Mit dem Urteil der Cour d’appel vom 3. Juni 2026 ist die sogenannte Causa Lunghi nach nahezu zehn Jahren juristischer Auseinandersetzung rechtskräftig abgeschlossen. Die Berufungsrichter sprachen die RTL‑Journalisten Sophie Schram und Marc Thoma sowie den damaligen RTL‑Direktor Alain Berwick vollständig frei. Damit endet zwar das Strafverfahren, die Affäre selbst ist damit jedoch keineswegs beendet.

Nun beginnt zwangsläufig die zweite Phase: die politische, institutionelle und finanzielle Aufarbeitung. Genau an diesem Punkt setzen zwei parlamentarische Fragen des Piraten-Abgeordneten Marc Goergen an (siehe am Ende des Textes). Sie richten den Blick auf die Verantwortung staatlicher Institutionen und auf die Konsequenzen, die aus diesem außergewöhnlichen Verfahren zu ziehen sind.
Welche Verantwortung trägt der Staat?
Die erste parlamentarische Anfrage nimmt Bezug auf das Urteil der Cour d’appel und fragt, ob gegen den damaligen Regierungskommissar Ralph Deischter eine Disziplinar- oder Administrativuntersuchung eingeleitet wird. Ebenso möchte der Abgeordnete wissen, ob die Rolle Deischters und sein Rapport einer unabhängigen Untersuchung unterzogen werden und welche institutionellen Konsequenzen die Regierung aus den Feststellungen des Berufungsurteils ziehen will.

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Darüber hinaus stellt sich die grundsätzliche Frage, ob es in den vergangenen Jahren weitere Verfahren gegeben haben könnte, in denen die Garantien des Artikels 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention – das Recht auf ein faires Verfahren – in vergleichbarer Weise verletzt wurden.
Diese parlamentarische Initiative berührt den eigentlichen Kern der Causa Lunghi. Denn die Cour d’appel begnügte sich nicht damit, die drei RTL-Verantwortlichen vollständig freizusprechen. Sie stellte darüber hinaus ausdrücklich fest, dass die Aussagen der RTL-Journalistin Sophie Schram gegenüber Ralph Deischter unter Verletzung der Garantien des Artikels 6 EMRK zustande gekommen waren. Das Gericht gelangte deshalb zu dem Schluss, dass der Rapport Deischter im Strafverfahren keinerlei Berücksichtigung mehr finden durfte und vollständig aus der gerichtlichen Beurteilung auszuschließen war. Mit anderen Worten: Ein Bericht eines hohen Staatsbeamten wurde vom höchsten Strafgericht des Landes wegen eines festgestellten gravierenden Verstoßes gegen fundamentale Verteidigungsrechte vollständig eliminiert.
Gerade diese Feststellung verleiht der parlamentarischen Anfrage ihre besondere Tragweite. Denn sie wirft zwangsläufig die Frage auf, welche Verantwortung der Staat trägt, wenn ein offizieller Rapport, der später als mit Artikel 6 EMRK unvereinbar beurteilt wird, über nahezu zehn Jahre hinweg den gesamten Verlauf eines Strafverfahrens prägt. Wie aus den im Verfahren vorgelegten Unterlagen und den Ausführungen der Verteidigung hervorgeht, diente der Rapport Deischter über Jahre hinweg als wesentliche Grundlage für weitere Ermittlungen, für Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft sowie für verschiedene gerichtliche Entscheidungen. Die Verteidigung sprach deshalb von einer regelrechten „Intoxikation“ des gesamten Dossiers – einer Vergiftung des Verfahrens durch einen Bericht, dessen Entstehung schließlich selbst Gegenstand schwerster rechtsstaatlicher Kritik wurde.

Hinzu kommt, dass Deischter seinen eigentlichen Auftrag als Regierungskommissar überschritt. Er war ursprünglich beauftragt worden, die disziplinarischen Vorgänge rund um Enrico Lunghi zu untersuchen. Tatsächlich beschränkte sich sein Vorgehen jedoch nicht auf diese Aufgabe. In seinem Rapport und insbesondere in seinem späteren vertraulichen Schreiben an die Staatsanwaltschaft nahm er ausführlich Stellung zur Arbeit der RTL-Journalistin, übernahm zentrale Vorwürfe gegen sie und regte sogar strafrechtliche Schritte an. Damit vermischten sich disziplinarische Untersuchung, strafrechtliche Bewertung und persönliche Schlussfolgerungen in einer Weise, die schließlich vor der Cour d’appel keinen Bestand mehr hatte.
Von besonderem Gewicht ist dabei auch die Tatsache, dass die Kritik an Deischters Vorgehen keineswegs erst mit dem Berufungsurteil entstand. Bereits während des Verfahrens hatten mehrere Verteidiger erhebliche Zweifel an der Objektivität und Neutralität des Rapports geäußert. Dennoch blieb dieser Bericht während nahezu eines Jahrzehnts ein zentrales Bezugselement des gesamten Verfahrens.

