagen des verstorbenen Juristen Gaston Vogel. Er sprach nicht über technische Rechtsfragen. Er sprach über den Unterschied zwischen Recht und Stimmung, zwischen richterlicher Unabhängigkeit und gesellschaftlichem Druck gesteuert von  Emotionen, Empörung und Sympathie.

Ein Rechtsstaat kann jedoch nur funktionieren, wenn die Legitimität von Gerichten nicht davon abhängt, ob einem das Urteil gefällt. Die eigentliche Niederlage der partie civile und ihrer Jünger ist die Niederlage einer Haltung, dass Sympathie und Empfinden Beweise ersetzen könnten, dass gesellschaftlicher Druck wichtiger sei als richterliche Prüfung und dass ein Verfahren nur dann gerecht sei, wenn es die eigenen Erwartungen bestätigt. So geht das  Urteil in der Causa Lunghi  weit über den Einzelfall hinaus. Und gerade deshalb ist dieses Urteil mehr als ein Freispruch für Sophie Schram und Marc Thoma.

Nicht die lauteste Stimme hat recht. Nicht die größte Empörung. Nicht die bestvernetzte Clique. Nicht die Straße. Nicht Alia. Nicht Facebook. Nicht die Vox Populi.
Das Urteil spricht das Gericht. Es bleibt als starke Korrektur einer jahrelangen Vorverurteilung. Es bleibt als Ohrfeige für jene, die glaubten, sie könnten mit diffamierenden Kommentaren, engen Kulturkontakten, falschen Blâmes und moralischer Lautstärke eine juristische Wahrheit aus dem Wege räumen.

Die größte Leistung der Cour d’Appel bestand deshalb nicht allein darin, zwei Journalisten freizusprechen. Ihre größte Leistung bestand darin, sich dem Druck vorgefertigter Gewissheiten zu entziehen. Sie urteilte weder nach Empörung noch nach Netzwerken , noch nach gesellschaftlichen Erwartungen.
Und sie zeigte eindeutig: Luxemburg ist nicht mehr zwangsläufig das Land, in dem ein gut vernetzter Generaldirektor automatisch gewinnt, weil genug Anhänger aus seinem Milieu und verschiedene  Medien  versuchen , Richter  zu spielen.

Es ist nicht mehr selbstverständlich, dass eine Frau, die ihre Arbeit macht, tätlich angegriffen wird und am Ende zur Schuldigen erklärt wird, nur weil der Mann, den sie interviewt, besser vernetzt ist.

Und es bleibt als Ohrfeige für jene, die glaubten, sie könnten mit genügend abstrusen Kommentaren, Kulturkontakten, Blâmes und moralischer Lautstärke eine juristische Wahrheit ersetzen.

Nicht die  Strasse  spricht  das Urteil  sondern  professionelle Richter .  Und genau das meinte Gaston Vogel.

Genau deshalb ist das Urteil der Cour d’Appel nicht nur ein klarer Freispruch.

Es ist ein wichtiger Hinweis  wie ein Rechtsstaat funktionieren muss.

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