Fast zehn Jahre lang wurde der Öffentlichkeit erzählt, RTL habe manipuliert. Sophie Schram und Marc Thoma hätten durch einen irreführenden Schnitt ein falsches Bild von Enrico Lunghi geschaffen. Die berühmten „28 Sekunden“ wurden zum Symbol eines angeblichen Medienskandals. Dazu kam die ebenso oft wiederholte Behauptung, Lunghi habe sich unmittelbar während des Interviews entschuldigt.Heute liegt das gesamte Urteil der Cour d’Appel ,präsidiert von Vincent Franck ,vor. Und wer die Entscheidung liest, muss feststellen: Die Beschuldigungen und Erzählungen gegen die RTL -Journalisten , die über Jahre hinweg verbreitet wurden, hält der gerichtlichen Überprüfung nicht stand.
Der Mythos der 28 Sekunden
Die Cour d’Appel hat die umstrittene Sequenz untersucht und kommt zu einem klaren Ergebnis. Die Richter halten fest, dass der betreffende Austausch keinen wirklichen Informationswert für die Zuschauer hatte. Er sei fragmentarisch und ohne wesentlichen Beitrag zum Verständnis des Geschehens. Wörtlich heißt es: “ Il ne ressort d’aucun élément du dossier répressif que si les 28 secondes étaient restées dans le reportage, le public aurait pu avoir une impression moins négative du comportement d’Enrico Lunghi. La coupure de 28 secondes a partant été faite à bon droit. “
Der Schnitt war also rechtmäßig.
Die Richter stellen ausdrücklich fest, dass nichts darauf hindeutet, dass die zusätzlichen 28 Sekunden den Eindruck des Publikums wesentlich verändert hätten.
Die Entschuldigung, die keine war
“ Après l’interview , lorsque le micro de Sophie Schram est éteint et que le cameraman filme ses plans de coupe, Enrico Lunghgi dit ‘ Et deet mer Leed, ech gin wierklech seelen rosen, du war ech rosen (…) mais ech fannen dat net fair!”
Ebenso eindeutig fällt die Bewertung dieser Aussage aus, die jahrelang als Entschuldigung dargestellt wurde.
„La Cour considère que la phrase litigieuse ne saurait être interprétée comme contenant de véritables excuses émanant d’Enrico Lunghi quant à son comportement.“
Die Cour erkennt darin keine echte Entschuldigung. Vielmehr fehle sowohl die Anerkennung eines Fehlers als auch ein Ausdruck aufrichtigen Bedauerns. Daher lautet die Schlussfolgerung:
„Dans ces conditions, la Cour retient que ladite déclaration ne revêt pas la qualification d’une excuse valable.“
Die Journalisten handelten im Rahmen der Pressefreiheit
Die Cour stellt ferner fest, dass Sophie Schram und Marc Thoma die Grenzen der Meinungs- und Pressefreiheit nicht überschritten haben.
„Sophie SCHRAM et Marc THOMA ont diffusé le reportage, sans qu’il n’y ait eu dépassement des limites de la liberté d’expression.“
Die Berichterstattung beruhte auf Tatsachen und stellte zulässige journalistische Kritik zu einem Thema von öffentlichem Interesse dar.
Zehn Jahre Anklage – und am Ende Freispruch
Die Cour kommt zum Schluss, dass keine böswillige Absicht der Journalisten nachgewiesen werden konnte. Die Reporter wollten nicht das Ansehen Enrico Lunghis zerstören, sondern ein Verhalten dokumentieren, das sich im Rahmen eines öffentlichen und professionellen Kontextes ereignet hatte.
Damit bleiben von den Vorwürfen der Manipulation, Diffamierung und gezielten Schädigung wenig übrig.
Das Berufungsgericht hat die Journalisten vollständig freigesprochen.
Die Legende war lauter als die Fakten. Das Urteil bleibt.