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Justiz

Wie der Helminger-Roman „Lombardi“ in die Binsen ging 

Wie der Helminger-Roman „Lombardi“ in die Binsen ging
ChatGTP
Wer wie der Schriftsteller Guy Helminger in der Causa RTL-Lunghi öffentlich „Fälschung“ behauptet, schuldet nach einem vollständigen Freispruch der betroffenen RTL-Mitarbeiter zumindest eine ebenso öffentliche Selbstkorrektur. Eine Woche nach dem Urteil der Cour d’Appel vom 3. Juni 2026 sprachen Jeff Schinker und Guy Helminger im öffentlich-rechtlichen Radio 100,7 über Helmingers schriftstellerische Tätigkeit. Dabei wurde auch jener Werkkomplex berührt, in dem Helminger die Affäre RTL-Lunghi literarisch und publizistisch verarbeitet hatte. Nur der entscheidende neue wichtige Sachverhalt blieb unerwähnt: Sophie Schram, Marc Thoma und Alain Berwick waren vollständig freigesprochen worden. Diese Auslassung ist nicht neutral, sondern äußerst peinlich. Sie konserviert die Anklage und verdrängt deren gerichtliche Widerlegung.

Denn wer jahrelang mit größtmöglicher Gewissheit von Manipulation, Fälschung und einem Komplott gegen Lunghi sprach, kann den unmissverständlichen Freispruch nicht wie eine störende Fußnote behandeln. Das ist eine elementare Norm intellektueller Redlichkeit: Wer seine Urteile wie Helminger öffentlich fällt, muss sie auch öffentlich revidieren können. Doch der Mann  war zu einer solchen Revision nicht bereit. Gerade darin liegt der eigentliche Skandal. Denn Intellektualität zeigt sich nicht in der Schärfe, mit der man andere verurteilt, sondern in der Fähigkeit, die eigenen falschen Thesen angesichts widersprechender Tatsachen zu korrigieren.

Luxemburger Wort

Fiktion als Deckmuster der Anklage

Helmingers Roman „Die Lombardi-Affäre“ steht es als Literatur frei, die Realität zu verfremden, Namen zu verändern und Figuren zu überzeichnen. Die Behauptung beziehungsweise die Verteidigungsstrategie, es handle sich lediglich um Fiktion, greift dennoch zu kurz. Rezensionen zu „Lombardi“ beschrieben den Realbezug ausdrücklich. So schrieb Schinker im Tageblatt: „Die Elemente der Lunghi-Affäre und des RTL-Medienskandals schimmern unter dem Deckmantel der Fiktion so augenscheinlich durch, dass der mit den Fakten vertraute Leser fiktionale Onomastik und reale Namen nahezu reflexartig miteinander verbinden wird.“ Ein Schreiber namens Marcel Kieffer sprach im Luxemburger Wort von einem „manipulierten RTL-Interview“, von „skandalösen journalistischen Praktiken“ und einem „Sumpf aus Boulevard, Schmierenpolitik und voreiliger Verdammung“.

Entscheidend ist jedoch: Helminger blieb keineswegs im Schutzraum des Romans. Im Tageblatt schrieb er am 19. April 2018: „Der Premier darf einen Museumsdirektor, ohne den Luxemburg auf der internationalen Karte für zeitgenössische Kunst nicht sichtbar wäre, aufgrund eines gefälschten Videos vorverurteilen und kommt ohne Konsequenzen davon.“

„Gefälschtes Video“ ist keine ästhetische Metapher, sondern eine überprüfbare Tatsachenzuschreibung. Sie trifft unmittelbar die berufliche Integrität der RTL-Mitarbeiter, die den Beitrag herstellten und verantworteten. Im DOMRADIO-Interview vom 21. Dezember 2020 verschärfte Helminger diesen Vorwurf. Das RTL- In

terview sei bewusst so geschnitten worden, dass Lunghis Handbewegung heftiger gewirkt habe als in Wirklichkeit. Seine Schlussfolgerung lautete: „Das war also eine Fälschung.“

Das DOMRADIO fasste die Erzählung anschließend als Beispiel dafür zusammen, wie „Fake News gezielt eingesetzt“ würden, um unliebsame Personen zu Fall zu bringen, und wie Medien und Politik sich gegen die Kunst verschworen hätten. Spätestens hier war „Lombardi“ kein autonomer Roman mehr, sondern die literarische Beglaubigung einer realen öffentlichen Anklage.

Lombardis Bruchlandung


Der vollständige Freispruch der betroffenen RTL-Mitarbeiter macht die kategorische Rede Helmingers und

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Co. von erwiesener Fälschung und feststehender Schuld unhaltbar und verleumderisch. Wer die Differenz unterschlägt, ersetzt Analyse durch Dogma. Helminger kann sich dabei nicht ernsthaft hinter seiner Romanfigur verschanzen. Er selbst erklärte auch im DOMRADIO, mit der Affäre vertraute Leser würden zwischen Wirklichkeit und Erzählung hin- und herspringen. Vor allem aber wiederholte er den Fälschungsvorwurf außerhalb des Romans in dem oben zitierten Tageblatt-Artikel. Die fiktionale Camouflage schützt die Freiheit der Literatur; sie enthebt den Autor jedoch nicht der Verantwortung für seine nichtfiktionalen Aussagen!

