Die jüngste Sendung ( 10.06. 2026) im öffentlich-rechtlichen Radio 100,7 mit Jeff Schinker und Guy Helminger hinterließ bei den Zuhörern einen eigentümlich befremdlichen Eindruck. Nicht wegen des drögen, verbalen Leerlaufs, nicht wegen dessen, was gesagt wurde, sondern vielmehr, was verschwiegen wurde … in der Causa Lunghi. Es wurde analysiert, kommentiert und spekuliert. Doch der juristische Schlusspunkt, nämlich der
vollständige Freispruch der ehemaligen RTL-Journalisten Sophie Schram und Marc Thoma sowie des früheren RTL-CEO Alain Berwick, wurde mit keinem Wort erwähnt. Bemerkenswertes Schweigen. Aus journalistisch-deontologischer Perspektive ein klägliches Zeugnis öffentlich-rechtlicher Informationskultur. Schade, dass ALIA und Conseil de Presse ausgerechnet am Tag der Schinker-Helminger Ausstrahlung „off the record“ waren.
Fakt ist: Bei dem Urteil mit Freispruch der Cour d’Appel ( 03. 06. 2026) handelt es sich keineswegs um eine marginale Randnotiz. Der Freispruch ist nicht irgendeine Episode innerhalb der Affäre Lunghi; er stellt deren juristischen Endpunkt dar. Er ist die Antwort der Gerichte auf jahrelange Vorwürfe, Unterstellungen, Diffamierungen und öffentliche

Vorverurteilungen. Wer heute über die Affäre Lunghi spricht, ohne den Freispruch erster Klasse zu erwähnen, unterschlägt einen wesentlichen Bestandteil der historischen und juristischen Wirklichkeit.
Gerade deshalb dokumentiert die Sendung auf 100,7 mit Schinker und Helminger ein bemerkenswertes Beispiel von Geschichtsrevisionismus durch Auslassung. Geschichte wird nicht nur durch Unwahrheiten verfälscht, sondern ebenso durch das systematische Verschweigen entscheidender Tatsachen. Wer das letzte und bedeutendste Kapitel der Causa Lunghi, das Urteil der Cour d’Appel unterschlägt, betreibt diskursive Verfälschung der Wirklichkeit. Besonders aufschlussreich ist diese erbärmliche Haltung auch deshalb, weil beide Schreiber über Jahre hinweg keineswegs als neutrale Beobachter in Erscheinung traten. Im Gegenteil: Sie fungierten als Lunghis klar erkennbare publizistische Lautsprecher gegenüber den von ihnen beleidigten und verleumdeten RTL-Leuten.

Kleine Schinker-Kostprobe: “Schweigen der Lämmer. Man kann das Werk nur in der Buchhandlung Alinéa ergattern. Vielleicht aber auch, weil die Schuldigen unbestraft davonkamen (…) Das Schweigen der Hauptangeklagten – allen voran Kulturminister Xavier Bettel – wirkt aber symptomatisch für eine Art und Weise, (nicht) mit Kritik umzugehen, die fast schon als rhetorischer Kniff bezeichnet werden kann … / “ Le bon, la brute et les truands. La suite est connue. Sophie Schram harcèle verbalement le directeur du Mudam (…) La journaliste était mal préparée et se contentait de rabâcher les accusations de Drescher (…) La blessure de Schram était peu de chose, certainement moins qu’une Schramm ( excusez le jeu de mots ) et l’histoire de plainte fut tout aussi orchestrée (…) On voit que les Luxembourgeois n’ont pas vécu l’Union Soviétique. “ / “ Le public se rend compte qu’il a été berné. C’est bien du Relotius avant l’heure ( pour une fois que le Luxembourg aura été un précurseur dans quelque chose, on s’en serait bien passé. ) “ / “Que des personnes don’t la culpabilité dans l’affaire a quasiment été triplement établie lors des différents moments de l’enquête (…) et qu’en gros, alors que la culpabilité d’un Alain Berwick ( alors directeur general ) a été prouvée …”

