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Justiz

Affäre Lunghi und der Fall Deischter 

Affäre Lunghi und der Fall Deischter
extrait vun enger Photo vu gouv.lu

Wie ein menschenrechtswidriger Rapport ein Jahrzehnt Justizgeschichte prägte

Mit dem Urteil der Cour d’Appel vom 3. Juni 2026 und dem Ablauf der Kassationsfrist ist die Affäre RTL- Lunghi nach nahezu zehn Jahren juristischer Auseinander-setzungen abgeschlossen. Die ehemaligen RTL-Journalisten Sophie Schram und Marc Thoma sowie der frühere RTL-CEO Alain Berwick wurden vollständig und ohne jede Einschränkung freigesprochen. Doch das definitive Urteil  enthält Feststellungen, deren Tragweite weit über den konkreten Fall hinausreicht.

So hat das Hohe Gericht  die Vorgehensweise des damaligen Disziplinarkommissars Ralph Deischter bei der Vernehmung der Journalistin  Sophie Schram am 21. Oktober 2016 deutlich beanstandet. Schram wurde als Zeugin unter Eid vernommen und war verpflichtet, die gestellten Fragen zu beantworten, wobei ihr im Falle einer Falschaussage strafrechtliche Konsequenzen angedroht wurden.

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Nach Auffassung des Gerichts genoss sie unter diesen Umständen nicht die Verteidigungsrechte einer beschuldigten Person. Da ihre Aussagen später in das Strafverfahren übernommen wurden, und  sie unter einem gesetzlichen Aussagezwang zustande gekommen waren, sah das Gericht darin einen Verstoß gegen das in Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierte Recht, sich nicht selbst belasten zu müssen.

Die Richter kamen deshalb zu dem Schluss, dass die Aussagen unter Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren erlangt worden waren, und entschieden, den Deischter-Bericht im Strafverfahren vollständig unberücksichtigt zu lassen.

Mit dieser Entscheidung übte das Berufungsgericht deutliche Kritik an der gewählten Ermittlungsmethode und machte klar, dass unter Zwang erlangte Aussagen in einem Strafverfahren nicht verwertet werden dürfen : „La Cour constate ainsi que les déclarations faites par Sophie Schram ont été obtenues en violation de l’article 6 de la Convention, de sorte que la Cour décide de faire abstraction du rapport DEISCHTER dans le cadre de la présente affaire.“

Die Tragweite dieses Urteils kann kaum überschätzt werden, da der Rapport DEISCHTER von Anfang an die Affaire  RTL-Lunghi entscheidend geprägt und kontaminiert hatte. Wie Me. Lydie Lorang in ihrem Plädoyer vor der Cour d’Appel ausführlich darlegte, war der Rapport Deischter der Ausgangspunkt einer Entwicklung, die Ermittlungen der Kriminalpolizei, Entscheidungen der Untersuchungsrichterin, Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft sowie Beschlüsse der Chambre du Conseil bis hin zur ersten Instanz nachhaltig beeinflusste. Deischter habe durch den einseitigen Rapport auch die Grenzen seiner Funktion überschritten und zentrale Narrative von Lunghi übernommen.

Wie weit der Rapport Deischter auch schriftführend für die Staatsanwaltschaft war, ist in  dem  Anklageschreiben (Not. 35303/16/CD) deutlich zu erkennen : „Le mérite de la révélation revient à Monsieur Deischter. (…) Le rapport B18 de la police grand-ducale a confirmé la déduction de Monsieur DEISCHTER.

Die Chambre du Conseil ihrerseits hält in ihrer Ordonnance vom 17. März 2021 fest: „Le commissaire du Gouvernement Ralph DEISCHTER quant à lui, dans son rapport du 23 novembre 2016 relatif à la procédure disciplinaire engagée à l’encontre d’Enrico Lunghi, constate que  RTL Télé Lëtzebuerg a présenté un reportage bidonné (…) Le message est à tel point biaisé qu’il ne subsiste absolument aucun doute dans le chef du téléspectateur que cette personne est coupable. (…) Il fait dès lors état de fautes graves commises dans le chef de RTL Télé Lëtzebuerg, d’un montage d’images extrêmement tendancieux, voire parfaitement inacceptable …

Die Verteidiger der RTL-Angeklagten, Daniel Baulisch, Lydie Lorang und André Lutgen, sprachen in diesem Zusammenhang von einer regelrechten „Intoxikation“, einer Vergiftung des gesamten Dossiers , die ihre Mandanten über Jahre hinweg schwer belastet habe.

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Mit im Windschatten dieser Verletzung fundamentaler Menschenrechte segelten auch ALIA und Conseil de Presse, die unter dem Deckmantel einer „Medien-Ethik“ als parallele Gerichte in der Causa Lunghi gegen RTL einen „blâme“ bzw. eine „réprimande“ aussprachen. Dass diese beiden „Institutionen“ mit dieser Vorverurteilung beträchtlichen Schaden angerichtet haben, steht außer Zweifel. Doch jetzt, nach dem kompletten Freispruch der RTL-Betroffenen, herrscht bei ALIA und Conseil de Presse betretenes Schweigen (in einer späteren Reportage mehr über diese beiden Parallelgerichte).

