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Jo Wissler: Zuckerbrot und Peitsche 

Jo Wissler: Zuckerbrot und Peitsche
Bild von Bernd auf Pixabay

Heureka, endlich ist Cannabis, welches bis dato als Einstiegsdroge galt, nicht mehr verboten!

 

Halt Leute, zu früh gefreut.

 

Der mündige Bürger darf sich zwar gleich 4 Cannabis Pflanzen pro Haushalt zulegen (THC Gehalt egal!) der Kauf, Transport und Konsum im öffentlichen Raum ist und bleibt verboten.

 

Die Gretchenfrage lautet jetzt: ist das zu viel oder zu wenig Verbot?

 

Die einen werten diese Öffnung des Gesetzes als ungenügend ein, die anderen wittern bereits das Ende des Abendlandes.

 

Die Argumente der Regierung für die “Legalisierung“ wurden von Berichterstatterin Josée Lorsché (déi Gréng) nochmals betont: Die repressive Drogenpolitik sei gescheitert, man müsse sich trauen, neue Wege zu gehen, denn trotz der Verbote steige der Konsum von Cannabis weltweit. Man setze nun auf die Eigenverantwortung bei Erwachsenen. Hört, hört …

 

Ob man allgemein die bis dato geführte Drogenpolitik als gescheitert erklären darf, wenn man die Anzahl der offiziellen Drogenzahlen analysiert?

 

Bild von Rex Medlen auf Pixabay

2020 starben noch 26 Menschen an den tödlichen Folgen einer Überdosis von harten Drogen, 2021 waren es “nur“ noch 5. Allgemein wird, was die harten Drogen angeht, weniger Heroin gespritzt dafür bleibt Kokain ein gepriesenes Aufputschmittel. Cannabis machte 2020 mit 74,1 Prozent den Großteil der beschlagnahmten Drogen aus. 371 Kilogramm Gras wurden sichergestellt.

 

Sicherlich tragen Präventions- und Unterstützungsmaßnahmen wie z. B. eine Fixerstube ihren Teil zu den guten Statistiken bei. Aber besonders die Sicherheitskräfte mit ihrem unermüdlichen Einsatz, den Drogenverkauf zu bekämpfen, sollten nicht vergessen werden.

 

Das kleine Einmaleins des Hobby Gärtners

Über die Wirkungen von Cannabis soll hier nicht länger eingegangen werden, sie dürften hinlänglich bekannt sein.

 

Widmen wir uns daher der Zucht dieser Pflanze und ihres begehrten Ertrages zu, welches ja legal ist:

 

Bild von trailblazin auf Pixabay

Im optimalen Fall erhält man pro Cannabis Pflanze 500 Gramm “Gras“, bei 4 Pflanzen wären das ganze 2 kg. Geht man von einem kleineren Ertrag von 350 Gramm pro Einheit aus, so könnte der Hobbygärtner sich, bei einer Kippe von 0,3 Gramm, über 4.200 Joints (!) im Jahr drehen, welche er natürlich mit Erwachsenen aus dem gleichen Haushalt teilen kann.

 

Natürlich ist das alles Theorie. Tatsächlich besteht die Möglichkeit, bei wenig Platz, und kleineren Pflanzen, überschaubare Erträge zu erzielen. Bei vier Pflanzen mit einer Leuchtquelle mittels einer  600-Watt-NDL-Lampe sind 150 Gramm pro Pflanze durchaus möglich. Das wären immerhin noch 1800 Joints.

 

Beim Genuß von 3 Joints dürfte der Konsument übrigens, abhängig vom THC Gehalt und dem eigenen Befinden, theoretisch sechsmal high werden.

 

Also definitiv nicht zu vergleichen mit einer Flasche Bier zum Feierabend.

 

Ob sich die Leute dann schlußendlich auch brav an die Vorgaben halten, nur zu Hause zu rauchen oder den Überschuß ihres Ertrages doch nicht selbst verhökern, sei mal dahingestellt.

 

Nebenbei bemerkt,  soll ein Joint genauso schädlich wie das Rauchen von bis zu fünf normalen Zigaretten auf einmal sein. Ist dies einer der Gründe, warum unsere Gesundheitsministerin so lange mit einer Legalisierung haderte?

