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Justiz

Wie  das Luxemburger Wort einen Freispruch demontiert 

Wie  das Luxemburger Wort einen Freispruch demontiert
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Es gibt Gerichtsurteile, die Interpretationsspielraum lassen. Und es gibt Urteile, die glasklar sind. Nach zehn Jahren Ermittlungen, Anklagen, Verdächtigungen und Vorverurteilungen hat die Cour d’Appel in der Causa Lunghi ein eindeutiges Verdikt gefällt: Die Verurteilung der früheren RTL-Journalisten Marc Thoma und Sophie Schram sowie des Ex-RTL-CEO Alain Berwick wurde komplett aufgehoben. Die Angeklagten wurden in sämtlichen Anklagepunkten freigesprochen. Nicht teilweise. Nicht mit Einschränkungen. Nicht aus formalen Gründen. Vollständig. Das ist juristisch die stärkstmögliche Rehabilitierung. Man sollte annehmen, dass ein solch klares Urteil in der Berichterstattung fair, präzise und unmissverständlich wiedergegeben wird.

Doch genau hier beginnt das Problem. Zwar wird in gleich zwei Artikeln im Luxemburger Wort über den Freispruch

privat

berichtet, aber sprachlich relativiert, eingeordnet, abgeschwächt und mit neuen Verdachtsmomenten umrahmt. Der Leser soll den Freispruch erfahren. Aber er soll ihn offenbar nicht glauben. Der Leser gewinnt nicht den Eindruck, dass zwei Menschen rehabilitiert wurden. Vielmehr entsteht das Bild von Personen, die zwar juristisch freigesprochen wurden, aber irgendwie trotzdem verdächtig bleiben sollen.

 

Die Kunst, einen Freispruch kleinzureden

Der Wort-Artikel vom 04.06.2026 verrät so manches über die Haltung des Schreibers, indem eine auffällige sprachliche Konstruktion des Misstrauens gegenüber dem Urteil produziert wird. Bereits die Überschrift suggeriert, dass eine Verurteilung eigentlich nähergelegen hätte:
Lunghi gegen RTL: Thoma und Schram werden nun doch freigesprochen.“
Dieser Titel ist ein journalistisches Lehrstück und könnte in jeder Journalistenschule als negatives Beispiel präsentiert werden, wie krass man gegen neutrale Berichterstattung verstoßen kann, um Framing zu praktizieren. Allein das Wörtchen „doch“ verrät mehr über die Erwartungshaltung des Wort-Schreibers als über das Urteil selbst; die klar erkennbare Verweigerung der Unschuld.

screenshot vum Artikel am Luxemburger Wort

 

Nach dem entlarvenden „doch“ folgt dann im Untertitel das berühmte „aber“:
Beendet ist der Rechtsstreit aber noch immer nicht, auch wegen eines Buches.“
Diese Behauptung ist falsch! Denn der Rechtsstreit gegen die früheren RTL-Journalisten ist mit dem Freispruch abgeschlossen! Bei dem betreffenden Buch geht es um ein Produkt der Ehefrau Lunghis, Catherin Gaeng, weswegen das Paar bereits in einem Prozess vor dem Strafgericht  in erster Instanz schuldig gesprochen und verurteilt wurde. Dagegen sind  Gaeng  (die zu einem Jahr Gefängnis auf Bewährung und einer Geldstrafe verteilt wurde ) sowie Ihr Mann,  der eine Gelstrafe erhielt,  in Berufung  gegangen.

Im zweiten Wort-Artikel (19.06.2026) wird es im Untertitel dann noch krasser:
Die ehemalige Journalistin Sophie Schram und Ex-RTL-Reporter Marc Thoma entgehen nun doch einer Verurteilung.“
Wer einer Verurteilung nun doch entgeht, wird sprachlich nicht als unschuldig dargestellt, sondern als jemand, der einer Strafe knapp entkommen ist. Juristisch wurden die RTL-Leute von der Cour d’Appel komplett rehabilitiert, sprachlich aber werden sie  vom Luxemburger Wort  erneut auf die Anklagebank gesetzt.

screenshot vum Artikel am Luxemburger Wort

Natürlich darf Journalismus kritisch sein.  Muss sogar kritisch sein. Natürlich darf Journalismus analysieren.Aber Journalismus hat nicht die Aufgabe, gerichtliche Freisprüche durch sprachliche Tricks zu entwerten und zu verfälschen. Denn wäre eine Verurteilung gegen die RTL-Leute bestätigt worden, hätte der Wort-Schreiber mit hundertprozentiger Sicherheit nicht geschrieben:
Thoma und Schram werden nun doch verurteilt!“

Verschiedene Konkurrenzmedien haben seit 2016 en série Verdächtigungen, falsche Anschuldigungen und bösartige Vorverurteilungen gegen die RTL-Leute verbreitet. Allein im Luxemburger Wort waren es über 40 Artikel die  fast allesamt Partei pro  Lunghi contra  RTL genommen hatten . Umso mehr hätte gerade dieses Medium heute die Pflicht, die  Verpflichtung, das 62 Seiten lange Urteil fair und sachlich zu beschreiben. Und  nicht in langen Tiraden  auf das Urteil aus 1. Instanz einzugehen das mit dem definitiven Verdikt obsolet geworden und Null Bedeutung  hat.

Denn wenn selbst ein vollständiger Freispruch der Cour d’Appel nicht genügt, um den Verdacht aus der Berichterstattung zu entfernen – was müsste dann eigentlich noch geschehen?

privat

Fakt ist: Das Urteil der Cour d’Appel rehabilitiert die betroffenen Journalisten und den Ex-RTL-CEO komplett.

Die Wort-Berichterstattung tut es nicht und fällt  den Berufskollegen – die  eine wichtige   Jurisprudenz zu Gunsten der Presse geschaffen haben – auf eine armselige Manier in den Rücken.

Henri Fischbach

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