Der Freispruch, der nicht ins Narrativ passt

Pikantes Detail: Helminger arbeitete selbst jahrelang für RTL: Von 2010 bis 2012 moderierte er „Kultur“, von 2012 bis 2017 die Kriminalsendung „DNA“. Diese Vorgeschichte verleiht seiner späteren Attacke gegen RTL zusätzliche Brisanz. Wer ein Medienhaus aus eigener Tätigkeit kannte, wusste, welche reputationsschädigende und diffamierende Wirkung der Vorwurf einer gezielten Fälschung gegenüber namentlich identifizierbaren Mitarbeitern entfaltet. Ob diese feindselige Haltung   gegenüber RTL mit der Behauptung zusammenhängt, Helminger sei aus dem Kirchberger Medienhaus freundlich zur Hintertür hinausbegleitet worden, sei dahingestellt. Fakt ist: Derselbe Autor, der anderen mangelnde Kultur,

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Provinzialität und Manipulation vorwarf, zeigt keinerlei erkennbare Bereitschaft, die eigene Position nach einem ihm widersprechenden Urteil kritisch zu überprüfen. Der moralische Ankläger verlangt Rechenschaft von allen – nur offenbar nicht von sich selbst. Genau hier wird aus einem journalistischen Versäumnis ein moralisches Problem. Wer einen Irrtum niemals einräumen kann, weil er das eigene öffentliche Selbstbild beschädigen könnte, verteidigt keine Wahrheit mehr, sondern eine schäbige Unwahrheit. Das ist das Gegenteil kritischen Denkens. Es grenzt an jene intellektuelle Armseligkeit, die ihre Gewissheit aus der Verweigerung jeder Gegenprüfung bezieht.

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Wiedergutmachung adé

Für jemanden wie Helminger, der aus einem Videoschnitt eine vorsätzliche Fälschung und aus RTL-Mitarbeitern öffentlich Schuldige gemacht hat, wäre eine Entschuldigung gegenüber den vollständig Freigesprochenen  kein Akt der Unterwerfung, sondern ein Gebot elementarer Fairness. Auch Radio 100,7 hätte den Freispruch der RTL-Mitarbeiter in Schinkers „Kultursendung“ mit Helminger unbedingt nennen müssen. Ein öffentlich-rechtliches Kulturgespräch darf einen Romanautor loben; es darf aber nicht dessen frühere diffamierende Anklage reproduzieren oder anklingen lassen und zugleich die spätere Entlastung der Betroffenen peinlichst verschweigen. Andernfalls wird aus sogenanntem “Kulturjournalismus” eine üble Form selektiver Gedächtnispolitik.

Helminger hat oft gefordert, Kunst müsse unbequem sein. Diese Maxime gilt auch für ihn selbst. Fair gegenüber den freigesprochenen RTL-Mitarbeitern wäre heute das Eingeständnis: Ich habe mit größter Schärfe geurteilt, und das Gericht hat meine Gewissheit vollständig widerlegt. Solange dieses Eingeständnis ausbleibt, bleibt von der angeblichen moralischen Überlegenheit vor allem ein eklatantes Missverhältnis: maximale Lautstärke bei der Anklage, vollständige Stille nach dem Freispruch. Darin liegt die eigentliche „Lombardi-Affäre“ Guy Helmingers – und ihre intellektuell armselige Pointe.

Quellen

Guy Kaiser Online, „Affaire Lunghi: Die neue Armseligkeit des Verschweigens“, Juni 2026: https://guykaiser.lu/affaire-lunghi-die-neue-armseligkeit-des-verschweigens/

Radio 100,7, „Prix Batty Weber: Am Gespréich mam Guy Helminger“, 10. Juni 2026: https://100komma7.lu/show/Kultur/202606101310/episode/Sech-de-Batti-stellen-an-dofir-och-nach-ausgezeechent-ginn

DOMRADIO, „Guy Helminger über sein Buch ‘Die Lombardi-Affäre’“, 21. Dezember 2020: https://www.domradio.de/artikel/guy-helminger-ueber-sein-buch-die-lombardi-affaere

RTL Today, „Judges acquit former RTL journalists in long-running legal battle“, 3. Juni 2026: https://today.rtl.lu/news/luxembourg/judges-acquit-former-rtl-journalists-in-long-running-legal-battle-598589873

Guy Helminger, Tageblatt, 19. April 2018; Jeff Schinker, Tageblatt, 8. Dezember 2020; Marcel Kieffer, Luxemburger Wort, 20./21. Februar 2021.

Luxemburger Autorenlexikon, Guy Helminger: https://www.autorenlexikon.lu/page/author/490/4909/DEU/index.html

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