Wie die neue EU-Verpackungsverordnung kleine grenzüberschreitende Händler und ihre Kunden trifft
Seit Jahren bestelle ich gelegentlich Pflanzen und Saatgut bei einer deutschen Spezialgärtnerei. Auch diesmal hatte ich einige Pflanzen bestellt – nichts Außergewöhnliches, ein ganz normaler Einkauf innerhalb der Europäischen Union.
Doch statt meiner Bestellung erhielt ich eine überraschende Nachricht: Meine Bestellung werde storniert. Lieferungen in andere EU-Länder seien bis auf Weiteres nicht mehr möglich. Grund dafür sei die neue europäische Verpackungsverordnung, die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR).

Bereits bezahlte Beträge würden zurückerstattet.
Zunächst dachte ich, ich hätte etwas missverstanden. Wir reden hier schließlich nicht über den internationalen Transport von Containern voller Verpackungsmaterial, sondern über einige Pflanzen, die wie in den Jahren zuvor in einem gewöhnlichen Versandkarton innerhalb der Europäischen Union zu mir geschickt werden sollten.
Also habe ich angefangen nachzulesen. Und dabei wurde die Sache für mich nicht verständlicher, sondern immer erstaunlicher.
Umweltschutz mit unerwarteten Nebenwirkungen
Dass Verpackungsmüll vermieden werden soll und Unternehmen Verantwortung für die von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen übernehmen sollen, halte ich grundsätzlich für nachvollziehbar. Verpackungen müssen gesammelt, verwertet und möglichst vermieden werden. Das kostet Geld, und selbstverständlich müssen auch Unternehmen ihren Anteil daran tragen.
Das Problem beginnt dort, wo aus einer ökologischen Verantwortung ein erheblicher administrativer Aufwand für den grenzüberschreitenden Handel entsteht.
Die neue europäische Verpackungsverordnung sieht im Rahmen der sogenannten erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) besondere Verpflichtungen vor, wenn Unternehmen Waren direkt an Endkunden in anderen EU-Mitgliedstaaten verkaufen. Dazu gehört insbesondere die problematische Verpflichtung zur Bestellung eines Bevollmächtigten für die Herstellerverantwortung im jeweiligen Zielland.
Für ein großes Unternehmen, das in praktisch allen Mitgliedstaaten tätig ist und dort Tausende oder Millionen Sendungen abwickelt, mögen solche Fixkosten verkraftbar sein.
Aber was bedeutet das für eine kleine Gärtnerei, eine Stoffhandlung, einen Saatguthändler, eine kleine Manufaktur oder einen spezialisierten Ersatzteilhändler, der vielleicht nur einige Dutzend oder einige hundert Kunden pro Jahr in einem bestimmten anderen EU-Land hat?
Irgendwann ist die wirtschaftlich vernünftige Antwort ganz einfach:
Wir liefern nicht mehr dorthin.
Genau diese Antwort habe ich nun als Kundin bekommen.

Heute Pflanzen – morgen Stoff, Knöpfe oder Ersatzteile?
Deshalb geht es hier keineswegs nur um meine Pflanzenbestellung.
Vielleicht möchte jemand einen besonderen Stoff bei einem kleinen Fachhändler in einem anderen Mitgliedstaat kaufen. Ein anderer sucht spezielle Knöpfe, Saatgut, Bastelmaterial, ein Ersatzteil oder ein Produkt einer kleinen Manufaktur, das vor Ort nicht erhältlich ist.
Gerade dafür war der europäische Binnenmarkt für Verbraucher eine große Errungenschaft: Grenzen spielten beim Einkauf innerhalb der EU zunehmend eine geringere Rolle. Auch kleine Unternehmen konnten Kunden in anderen Mitgliedstaaten erreichen, und Verbraucher bekamen Zugang zu einem viel größeren Angebot.
Nun besteht die Gefahr einer Entwicklung in die entgegengesetzte Richtung.
Denn das Problem betrifft selbstverständlich nicht nur deutsche Unternehmen, die Waren in andere Länder versenden. Es betrifft grundsätzlich kleinere Unternehmen überall in der Europäischen Union, die grenzüberschreitend an Verbraucher verkaufen.
Der kleine Händler in Luxemburg, der Kunden in Deutschland, Belgien, Frankreich oder Österreich beliefert, steht grundsätzlich vor demselben Problem wie der deutsche Händler, der Kunden in Luxemburg, Belgien oder den Niederlanden beliefert.