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In einem eingeschriebenen, konfidentiellen Schreiben (5. Dezember 2016) an den damaligen Procureur d’Etat Jean-Paul Frising hat Deischter definitiv den Rubikon einer neutralen Berichterstattung überschritten. In diesem vertraulichen Brief heißt es: „Conformément à l’article 23 paragraphe 2 du Code d’instruction criminelle, je vous avise des faits consignés dans le dossier annexé qui m’a été adressé par Monsieur le Ministre de la Culture.“

Deischter versucht dann, den tätlichen Angriff Lunghis auf die Journalistin Schram kleinzureden, zu verharmlosen. „Le  témoin Sophie Schram a fait état de coups et blessures volontaires ayant entraîné une incapacité de travail de deux jours (cf.pièces 023 et 037-74-16 ) . L’auteur de cette infraction serait Enrico Lunghi. Bien que le soussigné ait estimé dans le cadre de l’instruction disciplinaire que ces accusations ne sont pas établies, je vous laisse toutefois le soin de juger de l’opportunité de déclencher l’action publique sur ce point.“

Im zweiten Teil des konfidentiellen Schreibens  versucht Deischter, die damalige RTL-Journalistin regelrecht zu verunglimpfen: „Il y a des éléments permettant de penser qu’en se prévalant de la qualité de journaliste professionnelle lors de son audition devant le soussigné, le témoin Sophie SCHRAM ait pu contrevenir aux dispositions pénales de l’article 77 de la loi modifiée du 8 juin 2004 sur la liberté d’expression dans les médias.“

Mit dieser hanebüchenen, absurden Insinuation  gegen Sophie Schram sprengte Deischter definitiv den Auftrag, eine Disziplinaruntersuchung gegen Lunghi in die Wege zu leiten. Stattdessen  versuchte er, eine strafrechtliche Verfolgung gegen eine Zeugin zu inszenieren.

In diesem Zusammenhang taucht das  nicht ganz unwesentliche, pikante Detail auf, dass Ralph Deischter seine berufliche Ausbildung in der Kanzlei Bauler absolvierte. Aus derselben Kanzlei übernahm Jean-Marie Bauler die Verteidigung von Enrico Lunghi.

Besonders bemerkenswert ist auch, dass das merkwürdige Verhalten Deischters gegenüber der Zeugin Schram

Privat

keineswegs erst im Berufungsverfahren aufgeworfen wurde. Bereits während der Untersuchung hatte der verstorbene Anwalt Gaston Vogel erhebliche Zweifel an der Rolle und Vorgehensweise des damaligen Commissaire du Gouvernement geäußert. Später griff Me. Lydie Lorang diese Kritik auf und stellte die Objektivität und Neutralität des Rapports Deischter grundlegend infrage. Dennoch blieb der Bericht über Jahre hinweg ein zentrales Element des Verfahrens.

Erst die Cour d’Appel machte dem trüben Spiel ein Ende, zog die Bremse und stellte fest, dass fundamentale Verteidigungsrechte verletzt worden waren.

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Die kardinale Frage lautet jetzt: Wie konnte ein Bericht, dessen Grundlage letztlich als menschenrechtswidrig eingestuft wurde, über nahezu zehn Jahre hinweg das gesamte Verfahren prägen und maßgeblich beeinflussen?

Weshalb wurden die Warnungen der Verteidigung ignoriert?

Weshalb wurde ein Bericht, dessen Entstehung bereits früh Gegenstand massiver Kritik war, weiterhin als Referenzdokument verwendet?

Weshalb wurde ein Papier, dessen Grundlage als Verstoß gegen Artikel 6 EMRK festgestellt wurde, über Jahre hinweg von Polizei, Justiz und Staatsanwaltschaft als maßgebliche Grundlage herangezogen?

Und weshalb mussten erst die Richter der Cour d’Appel eingreifen, um einen gravierenden Fehler zu korrigieren, dessen Auswirkungen den gesamten Verlauf des Verfahrens geprägt und vergiftet hatten?

 

Die Affäre RTL-Lunghi ist mit dem kompletten Freispruch von Sophie Schram, Marc Thoma und Alain Berwick juristisch definitiv beendet – die eigentliche Aufarbeitung beginnt jedoch erst jetzt.

Privat

Denn ein Rechtsstaat kann sich nicht damit begnügen, schwerwiegende Fehler nach zehn Jahren in den Wind zu schlagen.

Er muss klären, wie diese  gravierende Fehler entstehen konnten, wer dafür Verantwortung trägt und….. welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind.

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