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Neidkultur um Beispill vun de Renten! 

Neidkultur um Beispill vun de Renten!

 

In Deutschland ist die höchste Form der Anerkennung der Neid.                                                                                                Arthur Schopenhauer

neid ist wahrlich eine mehr als fragwürdige Form der (vermeintlichen) Anerkennung…und das bestimmt nicht nur in deutschen Landen, wie man fairerweise einräumen muss. Trotzdem fällt in letzter Zeit besonders unser deutscher Nachbar im Zusammenhang des nicht unbegründeten Verdachtes des Sozialneides im Kontext der Besteuerung luxemburgischer  Renten – respektive Pensionsleistungen auf, wissend, dass es eine entsprechende Gesetzgebung gibt, die allerdings für eine  gewisse Aufregung sorgen kann.  Es geht um die Besteuerung der Renten und Pensionen – und da besteht scheinbar schon einmal ein Interpretationsproblem seitens der deutschen Steuerbehörden den Terminus „Rente“ respektive denjenigen der  „Pension“  an sich betreffend – egal wie die gesetzlichen Altersbezüge, die an die Versicherten, die in Deutschland angemeldet leben und die ihre gesetzlichen Renten – respektive Pensionsleistungen jedoch ob ihrer entsprechenden Versicherungszeit ganz – oder zumindest teilweise aus Luxemburg beziehen, monatlich ausbezahlt werden. Gemäß dem Abkommen zwischen Luxemburg und Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung sind generell die von der Sozialversicherung ausbezahlten Altersbezüge in dem Land steuerpflichtig, in dem diese effektiv gezahlt werden. So jedenfalls die allgemein gültige Regelung, die an sich klar und deutlich sein müsste.

 

Demzufolge unterliegt also eine Person, die in Deutschland lebt und auch dort offiziell angemeldet wohnt, jedoch aufgrund ihrer Rechte eine Renten – oder Pensionsleistung aus Luxemburg bezieht, der luxemburgischen Steuergesetzgebung. Nur sind heuer immer mehr Fälle bekannt, in denen Rentner (*Innen) – bleiben wir der Einfachheit halber bei dieser generellen Bezeichnung für alle Formen der gesetzlichen Altersbezüge – zum Jahresende mit von der Post zugestellten Hiobsbotschaften deutscher Steuerämter „beglückt“ werden, wie beispielsweise eine Bezieherin einer bescheidenen Witwenpension, die dem deutschen Fiskus sage und schreibe rund 13.000 Euro zu blechen habe. Dass derartige Nachrichten zum Jahresende für wenig Begeisterung und viele Fragen sorgen, dürfte kaum verwundern…

 

Es herrscht also evidenter Klärungsbedarf in Sachen Vermeidung der Doppelbesteuerung mit Deutschland. Man wird den Verdacht nicht los, dass der Übereifer deutscher Steuerbehörden mit klarer Neidkultur in Verbindung gebracht werden kann. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt…

 

Wäre es aufgrund der Tatsache, dass es in der Renten – und Pensionsversicherung, sowie ebenfalls in der Steuergesetzgebung  bekanntlich schon genug Komplikationen an sich gibt, die schon rein textlich dem und der „Normalo“ unserer Gesellschaft oft mehr als unverständlich sind – und „EU oblige“ – nicht endlich an der Zeit, seitens unserer politisch Verantwortlichen für endgültige Klarheit im Kontext der Doppelbesteuerung der gesetzlichen Rentenversicherung im gesamten EU-Raum zu sorgen? Auf dass es allen betroffenen Versicherten erlaubt sei, den für ihren Fall jeweils zutreffenden Durchblick zu haben oder zumindest aufgrund der Lage der für das jeweilige EU-Land gültigen Gesetzgebung entsprechend vorgewarnt zu sein? …und um letztendlich derartig schmerzliche Hiobsbotschaften nicht nur seitens deutscher Steuerämter endgültig zu vermeiden!

 

Frank Bertemes

 

 

 

 

 

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