Eine Frau, die nachts verfolgt, festgehalten oder angegriffen wird, braucht eine Möglichkeit, der Gewalt zu entkommen. Sie braucht sie jetzt. Nicht nach der nächsten Bildungsreform, nicht nach einem gesellschaftlichen erhofften Bewusstseinswandel und nicht nach einer wohlmeinenden Debatte über die Ursachen männlicher Gewalt. Zwischen einem Übergriff , einer Vergewaltigung und dem Eintreffen der Polizei liegt jene Schutzlücke, die sich am bequemen Schreibtisch leicht wegfegen lässt doch für das Opfer alles entscheiden kann. Die öffentliche Petition Nr. 4237 von Alexandre Titeux greift diese Frage des Selbstschutzes auf . Sie fordert einen geregelten Zugang zu zugelassenem Pfefferspray sowie zu Alarm-, Schreckschuss- und Gaswaffen für volljährige, zuverlässige Bürger

Als Vorbild dient der deutsche „Kleine Waffenschein“. Frauen, ältere Menschen und Beschäftigte, die nachts unterwegs sind, werden ausdrücklich als mögliche Benutzer genannt. Wer diese Petition lediglich als Ruf nach Bewaffnung abfertigt, hat die Problematik nicht verstanden. Der Wunsch, einem Angreifer nicht hilflos ausgeliefert zu sein, ist kein moralischer Defekt. Er verlangt eine konkrete Antwort. Ebenso konkret müssen allerdings Wirkung, Grenzen und Risiken jedes einzelnen Abwehrmittels geprüft werden. Doch die aktuelle Situation , die von betroffenen Opfer als prekär bezeichnet wird , darf nicht verharmlost und von Gutmenschenmentalität und moralischer Belehrung erledigt werden.

Für eine Frau, die einem körperlich überlegenen Angreifer gegenübersteht, kann ein wirksames Abwehrmittel einen Unterschied machen. Der denkbare Nutzen von Pfefferspray liegt darin, einen Angriff vorübergehend zu unterbrechen und eine Gelegenheit zur Flucht zu schaffen. Gerade weil dafür kein längerer körperlicher Kampf erforderlich sein soll, ist die Forderung nach einer kontrollierten Zulassung nachvollziehbar.
Pfefferspray und/oder Schreckschusspistole
Bei Schreckschusspistolen ist die Bewertung deutlich skeptischer. Ihr möglicher Abschreckungseffekt beruht häufig darauf, dass sie wie eine echte Schusswaffe aussehen. Genau daraus entsteht ein erhebliches Risiko: Ein Angreifer, ein Passant oder ein Polizeibeamter kann kaum zuverlässig erkennen, ob eine tödliche Bedrohung vorliegt. Die deutsche Polizei warnt ausdrücklich, dass Schreckschusswaffen und Waffenattrappen mit echten Waffen verwechselt werden können – im schlimmsten Fall mit einem Schusswaffeneinsatz der Polizei als Folge. Auch die Bezeichnung dieser Mittel als „rein passiv“ überzeugt nicht. Eine Pistole, mit der gedroht oder geschossen wird, ist kein passiver Schutzgegenstand. Eine kontrollierte Zulassung bestimmter Pfeffersprays lässt sich wesentlich überzeugender vertreten als ein allgemeines Recht, Schreckschusspistolen im öffentlichen Raum mitzuführen.
Tageblatt’s Leitartikel und der falsche Ton der Belehrung

