Plädoyer für einen Gestaltungsbeirat
Vor mehr als 100 Jahren galt die städtebauliche Bestellung der Stadt Luxemburg zu den internationalen Schrittmachern. In der Tat, Landschaftsplaner und Städtebauer à la Edouard André (1840 – 1911) und Joseph Stübben (1845 – 1936) bestimmten, im Auftrag des Staates und nicht der kommunalen Entscheidungsträger, wesentliche Bereiche der Stadtentwicklung der Hauptstadt. André war zuständig u.a. für die gelungene Gestaltung des hauptstädtischen Stadtparks und des Petrusstals, derweil Stübben für die Realisierung insbesondere des Plateau Bourbon verantwortlich zeichnete.
Im Laufe der Jahre, insbesondere aber durch das Gesetz vom 12. Juni 1937 über die Gestaltung der Städte und grösseren Ortschaften, kam die Planungshoheit Mitte der 60er Jahre fest in die Kommunalhand, wenn auch die Urbanisierung des Kirchbergs einen Sonderstatus geniessen sollte. Fakt ist allemal, dass die Prinzipien der Stadtentwicklung auf den Prämissen der « autogerechten Stadt » gründeten und leider heute noch fundie- ren. Den Höhepunkt der städtebaulichen Kakophonie bilden aber bislang der « Kirchberg” und der « Ban de Gasperich ». Die beiden menschenverachtende Retortenstädte kumulie- ren quasi alle Fehler einer nachhaltigen Siedlungsplanung: Keine räumlich Mischung der urbanen Grundfunktionen, keine soziale Mischung der Wohnbevölkerung u.v.a.m.
Diese wiedermenschlichen Trabantenstädte wurden zu allem Überfluss noch angereichert mit einer Kühlschrankarchitektur die ihresgleichen sucht und bestickt mit einer infantilen Architekturpetersilie dies zum teilweisen Kaschieren und Minimieren der omnipräsenten Gestaltungsmiseren. Für den international anerkannten Luxemburger Architekten Rob Krier ist derartiger « repetitive Dreck in den Städten » synonym für « Baukriminalität ». An- dere nennen es lapidar « barbarischer Städtebau ».
Wer nun aber glaubt, die Verantwortlichen der Hauptstadt hätten aus den fatalen Pla- nungsfehlern der Vergangenheit gelernt, der irrt gewaltig. Auch wenn die hohe Kunst des Greenwashings dabei Pate stehen wird, so sind aus der Sicht der örtlichen Raumplanung weitere misanthropische Siedlungsprojekte auf dem Hauptstadtgebiet in der Vorberei- tung: « Place de l’Etoile », « Quartier Stade » und Teile des Großprojektes « Porte de Hol- lerich » sind nur einige wenige Beispiele.
Fernab der großen fehlgeplanten Siedlungsprojekte ließen die kommunalen Entschei- dungsträger der Stadt Luxemburg ebenso keine Gelegenheit aus, der Hässlichkeit bei kleineren städtebaulichen Eingriffen freien Lauf zu lassen. Der Komplex « Royal Hamilius » ist zweifelsohne eine Frechheit für den Intellekt der Anhänger einer nennenswerten Archi- tektur, derweil die Neugestaltung der Place de Paris eine wahre Peinlichkeitslösung dars- tellt, um nur diese beiden rezente Beispiele hauptstädtischer Bauentscheidungen zu nen- nen.
Ergo: Luxemburg benötigt neben der staatlichen Planungskommission im Innenministe- rium, deren Kompetenzen zwingend ausgeweitet gehören, endlich auch einen nationalen Gestaltungsbeirat als Begleiter der Stadtentwicklung um die lokalen Entscheidungsträger
in ihren Bemühungen zu unterstützen, die ortsbauliche und architektonische Qualität des Bauens zu verbessern.
Daniel MILTGEN Kirchberg