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Frank Bertemes: Falsche Bettler oder das Verbrechen des Menschenhandels 

Frank Bertemes: Falsche Bettler oder das Verbrechen des Menschenhandels
image credits: fr. Bertemes

Falsche Bettler !

Humanität besteht darin, dass niemals ein Mensch einem Zweck geopfert wird.

Albert Schweitzer

 

Bettelei ist ein Phänomen, das auch in Luxemburg permanent präsent ist und das vor allem in der Hauptstadt. Die Bettelei ist in der Tat eine logische Folge einer wachsenden sozialen Kluft, in der die Reichen immer reicher werden  und die Armut auch in unserem ach so beschaulichen Lande wächst. Betteln an sich ist zwar nicht strafbar, geht in Luxemburg jedoch immer häufiger mit organisierter Kriminalität und dem heuer thematisierten Verbrechen des Menschenhandels einher. Stichwort: Menschenhandel – das klingt nach einem Relikt aus vergangenen Tagen. Doch ist es eher so, dass nach aktuellen Berichten zum Thema (siehe den rezentesten „unserer“  – exzellenten! – beratenden Menschenrechtskommission CCDH) das Geschäft mit der „Handelsware Mensch“ mehr denn je zu boomen scheint. Menschenhandel ist ein industrialisiertes Verbrechen, eine globale oft übersehene Tragödie (Gilbert Pregno im RTL-Interview: „…findet im Dunkeln statt!), die heute jeden Kontinent und so ziemlich jedes Land dieser Erde betrifft. Die Problematik des Menschenhandels via organisierte Bettelei scheint jedoch bedauerlicherweise eher wenig Beachtung zu finden….

Seit einigen Jahren schon thematisiert der streitbare Anwalt Me Gaston Vogel diese auch vom Schreiber dieser Zeilen täglich erlebte Problematik der organisierten Bettelei. Völlig zurecht moniert Maître Vogel seit nunmehr fünf Jahren die evidente offizielle Indifferenz dieser in kriminellen Banden organisierten Bettelei gegenüber. Eine Gleichgültigkeit, die seitens der Gemeindeführung und der politischen Klasse konsequent weitergeführt wird, und Gaston Vogel visiert ausdrücklich die täglich aus dem nahen französischen Grenzgebiet einreisenden Roma, arme Menschen, die das von ihnen erbettelte Geld nach ihrer Rückkehr an ihre Bandenchefs abliefern müssen. „Bonjour Messii!“, so wird der Zeilenschreiber täglich von einer mit leidendem Gesichtsausdruck entsprechend aussagekräftig immer an der gleichen Stelle der Bonneweger Fußgängerbrücke bettelnd sitzenden Frau begrüßt und abends von einem kniend hockenden, schweigenden Mann beim Vorbeigehen (Geld-)flehend angestarrt – schlechtes Gewissen schon mal garantiert! Wenn man über dieses armselige Bild nachdenkt, kann man sich schon so seine Frage stellen und (eben) an die entsprechend deutlichen Zuschriften des Maître denken. Diese „Bettler“, die durchaus unser menschliches Mitleid verdienen und darüber hinaus ebenfalls den (existierenden) gesetzlichen Schutz, sind moderne Sklaven,  die dem Profit von Verbrechern dienen und Opfer von evidenten (im Dunkeln) organisiert agierenden  Menschenhändlern sind. Die offizielle Ansage in diesem Kontext ist, dass „man keine Handhabe habe und die Gerichte nur selten aufgrund fehlender Beweise urteilten.“ Die dann als „Heilmittel“ schon mal genannten „Platzverweise“ sind jedoch mit Sicherheit kein geeignetes Mittel, da man das Problem nur von einer Stelle an eine andere verlagert. Was soll das?

Es gibt allerdings, wie schon angedeutet,  ein entsprechendes Gesetz vom 9. April 2014, das zur Stärkung der Rechte der Opfer von Menschenrechtsverletzungen beitragen soll. Die mittels dieses Gesetzestextes vollzogene Änderung des Artikels 382-1 unseres „Code pénal“ bezeichnet jedenfalls klar und deutlich den Menschenhandel mittels (organisierter) Bettelei als Gesetzesverstoß, Zitat des Artikels: „Constitue l’infraction de traite des êtres humains le fait de recruter, de transporter, de transférer, d’héberger, d’accueillir une personne, de passer ou de transférer le contrôle sur elle, en vue: (…) unter Punkt 3 des Textes weiter:

3) de livrer à la mendicité, d’exploiter sa mendicité ou de la mettre à la disposition d’un mendiant afin qu’il s’en serve pour susciter la commisération publique ; (Ende des Zitates)

 

Ferner steht klar und deutlich im Artikel 2 des erwähnten Gesetzestextes, dass schon der Versuch (la tentative) dieses Gesetzverstoßes mit einer Freiheitsstrafe von einem bis drei Jahren und einer Geldstrafe von 5000 bis 10.000 Euro bestraft wird! (…und folglich nicht nur werden kann!).  Die Gesetzeslage ist also in der Tat genau so klar und deutlich wie das tägliche „ Bonjour Messii “ der armen Roma auf der Bonneweger „Passerelle“.

 

Müsste man sich nicht nur gesetzlich um die Hintermänner dieser organisierten Bettelei, sondern auch und vor allem um diese armen Menschen selbst, die Opfer des Menschenhandels sind, dezidiert kümmern? Unser Stadtbild und wir als Passanten könnten letztendlich nur von entsprechenden Maßnahmen profitieren, oder?

 

Weshalb unternimmt man nichts ?

 

Wen fürchtet man?

 

Für Bibelfeste, Altes Testament, 2. Buch Mose:

 

Fürchte dich nicht,

stehe, siehe!

(2. Mo 14,13-14)

Frank Bertemes

 

 

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