Mit dem vollständigen Freispruch der Journalisten Marc Thoma und Sophie Schram sowie des ehemaligen RTL-CEO Alain Berwick durch das Berufungsgericht Luxemburg ist endgültig klar geworden: Die sogenannte „Affäre Lunghi“ war nie ein normaler Gerichtsfall. Sie war eine schwerwiegende institutionelle Entgleisung. Nach fast zehn Jahren Ermittlungen, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahmungen, öffentlichen Vorverurteilungen, internationalen Rechtshilfeverfahren und massiven medialen Kampagnen gegen die RTL-Journalisten bleibt am Ende nur eine erschütternde Erkenntnis: Es gab nie eine reale Grundlage für eine derartige juristische Eskalation.

Zehn Jahre lang versuchten Staatsanwaltschaft und Untersuchungsgericht mit enormem staatlichem Aufwand, rund um ein RTL-Nol-Interview eine angebliche „Verschwörung“ zu konstruieren. Doch dank gewissenhafter und verantwortungsvoller Berufungs-Richter ist die Anklage nun auf der Zielgeraden regelrecht implodiert.
Mit diesem Urteil zeigt die Affäre Lunghi–RTL exemplarisch, wie gefährlich die Vermischung von Medien, Kulturmilieu und institutionellen Seilschaften in einem kleinen Land werden kann. Über Jahre hinweg wurde in der öffentlichen Darstellung suggeriert, die journalistische Ethik sei verletzt worden und das Interview mit Generaldirektor Lunghi sei irreführend geschnitten worden.
Eindeutige Strasburger Jurisprudenzen
Dabei hätte bereits ein kurzer Blick in die einschlägige Straßburger Rechtsprechung genügt, um zu erkennen, dass diese Anklage auf Sand gebaut war. Tagtäglich werden Tausende Radio- und Fernsehinterviews aus Zeitgründen gekürzt, also geschnitten. Dieses journalistische Grundrecht kann Journalisten nicht streitig gemacht werden. Der Versuch der Zivilpartei , RTL daraus einen Strick zu drehen, hätte frühzeitig durchschaut und ad absurdum geführt werden müssen. Doch mitnichten. Stattdessen wurde mit Hilfe der Untersuchungsrichterin und der Staatsanwaltschaft aus einer fragwürdigen Ausgangslage eine regelrechte Hexenjagd gemacht und ein zehnjähriges Trauerspiel inszeniert.
ALIA und Conseil de Presse
Vor allem die einseitige Rolle der ALIA und des Conseil de Presse wurde jahrelang benutzt, um diese strafrechtliche Konstruktion gegen die betroffenen Journalisten moralisch und institutionell zu legitimieren. Doch schon früh hätte deutlich werden müssen, dass die angeblich „neutralen“ Instanzen ALIA und Conseil de Presse selbst tief in ein Milieu persönlicher Beziehungen, Konkurrenzinteressen und ideologischer Nähe zu Enrico Lunghi eingebunden waren.
Absurde Verschwörungstheorie

Von Beginn an war die Causa Lunghi–RTL von einer aggressiven öffentlichen Stimmungsmache gegen RTL geprägt. Über Monate hinweg wurde in Teilen der Luxemburger Medien ein Narrativ aufgebaut, wonach RTL der Vollstrecker einer politischen Verschwörung gegen Enrico Lunghi gewesen sei. Premier- und Kulturminister Xavier Bettel habe den RTL-CEO Alain Berwick beauftragt, Lunghi über RTL zu diskreditieren. Sodann habe Berwick diesen ministeriellen Wunsch an den Nol-Macher Marc Thoma weitergereicht. Dieser wiederum habe die Journalistin Sophie Schram beauftragt, den Mudam-Generaldirektor Lunghi in einem Interview mit ihren Fragen derart zu provozieren , dass dieser die Beherrschung verliere, außer sich gerate und die Journalistin tätlich angreife.Diese haarsträubende und abenteuerliche Verschwörungstheorie war nicht nur grotesk. Sie war vollkommen absurd. Und dennoch gelang es ihr, sich tief genug im öffentlichen Diskurs festzusetzen, um jahrelange Ermittlungen, Hausdurchsuchungen und Gerichtsverfahren zu legitimieren – angeheizt durch die Aktivitäten der „partie civile Lunghi“.
Vom Aggressor zum konstruierten „Opfer“
Fakt ist: Ausgangspunkt der gesamten Causa war ein journalistisches Interview mit dem Mudam-Generaldirektor Enrico Lunghi. Dieser verlor die Nerven, wurde aggressiv und griff die RTL-Journalistin vor laufender Kamera tätlich an. Kurz darauf gestand Lunghi seine Aggression ein und entschuldigte sich öffentlich sowie schriftlich bei der Journalistin.

Doch anstatt diese Realität zum Ausgangspunkt jeder weiteren Bewertung zu machen, entwickelte sich im Laufe der Jahre ein kafkaeskes Szenario. Aus einem aggressiven hohen Staatsfunktionär wurde schrittweise ein angebliches Opfer konstruiert. Und aus den betroffenen Nol-Journalisten wurden Täter und Beschuldigte gemacht.
Während die angegriffene Journalistin ihre Verteidigung über Jahre hinweg selbst finanzieren musste, wurden die enormen Anwaltskosten des ehemaligen Mudam-Generaldirektors während eines Jahrzehnts vom Staat getragen. „Égalité des armes“ sieht anders aus.
Partie civile Lunghi in der Bredouille
Das Ausmaß der gesamten Affäre wird zusätzlich dadurch unterstrichen, dass Enrico Lunghi und seine Ehefrau Catherine Gaeng inzwischen wegen einer Buchveröffentlichung in erster Instanz strafrechtlich verurteilt wurden – wegen schwerwiegender Verletzungen des „secret de l’instruction“ beziehungsweise wegen „recel“. Doch selbst damit ist dieses Kapitel noch längst nicht abgeschlossen. Denn noch zwei weitere Bücher von Gaeng und Lunghi sind Gegenstand weiterer Ermittlungen und Anklagen.
Der angerichtete Schaden
Der vollständige Freispruch der RTL-Journalisten Marc Thoma und Sophie Schram und dem früheren RTL-CEO Alain Berwick markiert daher weit mehr als nur das Ende eines langjährigen Strafverfahrens. Am Ende bleibt eine bittere, aber unausweichliche Erkenntnis: Zehn Jahre lang jagte man die Falschen.
Der angerichtete Schaden für die Freigesprochenen lässt sich jedoch auch durch dieses Urteil nicht mehr vollständig reparieren. Die populäre Sendung “Nol op de Kapp” wurde in Folge der Hexenjagd gegen RTL eingestellt. Die Journalistin sah sich gezwungen, ihren Beruf zu wechseln nachdem sie von einer Lunghi-nahen Clique regelrecht gemobbt worden war. So können verlorene Jahre, beschädigte Reputation, berufliche Brüche und persönliche Belastungen durch keinen Richterspruch rückgängig gemacht werden.
Gerade deshalb sollte dieses Urteil weit über den konkreten Fall hinaus als Mahnmal dienen: als Mahnung zur Zurückhaltung staatlicher Institutionen, zur Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze und zur besonderen Verantwortung aller Akteure, wenn strafrechtliche Ermittlungen, öffentliche Vorverurteilungen und mediale Dynamiken ineinandergreifen.
Der Rechtsstaat beweist seine Stärke nicht nur darin, Schuldige zu verurteilen, sondern auch darin, Unschuldige vor ungerechtfertigter Verfolgung zu schützen.