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Justiz

Causa Deischter und die ministerielle Verharmlosung eines Verstoßes gegen Artikel 6 der Menschenrechte 

Causa Deischter und die ministerielle Verharmlosung eines Verstoßes gegen Artikel 6 der Menschenrechte
ChatGTP/Margue und Wilmes

Im Mittelpunkt dieser Affäre steht die RTL-Journalistin Sophie Schram. Während eines Interviews wurde sie vom damaligen Mudam-Generaldirektor Enrico Lunghi tätlich angegriffen und erlitt körperliche Schäden. Regierungskommissär Ralph Deischter vernahm sie anschließend unter Eid als Zeugin in der Disziplinaruntersuchung gegen Lunghi. Sophie Schram, die als Opfer und als Zeugin aussagen musste, fand ihre Aussagen später im Strafverfahren in der causa RTL-Lunghi gegen sich selbst wieder. Die RTL-Journalistin wusste bei ihrer Vernehmung nicht, dass Kommissar Deischter zuvor in der Étude Bauler gearbeitet hatte – jener Kanzlei, die Lunghi vertrat.

ChatGTP/Deischter

In ihrer Antwort auf die parlamentarische Frage Nr. 4534 des Piraten-Abgeordneten Marc Goergen ziehen Justizministerin Elisabeth Margue und der Minister für den öffentlichen Dienst, Serge Wilmes, eine schwammige Schutzlinie um besagten Regierungskommissär. Ihre auf den 23. September 2026 datierte Antwort verteidigt die ursprüngliche Zeugenvernehmung und rückt die spätere Verwendung ihrer Aussagen in den Bereich bloßer Verfahrensfolgen. ReponseParlementairePiraten (1)Für Sophie Schram war dieser Vorgang jedoch alles andere als eine technische Unannehmlichkeit. Denn der zentrale Satz des Urteils der Cour d’appel lautet: « La Cour constate ainsi que les déclarations faites par Sophie Schram ont été obtenues en violation de l’article 6 de la Convention ».

Artikel 6 ist keine juristische Nebensache

Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention schützt das Recht auf ein faires Verfahren. Zu seinen zentralen Garantien gehört der Schutz davor, zur eigenen strafrechtlichen Belastung beitragen zu müssen. Wer einen Menschen staatlich zur Aussage verpflichtet und diese Aussage anschließend gegen ihn in einem Strafverfahren verwendet, berührt den Kern dieses Schutzes. Der Staat darf die Mitwirkung einer Zeugin nicht zum Instrument ihrer eigenen strafrechtlichen Verfolgung machen, wenn dadurch diese Garantie verletzt wird. Deshalb ist der Befund der Cour d’appel in dieser Affäre schwerwiegend.

Deischters Rolle verlangt eine unabhängige Prüfung

Nach der Aktenlage beschränkte sich Deischter nicht auf die Aufnahme einer Zeugenaussage. Er verfasste auch ein vertrauliches Schreiben an die Staatsanwaltschaft, in dem er versuchte, Sophie Schram zu belasten. In diesem konfidentiellen Schreiben  warf Herr Deischter die absurde Frage auf, ob Frau Schram überhaupt eine professionelle Journalistin sei und eventuell gegen Artikel 77 des Gesetzes von 2004 verstoßen haben könnte. Somit drängt sich die Frage auf: Welche Wirkung hatten sein Bericht und sein Schreiben auf die Ermittlungen? Die schwammige ministerielle Antwort beantwortet sie nicht!

Auch besonders brisant ist Deischters frühere Tätigkeit in der Étude Bauler, auf die der Ausgangstext hinweist. Damit steht eine frühere berufliche Verbindung zu genau jener Kanzlei im Raum, die Lunghi anschließend über Jahre in der Auseinandersetzung mit den RTL-Mitarbeitern vertrat. Diese Vertretung bestand während nahezu zehn Jahren auf Kosten des Steuerzahlers. Die Ministerantwort auf die question parlementaire der Piraten dokumentiert weder den Umfang dieser Finanzierung noch deren Rechtsgrundlage .