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Genau an diesem Punkt setzt die parlamentarische Frage Marc Goergens an. Sie richtet sich nicht gegen eine einzelne Person, sondern gegen das Funktionieren des Rechtsstaates selbst. Wenn ein staatlicher Bericht wegen einer Verletzung fundamentaler Verfahrensgarantien vom Gericht vollständig verworfen wird, genügt ein bloßer Freispruch der Betroffenen nicht. Dann stellt sich zwangsläufig die Frage nach der institutionellen Verantwortung. Wie konnte ein solcher Bericht entstehen? Weshalb blieb er während nahezu zehn Jahren maßgeblich? Weshalb wurden früh geäußerte Bedenken ignoriert? Und welche Konsequenzen zieht der Staat heute aus einem Vorgang, den das höchste Strafgericht des Landes als mit Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention unvereinbar eingestuft hat? Gerade deshalb besitzt diese parlamentarische Initiative weit über die Causa Lunghi hinaus rechtsstaatliche Bedeutung. Sie betrifft das Vertrauen der Bürger in die Neutralität staatlicher Untersuchungen, in die Fairness strafrechtlicher Verfahren und letztlich in die Fähigkeit des Staates, eigene Fehler nicht nur gerichtlich feststellen zu lassen, sondern daraus auch die notwendigen politischen und administrativen Konsequenzen zu ziehen.
Wer trägt die Anwaltskosten des Ex-Generaldirektors Lunghi?
Von ebenso großer Tragweite ist die zweite parlamentarische Frage. Sie betrifft nicht nur die Causa Lunghi, sondern ebenso den verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeldern und die Gleichbehandlung aller Staatsbeamten.

Marc Goergen erinnert dabei an eine frühere Antwort der Regierung, wonach persönliche Fehler eines Staatsbeamten grundsätzlich dazu führen können, dass vom Staat übernommene Anwaltskosten zurückzuzahlen sind. Vor diesem Hintergrund fragt der Abgeordnete, ob das vollständige Unterliegen des damaligen MUDAM-Generaldirektors Enrico Lunghi nach dem Urteil der Cour d’appel als Niederlage im Sinne dieser Regelung zu bewerten sei. Sollte dies der Fall sein, stellt sich die Frage, ob der Staat die übernommenen Anwaltskosten zurückfordern wird oder sogar zurückfordern muss. Falls dies nicht geschieht, verlangt der Abgeordnete Transparenz über die Höhe der tatsächlich vom Staat übernommenen Beträge. Sollte sich herausstellen, dass trotz eines vollständigen gerichtlichen Unterliegens keinerlei Rückforderung erfolgt, würde dies einen Präzedenzfall mit weitreichenden Folgen schaffen.
Ein Freispruch allein genügt nicht
Der vollständige Freispruch beendet das Strafverfahren. Er beseitigt jedoch nicht automatisch die Schäden, die während eines Jahrzehnts entstanden sind. Denn während nahezu zehn Jahren standen die RTL-Mitarbeiter unter Strafanklage. Es kam zu Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen und einem langjährigen Strafverfahren. Gleichzeitig wurden sie durch Teile der Konkurrenzpresse über Jahre hinweg öffentlich mit schwersten Anschuldigungen konfrontiert. Der Freispruch stellt die juristische Wahrheit wieder her. Er ersetzt jedoch weder die verlorenen Berufsjahre noch den finanziellen Schaden, den Reputationsverlust oder die psychischen Belastungen der RTL-Mitarbeiter infolge eines zehn Jahre dauernden Verfahrens.
Gerade deshalb markieren die beiden parlamentarischen Fragen Marc Goergens möglicherweise den eigentlichen Wendepunkt der Causa Lunghi. Nicht mehr die strafrechtliche Schuld steht heute zur Diskussion, sondern die Verantwortung: die Verantwortung staatlicher Institutionen, der Umgang mit öffentlichen Geldern und die Wiedergutmachung gegenüber den vollständig freigesprochenen Journalisten.

Erst wenn auch diese Fragen beantwortet werden und die notwendigen Konsequenzen daraus gezogen worden sind, kann die Causa Lunghi tatsächlich als abgeschlossen gelten – nicht nur juristisch, sondern auch politisch, institutionell und rechtsstaatlich.
Untenstehend die Links zu den zwei parlamentarischen Anfragen von Marc Goergen
https://wdocs-pub.chd.lu/docs/exped/2026/07/QP_64129_1783518687071.pdf