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Lieserbréif vum Frank Bertemes: Basta? 

Lieserbréif vum Frank Bertemes: Basta?

„Es ist notwendig und wir werden es machen. Basta!“

Soll dieses Zitat des ehemaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder etwa der „neue“ Politikstil unserer neuen Regierung unter der Fuchtel des „neuen“ Luc sein? Bastaoder um im Stile des Premierministers zu bleiben: Ech hätt gär“?

Das im Titel genannte Zitat des damaligen deutschen Bundeskanzlers stammt aus einer Rede, die dieser, begleitet von lautstarken Protestrufen der Anwesenden im Saal, im Herbst des Jahres 2000 vor einem Kongress der Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV) gehalten hat. Diese Rede sollte die Gewerkschaft von der Notwendigkeit des Altersvermögensgesetzes überzeugen, das später unter dem Namen „Riesterrente“ bekannt wurde. Die Gewerkschaften standen der Einführung der Riesterrente (und das ist heute durchaus verständlich) damals sehr skeptisch gegenüber. Die Riester-Rente geht auf den damaligen Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung Walter Riester zurück, der die Förderung der freiwilligen Altersvorsorge durch eine Altersvorsorgezulage ausarbeiten ließ. Anlass dafür war die Reform der gesetzlichen Rentenversicherung der Jahre  2000/2001.

Wikipedia

Die bekannte Riester-Rente ist eine mittels staatlicher Zulagen und Sonderausgabenabzug geförderte, grundsätzlich privat finanzierte Rente in Deutschland. Womit wir dann beim heuer auch hierzuländchen hochaktuellen Thema der angekündigten (auch wenn man dies von Seiten der Regierung so nicht formulieren will) Rentenreform wären, die – seien wir doch bitte nicht naiv! –   für die Versicherten sicherlich keine Verbesserungen bringen wird, eher das Gegenteil droht der Fall zu sein…Doch wer hätte sich schon etwas anderes von der neoliberal beeinflussten schwarz-blauen Regierungskoalition erwartet?

Man muss schon mal sofort klarstellen von welcher Richtung der Wind weht: „Auch wenn im Verlauf der europäischen Einigung ebenfalls soziale bzw. sozialpolitische Ziele in die Gemeinschaftsverträge aufgenommen wurden. sind diese doch sehr allgemein gehalten und die gemeinschaftsrechtlichen Zuständigkeiten der Organe der EU – Kommission, Rat und Parlament – beziehen sich auf nur wenige Politikfelder. Sie leiten sich im Wesentlichen aus dem Auftrag ab, die wirtschaftlichen Grundfreiheiten, nämlich freier Warenverkehr, Dienstleistungsfreiheit, freier Kapital- und Zahlungsverkehr, Arbeitnehmerfreizügigkeit und Niederlassungsfreiheit, sicherzustellen und Wettbewerbsbeschränkungen auszuschalten,“ so sei jedenfalls eine diesbezügliche Vorgabe zitiert. 

Photo by MART PRODUCTION: https://www.pexels.com/photo/man-in-sitting-beside-woman-in-white-top-7330754/

Nun, das zur Kenntnis genommen, folgt daraus, dass die gesetzlichen Regelungen der Alterssicherung eine rein nationale Angelegenheit darstellen. Allerdings entfalten die allgemeinen Ziele und Vorgaben – so festgehalten im Protokoll über Sozialpolitik (1992) und später dann im Vertrag von Amsterdam (1997) und in der Sozialagenda (2000) − eine nicht zu unterschätzende Wirkung auf die Entwicklung der jeweiligen nationalen Sozialpolitik.  die in ihren Zielen und Maßnahmen von sogenannten “Weißbüchern” und “sozialpolitischen Agenden“, die die EU-Kommission (teilweise auch gemeinsam mit dem Rat) bekanntlich regelmäßig vorlegen, beeinflusst werden. In der Konsequenz zielen die EU-Vorgaben im Gesamtkontext der Begrenzung der öffentlichen Ausgaben immer auch auf die Sozialausgaben (Stichwort: Renten) auf deren Höhe und Gestaltung. Dabei ist die Koordinierung und Sicherstellung der Renten einer stark wachsenden Zahl jeweils in den EU-Ländern arbeitender Ausländer eine der eigentlichen und wichtigsten Aufgaben der EU in der Sozialpolitik. Sie erlässt Verordnungen oder Richtlinien, die dann zum nationalen Recht werden.