Das ist deshalb kein nationales Problem. Es ist ein Problem des europäischen Binnenmarktes.
Werden damit ausgerechnet die Großen begünstigt?
Eine weitere Frage drängt sich auf.
Fixe Verwaltungs- und Compliancekosten treffen Unternehmen höchst unterschiedlich. Ein großer europaweit tätiger Versandhändler kann solche Kosten auf enorme Mengen an Bestellungen verteilen. Für einen kleinen Fachhändler können dieselben Fixkosten dagegen darüber entscheiden, ob sich der Verkauf in einen bestimmten Mitgliedstaat überhaupt noch lohnt.
Damit könnte ausgerechnet eine Verordnung, die einem sinnvollen Umweltziel dienen soll, unbeabsichtigt die großen Internetplattformen und Handelsunternehmen gegenüber kleinen und spezialisierten Betrieben begünstigen.
Kann das wirklich das gewünschte Ergebnis europäischer Politik sein?
Wollen wir einen europäischen Binnenmarkt, in dem große Plattformen problemlos europaweit verkaufen können, während kleine Fachhändler anfangen müssen, auf ihrer Internetseite Listen der Länder anzulegen, die sie aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr beliefern?
Das kann weder im Interesse kleiner Unternehmen noch im Interesse der Verbraucher sein.
Die EU hat das Problem inzwischen selbst erkannt
Besonders erstaunlich wird die Angelegenheit dadurch, dass das Problem inzwischen offenbar auch auf europäischer Ebene erkannt wurde.
Die Europäische Kommission hat selbst darauf hingewiesen, dass die Anforderungen an die grenzüberschreitende erweiterte Herstellerverantwortung erhebliche administrative Kosten verursachen und Hindernisse für den Binnenmarkt darstellen können. Sie hat deshalb bereits eine Änderung vorgeschlagen, mit der insbesondere die verpflichtende Bestellung von EPR-Bevollmächtigten bei grenzüberschreitenden Verkäufen innerhalb der EU vorübergehend ausgesetzt werden soll.

Nur: Das Problem ist damit noch nicht gelöst.
Die Änderung ist bislang nicht geltendes Recht. Und selbst die vorgeschlagene Änderung würde nicht sämtliche länderspezifischen Pflichten der Herstellerverantwortung beseitigen.
Während auf europäischer Ebene über Korrekturen beraten wird, bekommen Verbraucher bereits ganz praktische Antworten:
„Ihre Bestellung wird storniert. Wir liefern nicht mehr in Ihr Land.“
Damit stellt sich für mich eine unangenehme Frage:
Wenn die Europäische Kommission bereits vor dem Anwendungsbeginn erkannt hatte, dass diese Regelung erhebliche Belastungen für den grenzüberschreitenden Handel verursachen kann – weshalb wurde das Problem nicht gelöst, bevor Unternehmen und Verbraucher mit den Folgen konfrontiert wurden?
Wurde vorher untersucht, was nachher passiert?
Gesetze und Verordnungen können unbeabsichtigte Folgen haben. Niemand kann jede Entwicklung vorhersehen.
Aber gerade deshalb sollte bei umfangreichen europäischen Regelwerken vorher gründlich untersucht werden, welche Auswirkungen sie auf kleine Unternehmen und auf Verbraucher haben.
Wurde untersucht, wie viele kleinere Unternehmen aufgrund der zusätzlichen Fixkosten bestimmte Mitgliedstaaten künftig nicht mehr beliefern könnten?
Wurde untersucht, ob Unternehmen in kleinen Absatzmärkten besonders betroffen sein könnten?
Wurde untersucht, ob dadurch kleine und spezialisierte Händler gegenüber großen Internetplattformen und Handelskonzernen benachteiligt werden?
Wurde untersucht, welche Auswirkungen dies auf Verbraucher hat, die gerade wegen des europäischen Binnenmarktes bei spezialisierten kleinen Anbietern in anderen Mitgliedstaaten einkaufen können?
Und falls all dies untersucht wurde: Wie konnte man dann zu dem Ergebnis kommen, dass die nun entstandene Situation akzeptabel sei?
Aus einem Pappumschlag wird ein europäisches Verwaltungsproblem
Ich habe Verständnis für Umweltschutz. Ich habe auch Verständnis dafür, dass Unternehmen sich an den Kosten der Entsorgung ihrer Verpackungen beteiligen müssen.