Die politische Brisanz liegt in der Verbindung dieser Umstände: Ein Regierungskommissär mit früherer Tätigkeit in der Anwaltskanzlei Lunghis vernimmt die RTL-Journalistin unter Eid; seine Ermittlungsergebnisse gelangen in das Strafverfahren gegen sie; doch die Cour d’appel fegt den Deischter-Bericht unter Berufung auf “violation” des  Artikel 6 vom Tisch.

Zwei Minister und eine auffällige Verantwortungslücke

gouv.lu

Elisabeth Margue und Serge Wilmes beantworten die Frage nach staatlicher Verantwortung mit einer Darlegung der Grenzen gerichtlicher Feststellungen. Auf die Frage nach einer administrativen Untersuchung verweisen sie darauf, dass Justizbehörden dafür nicht zuständig seien. Das mag die Kompetenz der Justiz beschreiben. Es beantwortet nicht, ob die Regierung selbst das Handeln eines Regierungskommissärs unabhängig prüfen lassen müsste.

gouv.lu

Serge Wilmes kann als Minister für den öffentlichen Dienst die Frage nach dienstlicher Verantwortung nicht durch einen Hinweis auf die Unzuständigkeit der Justiz erledigen. Elisabeth Margue müsste als Justizministerin die Bedeutung des Schutzes vor Selbstbelastung ausdrücklich ernst nehmen. Niemand muss von der Regierung verlangen, das Berufungsurteil umzuschreiben oder Richtern Weisungen zu erteilen. Verlangt wird eine administrative Aufarbeitung des Handelns eines staatlichen Funktionsträgers und der Weitergabe seiner Ermittlungsergebnisse. Gewaltenteilung schützt die Unabhängigkeit der Justiz. Sie ist kein politischer Freibrief, die eigene Verwaltung der Prüfung und der Verantwortung zu entziehen.

Der gerichtliche Freispruch beseitigt den entstandenen Schaden nicht

Sophie Schram musste sich 10 Jahre gegen strafrechtliche Vorwürfe verteidigen, bevor sie von der Cour d’appel komplett freigesprochen wurde. Doch ihr moralischer, beruflicher und finanzieller Schaden ist enorm. Welcher Anteil davon dem Bericht Deischters, seinen weiteren Interventionen oder der späteren Verwendung seiner Aussagen zuzurechnen ist, müsste unbedingt geklärt werden. Die Regierung müsste den Ablauf der causa Deischter offenlegen, Verantwortlichkeiten prüfen und die Frage einer Wiedergutmachung sachlich behandeln.

Privat

Fazit:

Die Cour d’appel hat eine menschenrechtliche Grenze, eine rote Linie gezogen und damit das Vorgehen von Kommissar Deischter an den Garantien eines fairen Verfahrens gemessen. Wer darauf mit ministeriellen Schutzbehauptungen antwortet, bleibt der betroffenen Journalistin weiterhin eine substanzielle Erklärung und Wiedergutmachung schuldig. Sophie Schram hat Anspruch auf eine unabhängige Aufarbeitung und eine ernsthafte Prüfung der Verantwortung für den entstandenen Schaden. Eine Regierung, die von ihren Bürgern Respekt vor dem Recht verlangt, muss diesen Maßstab auch an ihre eigenen Funktionsträger anlegen. Solange die Minister die offenen Fragen mit schwammigen, beruhigenden Formeln zudecken, bleibt ihre Antwort politisch ein Armutszeugnis: Der implizierte Beamte erhält breite ministerielle Rückendeckung, die betroffene Journalistin aber soll sich gefälligst mit den Folgen abfinden. So verspielt man massiv Vertrauen in den Rechtsstaat.

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Causa Deischter und die ministerielle Verharmlosung eines Verstoßes gegen Artikel 6 der Menschenrechte

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