 

Natürlich kann man argumentieren, daß nicht jeder Haushalt sich gleich 4 solcher Pflanzen in vollem Umfang anlegt.

 

Mit Sicherheit wird man sich eine Cannabispflanze nicht zum Verschönern der Wohnung anlegen – sie kann im Durchschnitt eine Wuchshöhe von 3 Meter und mehr erreichen. Der kleine Balkongärtner wird hier definitiv kleinere Brötchen backen.

 

Bild von Wolfgang Vogt auf Pixabay

Für den interessierten Hobbygärtner noch ein paar Worte zur Aufzucht:

Für den erwünschten Cannabis Konsum braucht man weiblichen Samen. Cannabis  ist eine einjährige Pflanzen, ihre Blütezeit wird durch die Jahreszeiten bestimmt und wenn der Zyklus nach 6 Monaten endet, stirbt die Pflanze ab. Dann muß von neuem gepflanzt werden. Für eine ertragreiche Ernte müssen zudem die korrekten Lichtphasen eingehalten, die richtige Bewässerung und adäquate Düngung berücksichtig werden ansonsten wird die Pflanze nicht blühen. Da Cannabis langsamer in der Natur gedeiht, wird die Pflanze nicht unbedingt im Garten, sondern in einem speziellen Aufzuchtraum gezüchtet, und zwar mit Hilfe von künstlichem Licht.

 

Ein weiteres Argument für eine „Indoor“ Züchtung ist die gesetzliche Bedingung, daß die Pflanze nicht sichtbar für die Öffentlichkeit stehen soll.

 

Hier müssen also im Vorfeld verschiedene Voraussetzungen erfüllt und Investitionen erfolgen und eine ordentliche Portion Grundwissen ist gefragt.

 

Vom penetranten und unverwechselbaren Geruch nicht zu reden, bedeutet dies ziemlich viel Aufwand für jemanden, der gelegentlich seinen eigenen Joint rauchen will. Dabei dürfte bei so manchem Ernüchterung eintreten, wenn sein Zuchtprojekt nicht seinen Erwartungen entspricht.

Wer besitzt schon den Platz, die Zeit, und Geduld sich als Züchter für diesen Anbau zu widmen, wissend, daß das Tütchen Gras (3-5 Gramm) zirka 20 bis 25 Euro auf dem Schwarzmarkt kostet? Beim Transport von unter 3 Gramm, erwartet einen lediglich ein Bußgeld zwischen 25 und 500 Euro Strafe anstatt einer potentiellen Gefängnisstrafe.

 

Man darf also davon ausgehen, daß der Durchschnittkonsument als auch der Gelegenheitsraucher die Gärtnerei allenfalls als kleines Nebenhobby betreibt und sich größtenteils sein Gras nach wie vor an der Straßenecke besorgen wird.

Kein Wunder also, daß dieses Gesetz, welches mehr bagatellisiert, statt legalisiert, zwiespältig aufgenommen wurde.

Cui bono?

Wem ist also mit einer solchen Regelung gedient?

Zweifellos einigen begeisterten Gras- und Haschisch Rauchern mit Hang zur Selbstverwirklichung aber auch jene schwarze Schafe, welche kommerzielle Interessen verfolgen und sehr schnell die gesetzlichen Schwachstellen dieser Regelungen ausgelotet haben werden (1 Kilogramm Marihuana erbringt einen Gewinn von ca. 5000 Euro).

Also gerade letzte genannte  Zielgruppe, welcher man schachmatt setzen wollte.

Der Gesetzgeber hat sich in dieser Hinsicht praktisch einer möglichen Kontrollfunktion im Privatbereich selber beraubt.

Es wäre logischer gewesen, den Anbau von Cannabis an eine Genehmigung oder Lizenz zu koppeln, welche an verschiedene Vorgaben (z.B. Vorstrafenregister) geknüpft ist und jederzeit überprüft werden können anstatt auf Eigenverantwortung zu setzen.

Die Antwort auf einige Fragen stehen noch aus.

Wird es, aufgrund der beschlossenen Cannabis Lockerung, interne Vorgaben für verschiedene Berufsgruppen wie z. B. Berufsfahrer, Ordnungshüter, Magistraten oder medizinisches Personal geben?