Schreiberling Sold veröffentlichte am 2. Oktober 2026 im Tageblatt den Leitartikel „Pfefferspray und Schreckschusspistolen: Warum mehr Waffen keine Lösung sind“. Er verweist auf Missbrauch, Verwechslungen mit echten Waffen und mögliche Selbstverletzungen. Seine Gegenposition setzt auf die Bekämpfung gesellschaftlicher Gewaltursachen und lehnt eine Verlagerung staatlicher Verantwortung auf Einzelne ab. Die politische Pflicht, Gewalt zu verhindern, und die Möglichkeit, einen konkreten Angriff abzuwehren, betreffen unterschiedliche Situationen. Wer das eine zur Begründung dafür macht, das andere pauschal zurückzuweisen, löst die Schutzfrage nicht. Er weicht ihr aus. Die Arroganz einer solchen Argumentation liegt in ihrer bequemen Gewissheit. Ein Leitartikler kann die Debatte mit einem moralisch eindeutigen Urteil abschließen. Die Frau, die am nächsten Abend wieder allein unterwegs ist, muss mit der unbeantworteten praktischen Frage weiterleben. Der Schreiberling trägt das Risiko seines naiven Ratschlags nicht. Die potenzielle Betroffene trägt es sehr wohl.TageblattSold1
Gerade deshalb ist der Ton der Belehrung so verfehlt. Eine Frau, die ein begrenztes Abwehrmittel verlangt, bittet nicht

darum, den Staat aus seiner Verantwortung zu entlassen. Sie verlangt eine zusätzliche Handlungsmöglichkeit für den Fall, dass diese Verantwortung in einem konkreten Augenblick nicht eingelöst wird. Ihr diesen Wunsch als politisch falsche Antwort auszulegen ist der blinde Fleck einer selbstgerechten Gutmenschenschreiberei: Sie verwechselt die moralische Attraktivität eines Ziels mit der praktischen Verfügbarkeit von Schutz. Eine gerechtere Gesellschaft ist ein notwendiges politisches Anliegen. Sie ist aber kein Gegenstand, den eine bedrohte Frau zwischen sich und ihren Angreifer halten kann.
Der Täter greift jetzt an – die Bildungsreform kommt später
Erziehung, Bildungsarbeit und die Auseinandersetzung mit frauenverachtenden Einstellungen sind unverzichtbar. Sie können künftige Gewalt verhindern helfen. Gerade weil ihre Wirkung Zeit braucht und nicht jeden Täter erreicht, können sie jedoch keine vollständige Antwort auf gegenwärtige Angriffe sein. Eine Schule verändert nicht in derselben Nacht das Verhalten eines Mannes, der eine Frau bedroht. Ein Präventionsprogramm beendet keinen Übergriff, der bereits begonnen hat.
Die Naivität eines Schreiberlings beginnt dort, wo aus dieser langfristigen Aufgabe ein Ersatz für sofortigen Schutz gemacht wird. Eine Politik muss auf mehreren Zeithorizonten zugleich handeln. Sie muss Ursachen bearbeiten, bedrohte Menschen frühzeitig schützen und im akuten Fall Hilfe ermöglichen. Wer nur die langfristige Ebene moralisch aufwertet, erklärt ausgerechnet die dringendste Frage zum lästigen Nebenthema und lässt die Opfer im Regen stehen.
Natürlich kann auch Pfefferspray versagen. Es kann missbraucht werden und zusätzliche Gefahren schaffen. Diese Tatsachen verlangen klare Regeln und eine ehrliche Nutzenabwägung. Sie rechtfertigen aber keinen intellektuellen Kurzschluss: Weil ein Mittel wie Pfefferspray nicht jeden Angriff verhindert, ist schon die Forderung danach falsch. Nach diesem Maßstab ließe sich auch keine andere unvollkommene Schutzmaßnahme ernsthaft diskutieren.Die richtige Frage lautet deshalb, ob eine streng geregelte Zulassung unter bestimmten Bedingungen mehr vertretbare Fluchtchancen schafft, als sie zusätzliche Gefahren verursacht.