Was mir dagegen schwer verständlich zu machen ist: Wenn ich beispielsweise einige Samentütchen bei einem spezialisierten Händler in einem anderen EU-Land bestelle und diese in einem Pappumschlag zu mir geschickt werden, weshalb muss daraus ein administratives Problem entstehen, das im Extremfall groß genug ist, dass der Händler den Verkauf in mein Land vollständig einstellt?
Die Menge des tatsächlich entstehenden Verpackungsmülls ist gering. Die bürokratische Konsequenz kann dagegen erheblich sein.
Umweltschutz sollte sich an realen Umweltbelastungen orientieren und verhältnismäßig ausgestaltet werden. Er sollte nicht dazu führen, dass ein kleiner grenzüberschreitender Handel wirtschaftlich unattraktiv wird, während große Marktteilnehmer die entsprechenden Fixkosten problemlos verteilen können.
Vielleicht braucht es deshalb Bagatellgrenzen, vereinfachte europaweite Verfahren, eine zentrale Registrierung oder andere Lösungen, die der tatsächlichen Verpackungsmenge Rechnung tragen, anstatt für kleine grenzüberschreitende Warenströme unverhältnismäßige administrative Hürden aufzubauen.
Was bekommt der Verbraucher von Europa zu sehen?
Die meisten Verbraucher werden niemals Artikel 45 einer europäischen Verpackungsverordnung lesen. Sie kennen keine EPR-Systeme und keine EPR-Bevollmächtigten.
Sie erleben europäische Politik wesentlich unmittelbarer.
In meinem Fall bestand dieses Erlebnis aus einer E-Mail:
Bestellung storniert. Lieferung eingestellt.
Das ist problematisch – nicht nur wirtschaftlich, sondern auch für die Akzeptanz europäischer Politik.
Denn dem Verbraucher kann man anschließend ausführlich erklären, dass das eigentliche Ziel Umweltschutz, Kreislaufwirtschaft und weniger Verpackungsmüll ist. Was bei ihm ankommt, ist zunächst etwas anderes:
Eine Möglichkeit, die gestern noch selbstverständlich war, funktioniert heute nicht mehr.
Und der kleine Händler erlebt dieselbe Verordnung von der anderen Seite: zusätzliche Verpflichtungen, zusätzliche Kosten und im Zweifelsfall den Verlust von Kunden.
Europa sollte kleinen Unternehmen den Zugang zum Binnenmarkt erleichtern und Verbrauchern ermöglichen, dessen Vielfalt zu nutzen. Es sollte nicht durch vermeidbare administrative Fixkosten dazu beitragen, dass grenzüberschreitender Handel zunehmend denjenigen Unternehmen vorbehalten bleibt, die groß genug sind, sich die Bürokratie leisten zu können.
Deshalb wäre eine schnelle politische Antwort angebracht.
Nicht gegen Umweltschutz.
Sondern für einen Umweltschutz, der ökologisch wirksam, wirtschaftlich verhältnismäßig und mit einem funktionierenden europäischen Binnenmarkt vereinbar ist.
Meine Pflanzenbestellung ist dabei vollkommen nebensächlich.
Dass sie plötzlich nicht mehr geliefert werden kann, ist es vielleicht nicht.
Selena Mouni
Quellen
[1] Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR)
Insbesondere Art. 3 Abs. 1 Nr. 15 und 20 sowie Art. 45 zur erweiterten Herstellerverantwortung und zum Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung.
EUR-Lex, CELEX: 32025R0040. (EUR-Lex)
[2] Europäische Kommission: COM(2025) 982 final
Proposal for a Regulation […] suspending the application of the rules on the appointment of an authorised representative for extended producer responsibility for batteries and waste batteries and packaging and packaging waste, 10. Dezember 2025.
Der Vorschlag soll die Pflicht zur Bestellung eines EPR-Bevollmächtigten für innerhalb der EU niedergelassene Unternehmen beim grenzüberschreitenden Verkauf vorübergehend aussetzen.
EUR-Lex, CELEX: 52025PC0982. (EUR-Lex)
[3] Europäische Kommission: Guidance document for Regulation (EU) 2025/40 on packaging and packaging waste
Commission Notice C/2026/3702, veröffentlicht 10. Juni 2026.
EUR-Lex, CELEX: 52026XC03084. (EUR-Lex)
[4] Gesetzgebungsverfahren 2025/0395(COD)
Verfahren zur vorgeschlagenen Aussetzung der verpflichtenden Bestellung von EPR-Bevollmächtigten. Aktueller Stand des Gesetzgebungsverfahrens über EUR-Lex bzw. das Legislative Observatory des Europäischen Parlaments.