Darf man zu Hause eine „Gras“ Party veranstalten?

Welche Auswirkungen werden diese Regelung in der Praxis auf Jugendliche haben?

Wie dem auch sei, die Cannabis Fan Gemeinde hatte sich nicht nur eine Legalisierung einer Mindestmenge “Gras”, sondern eine gesetzliche Akzeptanz eines Minimal Konsums in der Öffentlichkeit erhofft um endlich aus der Schmuddel Ecke heraustreten zu können.

Dem ist aber nicht so.

Man sollte immer vor Augen haben, daß das THC des Cannabis nicht vom menschlichen Körper abgebaut werden kann und somit die Schuldfrage des Konsumenten in verschiedenen Situationen bestehen bleibt. Anders als Alkohol, ist  die Wirkung der Cannabisdroge nachhaltiger.

 

Wer z.B. Montags in einen Unfall verwickelt ist und am Wochenende mehrere Joints geraucht hat, muß damit rechnen, daß der Richter oder die Versicherung mit ihm noch ein Hühnchen zu rupfen haben wird.

Und der Berg gebar eine Maus

Eigenverantwortung hin oder her, wer legalisiert, muß demzufolge entkriminalisieren und tolerieren.

Internationale Verträge hinsichtlich dem internationalen Drogenkampf, welches auch das Großherzogtum unterschrieb, dürften bei der Ausarbeitung des Gesetzes und der doch restriktiven Legalisierung eine nicht unwesentliche Rolle gespielt haben.

quotidien.lu

Das erhoffte, und von der  Regierung versprochene Zuckerbrot  für den Cannabis Konsumenten, entpuppt sich für die Szene doch im Endeffekt  als fade Mahlzeit.

 

Daß sich die grüne Partei im Hinblick auf die Justizministerin Sam Tanson (déi Gréng) das Gesetzprojekt als vermeintlichen Erfolg für sich beansprucht, bleibt somit Ansichtssache.

 

Der Verdacht liegt nahe, daß die gesetzliche Lockerung als Wahlgeschenk und, im Hinblick auf das Koalitionsabkommen, unter dem Motto „wir haben geliefert“ aus dem Hut gezaubert wurde.

 

Wie auch immer man zu dieser Legalisierung steht, so ist eines jedenfalls sicher: mit diesem Gesetz wird der Cannabiskonsum in der Gesellschaft nicht gebremst werden.

 

*

 

Interessanterweise wurde in der gleichen Woche beim Votum der Cannabis Regelung vom Verkehrsminister François Bausch (déi Gréng) die Verkehrsunfallstatistiken herausgegeben. Im Jahr 2022 haben 36 Menschen ihr Leben im Straßenverkehr verloren. Das sind 50 Prozent (!) mehr als im Jahr davor. Dies trotz ständigem Zuwachs von Fix-Radargeräten, Verkehrskontrollen und sonstigen “Verkehrsberuhigungmaßnahmen“.

Kann man, gemäß der vorherigen Rhetorik, behaupten, die repressive Verkehrspolitik sei gescheitert, man müsse sich trauen, neue Wege zu gehen, weil Verkehrsregeln tagtäglich mißachtet werden? Setzt man nun auf Eigenverantwortung der Bürger, weil das Repressive das gewünschte Resultat, nämlich keine Toten, brachte? Will man vielleicht kleine Übertretungen im Straßenverkehr entkriminalisieren, weil das massenhafte Bestrafen (einige reden sogar von Schikanieren) der motorisierten Verkehrsteilnehmer nicht der richtige Weg ist?

 

Mit Sicherheit nicht.

Die Radarfalle als Wundermittel

Man wird mir erwidern, daß „Rasen“ eines der Hauptursachen für Verkehrsunfälle wäre.

alamy.com

Tatsächlich wurden sage und schreibe 310 127 Autofahrer letztes Jahr von den fixen und mobilen Radargeräten geblitzt! Fast ein Drittel aller Geschwindigkeitsüberschreitungen, welche von den stationären Radargeräten geblitzt werden, betreffen Geschwindigkeiten, die nur 1 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit liegen.