Die Gewalt trifft die Frauen – der Moralprediger sitzt am sicheren Redaktionstisch
Tageblatt Schreiberling Sold sollte seine Argumentation auch den Familien vorlegen, deren Tochter durch Gewalt ums Leben gekommen ist, und Überlebenden, die mit den Folgen eines Angriffs leben müssen. Nicht um ihre Trauer für eine bestimmte Gesetzesänderung zu vereinnahmen. Sondern um zu erfahren, wie seine Prioritäten aus der Perspektive jener Menschen wirken, für die Gewalt kein Gegenstand einer geschliffenen Meinungsseite ist. Der Schreiberling müsste sich dabei der unangenehmen Frage stellen, welche konkrete Hilfe seine Position im entscheidenden Augenblick anbietet. Was bleibt einer Frau, wenn kein Polizist in Reichweite ist, ein Fluchtweg fehlt und ein körperlich überlegener Täter zugreift? Der Hinweis auf gesellschaftliche Ursachen beantwortet diese Frage mitnichten. Wer einer Familie nach einer Vergewaltigung oder dem gewaltsamen Tod ihrer Tochter vor allem die moralische Überlegenheit seiner langfristigen Vorstellungen vorführt, beweist Null Sensibiltät und unerträglicher Sarkasmus. Vor dem Leid einer betroffenen Familie ist solche Selbstgerechtigkeit eine armselige Pose.
Gegenwehr ist kein Tabu
Frauen sind weder Werbefiguren einer Waffenlobby noch Statistinnen für die moralische Selbstdarstellung ihrer Gegner. Sie haben Anspruch auf belastbare Informationen und darauf, dass ihr Wunsch nach Selbstschutz ernst genommen wird. Dazu gehört, die Anwendung eines Abwehrsprays offen zu benennen. Dazu gehört ebenso, ihnen nicht schon den Wunsch nach einer zusätzlichen Fluchtchance auszureden.
Die öffentliche Hand bleibt in der Pflicht. Sie muss Polizeipräsenz, Schutz vor häuslicher Gewalt, wirksame Intervention und Unterstützung für Betroffene gewährleisten. Ein Spray darf nicht zum Alibi für staatliches Versagen werden. Aber das Bekenntnis zur staatlichen Verantwortung darf umgekehrt auch nicht zum Alibi dafür werden, Menschen jede zusätzliche Schutzmöglichkeit vorzuenthalten.
Eine Frau, die einen Angriff überlebt hat, braucht keine nachträgliche Belehrung ob sie sich richtig verhalten oder ausreichend gewehrt hat. Die Verantwortung trägt der Täter. Moralische Selbstgewissheit schützt keine Frau. Prävention verdient politische Arbeit, keine Heilsversprechen. Und wer anderen den Wunsch nach Gegenwehr vom Schreibtisch ausredet, sollte zunächst erklären, was er ihnen für den Augenblick anbietet, in dem die schönen Worte enden und die blanke Gewalt beginnt.
Die Chancen der Petition
Die erste Hürde hat sie bereits genommen. Die Petition wurde am 23. September 2026 für zulässig erklärt; die Unterschriftensammlung läuft vom 24. September bis zum 4. November 2026 .PetitionChamber
Die erforderlichen 5.500 Unterschriften eröffnen eine öffentliche Debatte, keine automatische Gesetzesänderung. Für die Umsetzung braucht es anschließend politische Unterstützung und eine tragfähige gesetzliche Regelung. Die Chancen auf eine Debatte sind angesichts des erreichten Standes beachtlich. Eine begrenzte Reform für Pfefferspray erscheint eher vorstellbar als die vollständige Übernahme der Forderungen einschließlich des öffentlichen Führens von Schreckschuss- und Gaswaffen.
Die Petition verdient eine ernsthafte parlamentarische Auseinandersetzung, keine Abfertigung durch moralisch selbstzufriedene Kommentatoren. Ihr stärkstes Argument ist die Schutzlücke vor dem Eintreffen staatlicher Hilfe.
Eine bedrohte Frau muss sich nicht zwischen gesellschaftlicher Prävention und einer Chance zur unmittelbaren Gegenwehr entscheiden lassen. Sie darf beides verlangen. Der Staat muss Gewalt verhindern und ernsthaft prüfen, welche vertretbaren Möglichkeiten zum Selbstschutz er Menschen zugesteht, die er im entscheidenden Augenblick nicht schützen kann. Wer diese Prüfung mit moralischen Predigten abwürgt, lässt die Schutzlücke offen und erklärt seine Selbstgerechtigkeit zur Lösung. Vom sicheren Schreibtisch aus lässt sich Gegenwehr bequem verurteilen. Die Folgen dieser bequemen Haltung tragen andere. Keine Frau wehrt einen Angreifer mit der moralischen Überheblichkeit eines Leitartiklers ab.