Und gerade hier liegt die große Gefahr für unser nationales System: Verordnungen sind mit Gesetzen vergleichbar und wirken unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat. Beispiel dafür ist die Verordnung über die soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer (Verordnung EWG Nr. 1408/71, ersetzt durch die Verordnungen EG 883/2004 und 987/2009), die dem Autor dieser Zeilen durchaus bekannt sind. Richtlinien hingegen sehen verbindliche Ziele vor, überlassen die konkrete Umsetzung in nationale Gesetze jedoch den Mitgliedsstaaten.

Szenenwechsel: Wie üblich warnt die *OECD vor den Gefahren des Luxemburger Rentensystems, ein Zustand, den die Organisation als eine „tickende Zeitbombe“ bezeichnet. Eine Steilvorlage für die Luxemburger Handelskammer und den Internationalen Währungsfonds (IWF), die darüber hinaus die „Gerechtigkeit zwischen den Generationen“ in Gefahr zu sehen meinen. Das übliche Narrativ des neoliberalen Wirtschaftssystems, das es mit allen Mitteln zu festigen gilt. Auch wenn der folgende Passus vielleicht Verständnisfragen aufwerfen kann, so sollten sich die Neoliberalen „christlich-liberaler“ Obedienz doch sagen lassen, dass unser exzellentes, staatliches sowie vor allem solidarisches, weil auf dem Generationenvertrag basierendes Umlageverfahren der gesetzlichen Rentenversicherung auch eine wissenschaftliche Basis beinhaltet,  eine staatliche Rentenversicherung die in ihrer  ersten Säule schon dem menschlichen Grundprinzip der Generativität bisher absolut gerecht werden konnte. Als Generativität, so der hochinteressante Autor Dr. med. Michael Nehls in seinem Bestseller “Das erschöpfte Gehirn“, bezeichnen Wissenschaftler die Fähigkeit, „sich der gegenseitigen Abhängigkeit der Generationen voneinander bewusst zu sein, daraus Verantwortung abzuleiten und fürsorglich gegenüber Menschen einer anderen Generation zu sein.“

Photo by Askar Abayev: https://www.pexels.com/photo/friends-gathering-at-dinner-in-night-garden-and-chatting-5638834/

Generativität hat ein enormes Potential zur individuellen, aber auch gesellschaftlichen Sinnstiftung. Und genau diese Verantwortung muss ebenfalls in unsere sozialen Sicherungssysteme generell eingreifen und deshalb eine zwingende Verpflichtung einer verantwortungsvollen Sozialpolitik sein, die bitte sehr staatlich zu verwalten und abzusichern ist und auch bleiben muss! Weshalb man allerdings eine evidente Form des Sozialabbaus im Interesse der puren Profitgier einiger Weniger auf Kosten der Mehrheit politisch riskieren will, ist eine Frage die sich die politische Klasse der visierten neoliberalen Politkaste absolut stellen lassen muss. Oder, ganz einfach und auch im Kontext der Rentenversicherung wiederum gefragt: Für wie dumm haltet ihr uns eigentlich?

Besonders ärgerlich bleibt das Mantra, dass unser Modell in der Form nicht zu halten sein soll. Das würde, soweit ein entsprechender Wille besteht, durchaus möglich sein und allein schon eine geringe allgemeine Beitragserhöhung sowie die entsprechende Belastung von Profiten und Erträgen aus anderen steuerpflichtigen Einnahmequellen die man zur Finanzierung der Sozialversicherung heranziehen kann, würden schon so manche Reformen in Richtung privater Vorsorge im Keim der Debatte ersticken. Man vergesse nicht, dass viele Berufstätige sich eine private Zusatzversicherung überhaupt nicht leisten können und die von dien Versicherungsgesellschaften später ausbezahlten Leistungen, die sicherlich nicht hoch sein werden, auch noch besteuert werden.

In Deutschland haben die Liberalen noch weitere, durchaus fragwürdige „Ideen“ eines neuen Modells der Rentenversicherung entwickelt. Doch diese werden Thema eines nächsten Textes sein.

Egal wie wird es für die künftige Entwicklung in der Rentenversicherung für die Versicherten im Endeffekt sicherlich nicht besser werden.

Und gerade deshalb sind Basta – Entscheidungen tunlichst zu vermeiden!

Frank Bertemes

*Die OECD ist ein Zusammenschluss von Industrienationen, die die Förderung von Wohlstand und wirtschaftlichem Wachstum durch Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zum Ziel hat.

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