Ja, die Staatskassen können sich über die Einnahmen von Bußgelder nicht beschweren.

Seit 2016 wurden ca. 95 Millionen Euro (!) Bußgelder eingezahlt. Spitzenreiter ist das Radargerät mit seiner kontroversen Geschwindigkeitsbegrenzung am Ende der A4, welches bereits binnen 6 Monaten 50.000 Mal sündige Raser blitzte!

 

Tatsächlich waren in exakt 99,98 % der Fälle die Fahrer weniger als 10 km/h zu schnell unterwegs.

 

Der ehemalige Generalstaatsanwalt Roby Biever bemerkte einmal ironisch, daß zwei Drittel der Gerichtsprozesse Verkehrsdelikte seien und sich hier einige Fragen der Verhältnismäßigkeit aufdrängen …

 

Radargeräte, welche unser Verkehrsminister bei jedweder Gelegenheit gerne aufstellt, erfüllen einen bestimmten Zweck. Sie sollen, in einem bestimmten und begrenzten Bereich, eine überhöhte und nicht angepaßte Geschwindigkeit verhindern.

 

Radargeräte verhindern jedoch keine Unfälle, welche von falschen Manövern, Trunkenheit, Drogenkonsum, Fehleinschätzung, Müdigkeit, allgemeines menschliches Versagen, technische Mängel, Wetterlage und weiteren äußerlichen Einflüssen verursacht werden.

 

Eine überhöhte oder nicht angepaßte Geschwindigkeit rangiert mit 21 % als Nr. 1  der Hauptursachen für tödliche Verkehrsunfälle.   Geschwindigkeitsübertretungen sind im Alltag gang und gebe.

Das Gaspedal als Frustbewältiger

 

Tatsächlich sollte man sich die Frage stellen, warum dermaßen aufs Gaspedal gedrückt wird?

Hier ein Erklärungsversuch, ohne Verallgemeinern zu wollen:

Bild von Nile auf Pixabay

Jeder der mit seinem Pkw sich irgendwo hinfahren will, sieht sich mit zahlreichen Hindernissen, um nicht zu sagen Schikanen, konfrontiert: Staus ohne Ende, Straßensperrungen hervorgerufen u. a. durch Bauarbeiten, welche scheinbar weder koordiniert noch besonders schnell „prioritär“ erledigt werden, verengte Straßen, mangelnde Parkplätze, drastische Geschwindigkeitsbegrenzungen usw. Ein banaler Auffahrunfall oder eine Sperrung einer Fahrspur wegen Straßenarbeiten, lösen sofort einen kilometerlangen Stau aus. Der Frust bei den Fahrern sitzt tief. Es liegt wohl nicht allein an dem überlasteten Straßennetz zu Spitzenzeiten sondern ist zum Teil hausgemacht.

 

Allein das endlose Debakel beim „Kärjenger Contournement“ ist ein weiteres Paradebeispiel, wie die Geduld der Verkehrsteilnehmer bis aufs Äußerste strapaziert wird.

 

Sicher spielt das stetig wachsende Verkehrswachstum eine Rolle, stellt aber  nur ein Teil des Problems dar. Aufgrund der politischen Agenda ist der Autofahrer, besonders wenn er einen Verbrenner fährt, per se ein Bösewicht. Er gilt als Klimakiller und Naturzerstörer welches es zum öffentlichen Transport oder zum Fahrrad zu konvertieren gilt. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß das in Luxemburg vorherrschende Verkehrschaos gewollt ist und für den Autofahrer nur noch die Peitsche gilt.

 

Mittlerweile wurde eine zusätzliche Strafverschärfung für den Gebrauch vom Handygerät beim Fahren angekündigt, zusätzlich werden Handy-Blitzer in Betrieb genommen.

 

Das Gefühl, daß der Verkehrsminister einem ständig beim Fahren über die Schulter lugt,  kommt wohl nicht von ungefähr. Aber wie heißt es so treffend: Vertrauen ist gut, Kontrolle aber besser und vor allen Dingen zeigt sich die Straßenverkehrsordnung  unerbittlich selbst mit kleinen Verkehrssünden.

