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Justiz

Ex -Mudam-Generaldirektor Lunghi  und  Ehefrau Gaeng verurteilt 

Ex -Mudam-Generaldirektor Lunghi  und  Ehefrau Gaeng verurteilt
Chat/GTP

Der ehemalige Mudam- Generaldirektor Enrico Lunghi und seine Ehefrau Catherine Gaeng sind wegen Verletzung des secret de l’instruction resp. wegen Hehlerei verurteilt worden.Was zunächst wie ein Kampf um Wahrheit und Transparenz dargestellt wurde, entpuppt sich bei genauer Betrachtung als das Gegenteil: ein bewusster Verstoß gegen grundlegende Regeln des Rechtsstaats.

Wenn Selbstinzenierung auf Rechtsstaat trifft

Chat/GTP

Es ist ein bekanntes Muster: Angeklagte präsentieren sich als mutige Aufklärer, die Missstände ans Licht bringen wollen .Doch das Urteil setzt dieser Darstellung klare Grenzen. Der Fall Lunghi/Gaeng ist kein Beispiel für investigative Courage – sondern für die bewusste Missachtung rechtlicher Schranken. Denn das  Gericht machte deutlich: Hier ging es nicht um legitime Kritik oder schriftstellerische  Arbeit, sondern um den Umgang mit streng geschützten Informationen aus einer laufenden Strafuntersuchung.

Der Kernkonflikt

Die Verteidigung argumentierte, es sei lediglich darum gegangen, „die Wahrheit“ zu sagen. Doch genau hier zieht das Gericht eine klare Linie:in einem Rechtsstaat entscheidet nicht der Einzelne, wann vertrauliche Informationen öffentlich gemacht werden.Das “secret de l’instruction “schützt zentrale Prinzipien: – die Unschuldsvermutung- die Integrität von Beweisen- die Funktionsfähigkeit der Justiz. Wer diese Grenze überschreitet, greift nicht nur ein Verfahren an – sondern das Vertrauen in die gesamte Rechtsordnung.

Das Buch als Auslöser

tageblatt/Editpress

Im Zentrum der Verurteilung steht nicht eine abstrakte Debatte über schriftstellerische Freiheit , sondern ein konkreter Sachverhalt:Die Veröffentlichung vertraulicher Ermittlungsakten in dem Buch von Gaeng „Donc, nous avons menti au public“. Das Gericht stellte fest, dass das Buch auf internen Dokumenten basiert, darunter: – E-Mails aus dem Ermittlungsverfahren- Schreiben der Untersuchungsrichterin- Vernehmungsprotokolle- anwaltliche Schriftsätze und Anträge. Diese Materialien waren Teil eines laufenden Verfahrens – und damit ausdrücklich nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Dies  hatten die Anwälte der “parties  civiles “ , Daniel Baulisch, Lydie Lorang und André Lutgen in  ihren Plädoyers  im Detail  erörtert und die nötigen strafrechtlichen Konsequenzen gefordert.   

„Tant pis!“

“Tant  pis” ….ein bemerkenswert offenes Eingeständnis  der angeklagten Schreiberin Gaeng. Besonders belastend wirkt die eigene Einleitung des Buches. Darin räumt die Autorin ein, Zugang zu nicht-öffentlichen Materialien gehabt zu haben – und kommentiert dies mit den Worten: „Ces preuves n’avaient pas vocation à devenir publiques  . Tant pis !“ Diese Aussage bringt die Haltung auf den Punkt: Nicht Unwissenheit, sondern bewusste Inkaufnahme eines Rechtsverstoßes.

Photo Tageblatt/Editpress

Systematische Weitergabe

Das Gericht konnte den Ablauf detailliert rekonstruieren: – Lunghi erhielt über seinen Anwalt Zugang zu den Ermittlungsakten . Er leitete diese systematisch an seine Ehefrau weiter- teilweise mit Kommentaren wie „à déguster et à imprimer“. Über 1.100 E-Mails zwischen beiden wurden gesichtet. Die Verteidigung Lunghgis  argumentierte, es habe sich lediglich um private Weitergabe gehandelt. Doch das Gericht stellt klar: Auch der Ehepartner ist rechtlich ein „Dritter“, sofern er nicht Teil des Verfahrens ist.

Bewusstsein statt Versehen

archives EditpressEin zentrales Element des Urteils ist der Nachweis des Vorsatzes. Ein besonders aufschlussreiches Detail: Lunghi bat seinen Anwalt, das Manuskript zu prüfen, weil es „die Instruktion betrifft“. Das zeigt eindeutig: – Das Risiko war bekannt – Die Sensibilität der Informationen wurde erkannt – Die Veröffentlichung erfolgte trotzdem.

Strafmaß und zivilrechtliche Folgen

Strafrechtlich: Enrico Lunghi: 8.000 € Geldstrafe / Catherine Gaeng: 12 Monate Freiheitsstrafe (mit Bewährung) + 5.000 € Geldstrafe

Zivilrechtliche Ansprüche (parties civiles):  Alain Berwick: – 1.000 € Schadenersatz – 750 €  Verfahrensentschädigung /   Marc Thoma: – 1.000 € Schadenersatz – 8.775 € Anwaltskosten – 750 € Verfahrensentschädigung  /  Alice Petri ( Mutter von Sophie Schram)  – 500 € Schadenersatz – 750 € Verfahrensentschädigung  /  Gesamtsumme der finanziellen Belastung: 26.525 €.

photo Tageblatt/Editpresse

Die Bedeutung des Urteils

Dieses Urteil betreffend  “secret  de l’instruction” geht über den konkreten Fall hinaus. Es setzt ein klares Signal: Transparenz hat Grenzen – und diese sind im Rechtsstaat nicht optional. Das “secret de l’instruction” ist kein bürokratisches Detail, sondern eine tragende Säule der Strafjustiz. Der Fall Lunghi/Gaeng zeigt eindrücklich, wie schnell sich der Anspruch auf „Wahrheit“ in Selbstjustiz verwandeln kann. Wer entscheidet, Regeln selbst außer Kraft zu setzen, handelt nicht im Interesse der Öffentlichkeit – sondern gegen die Prinzipien, die diese Öffentlichkeit schützen sollen.

Berufung  gegen dieses  Urteil  aus  erster Instanz  wurde  bereits von den Beschuldigten und der Staatsanwaltschaft eingelegt so, dass zur rechtskräftigen Verurteilung der Angeklagten die Unschuldsvermutung weiter gilt.   

Doch mit  dieser Affaire  ist die  unsägliche affaire Lunghi  möglicherweise noch nicht zu Ende. Denn noch zwei  weitere Bücher –  eines  von Gaeng  und eines von Lunghi –  sind noch ….in der “pipeline” der Strafverfolgung.  

Privat
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