Helminger , dessen Ego ( genau wie bei Schinker) – keinen Platz für Selbstzweifel oder Selbstreflexion lässt – versucht seiner schwarz-weissen fiktionalen Tarnung eine vermeintlich „literarische“ Dimension zu verleihen. In seinem Machwerk „Die Lombardi-Affäre“ entwirft er das Bild eines Landes, in dem Politik, Medien und kulturelle Provinzialität gemeinsam gegen einen unbescholtenen Museumsdirektor agiert hätten. Selbst dort, wo Helminger sich hinter dem Schutzschild der Pseudofiktion versteckt , bleibt die Stoßrichtung seiner Aussagen unübersehbar real.
Im Tageblatt vom 19.04.2018 verlässt Helminger dann diese literarische Camouflage um in einem real existierenden Artikel Xavier Bettel und die betroffenen RTL-Journalisten zu diffamieren: „Der Premier darf einen Museumsdirektor, ohne den Luxemburg auf der internationalen Karte für zeitgenössische Kunst nicht sichtbar wäre, aufgrund eines gefälschten Videos vorverurteilen und kommt ohne Konsequenzen davon.“
Ähnlich diffamierend und beleidigend äussert sich Helminger auch im deutschen Domradio: “ Vor der Ausstrahlung sei das Interview bewusst so zusammengeschnitten worden , dass diese Handbewegung viel heftiger gewirkt habe als in Wirklichkeit geschehen .’Das war also eine Fälschung’ sagt Helminger, “und aufgrund dieser Fälschung hat der Luxemburger Premier sich eingemischt und gesagt Lunghi, das wäre nicht in Ordnung, so ein Mann könne nicht an der Stelle eines Museumsdirektors sein usw”.
Fakt ist : Mit diesen öffentlichen Diffamierungen und erbärmlichen Unwahrheiten hat Helminger sich strafrechtlich in die Binsen gesetzt . Denn in Wirklichkeit war die “Handbewegung” NICHT zusammengeschnitten sondern klar sichtbar durchlaufend gesendet worden . Auch hat Premier Bettel niemals gesagt “ so ein Mann (Lunghi) könne nicht an der Stelle eines Museumsdirektors sein.” Also in zwei Sätzen gleich zwei erbärmliche Fake News.
Fakt ist auch: Über Jahre hinweg entstand durch Schreiber à la Helminger, Schinker , Clarival im “Land” und weiteren publizistische Akteure ( auf die wir noch zurückkommen) ein Narrativ, dessen Einseitigkeit kaum zu überbieten ist. Die Causa Lunghi wurde nicht nur komplett einseitig und parteiisch beschrieben, sondern zugleich moralisch aufgeladen. RTL avancierte zum Symbol einer vermeintlichen Manipulation und struktureller Verschwörung.

Doch die Entwicklung nahm einen anderen Verlauf. Die Cour d’Appel sprach die betroffenen RTL- Verantwortlichen vollständig frei . Die zentralen Vorwürfe hielten einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Damit wurde nicht lediglich ein Verfahren beendet; vielmehr wurden “öffentlichen Gewissheiten” ad adsurdum geführt , die über Jahre hinweg als unumstößliche Wahrheiten von Schinker, Helminger und Co. präsentiert wurden.
Nach einem derart eindeutigen Urteil der Cour d’Appel hätte man erwarten dürfen, dass die beteiligten Schreiber ihre eigene Positionen einer kritischen Reflexion unterziehen. Nichts dergleichen geschah. Stattdessen ist eine bemerkenswerte Form kollektiver Amnesie eingetreten. Der Freispruch soll zunehmend aus der öffentlichen Erzählung verschwinden. Die Anklage soll präsent bleiben, die Entlastung zur Randnotiz degradiert werden . So soll die Öffentlichkeit sich weiterhin an die Verdächtigungen erinnern, nicht jedoch an deren juristische Widerlegung.

Auch diese jämmerliche Vorgehensweise fand im öffentlich-rechtlichen Radio 100,7 Anwendung obwohl dessen primärer Auftrag laut Lastenheft gerade darin bestehen muss, komplexe Sachverhalte vollständig ausgewogen und differenziert darzustellen. Hinzu kommt die Tatsache, dass Lunghi beziehungsweise seine publizistischen Helfer während Jahren wiederholt in Interviews und Sendungen im 100,7 zu Wort kamen, während die Gegenseite komplett ausgeschlossen blieb . Öffentlich-rechtliche Ausgewogenheit und Neutralität lassen grüßen!
Schinker veröffentlichte einen Kommentar mit dem Titel „Schweigen der Lämmer“. Heute wirkt dieser Titel wie eine ironische Selbstbeschreibung . Denn mittlerweile schweigen ausgerechnet jene, die über Jahre hinweg am lautesten geschrien haben.
Und womöglich sagt gerade dieses Schweigen mehr über den Zustand eines Teils der Kultur- und Medienöffentlichkeit aus als sämtliche Kommentare der vergangenen Jahre. Es offenbart das armselige Verhalten, eine Realität nicht anzuerkennen, die nicht zum eigenen Weltbild passt. Es offenbart die Weigerung, sich mit einem Urteil auseinanderzusetzen, das jahrelang gepflegte Gewissheiten pflegte.
Und es offenbart, wie leicht aus moralischer Sackgasse jene Form von Geschichtsrevisionismus erwachsen kann .