 

Foto von Rezk Assaf: https://www.pexels.com/de-de/foto/sport-motorsport-rennstrecke-formel-1-10807493/

Man sollte nicht vergessen, daß das Steuern eines motorisierten Gefährtes, trotz der zahlreichen Geboten und Verboten, eines der letzten Freiheiten in einer mittlerweile überreglementierten Gesellschaft ist, welches dem „mündigen“ Bürger bleibt. Der „Easy Rider“ Effekt…

 

Ist es vielleicht eine Art Frust beim Fahren aufgrund der derzeitigen Verhältnisse, welche einige von uns zu ebenso unüberlegten wie gefährlichen Manövern verleitet?

 

Wer im Stau steht, wird versuchen die verlorene Zeit gutzumachen – die Risikobereitschaft aufs Gaspedal zu treten, wenn sich die Gelegenheit bietet, ist zu groß. Oder das Pedal wird aus Frust und Gereiztheit mal kräftig durchgedrückt.

 

Aus diesem Blickwinkel betrachtet, wird Repression allein dieses Problem jedenfalls nicht lösen sondern allenfalls die Statistiken befeuern und die Staatskasse füllen.

 

Vielleicht ist es an der Zeit, die Daumenschrauben kurz bei Seite zu legen und neue Wege zu beschreiten.

 

Wäre es aus pädagogischer Sicht nicht sinnvoll, verantwortungsvolle Fahrer, welche z. B. ein ganzes Jahr ohne eine einzige festgestellte Verkehrswidrigkeit (vom Knöllchen einmal abgesehen) zu belohnen bzw. zu motivieren mit z. B. einer Reduktion von 10 oder 15 % auf der Autosteuer?

 

Das Beispiel mag vielleicht auf den ersten Blick irritieren, aber es scheint jedenfalls sinnvoller als die vermeintliche Legalisierung von Cannabis.

 

Aber vielleicht liege ich falsch und der eine oder andere gefrustete Fahrer verzichtet auf sein Auto und widmet sich in Zukunft, im Hinblick auf eine ertragreiche Cannabis Ernte, hingebungsvoll der Gärtnerei?

 

Natürlich nicht fürs Kiffen, sondern fürs Klima.

 

 

Joe Wissler

 

*Die hier erläuterten Zahlen und Statistiken finden sich in der freien Presse sowie unter folgenden links:

 

https://gouvernement.lu/dam-assets/documents/actualites/2023/06-juin/22-accidents-route/bilan-des-accidents-de-la-route-2022.pdf

 

https://www.rtl.lu/mobiliteit/news/a/2084981.html

 

https://mj.gouvernement.lu/fr/actualites.gouvernement%2Bfr%2Bactualites%2Btoutes_actualites%2Bcommuniques%2B2023%2B06-juin%2B28-projetdeloi-cannabis.html

 

https://www.chd.lu/fr/node/1386

 

https://sante.public.lu/fr/publications/e/etat-phenomene-drogues-rapport-relis-2021.html

 

 

 

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1 Comment

  1. Neu Georges

    Et ass fir haart ze jätzen, wann éen dat Gesetz liest, vill vun déenen déi dat verbrach hun, hu nët e Schimmer vun Ahnung, wat hei am Land a puncto Cannabis, a puncto Drogen generell lass ass ….Primärschoulkanner säit villen Joren, …. Konsum dohéem, nët mat, a bei Mannerjähregen…, keng Ahnung wat den Code Pénal an Code d’Instruction Criminel séet….Andämmung vum illegalen Handel…keng Ahnung hun déi Verbriecher, wat se der Jugend, eiser Gesellschaft mat dém Gesetz mat op den Wée gin…. rengen dommen Populismus, an datselwecht Wuert, an Onkenntnis passt ebenfalls op déi Mesuren am Stroossenverkéier….et as fir haart ze jätzen, an et as héich un der Zäit dass et Oktober gët!!!
    Firwat kucken mir esou laang nó??? Misste mir nët als verantwortungsvoll Biirger eisem Onmut Loft maachen an däitlech zum Ausdrock brengen, dass d’Faass längst iwegelâf ass, nët eréischt haut, ma dat och schon virun enger ganzer Rei vun Joren??

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