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Gesellschaft

Frank Bertemes: Prozess Bommeleeër- 7 Joer Stëllstand 

Frank Bertemes: Prozess Bommeleeër- 7 Joer Stëllstand
Image par kalhh de Pixabay

                           Bommeleeër – Verbrechen an der Demokratie?

„Wer die Wahrheit hören will, den sollte man vorher fragen, ob er sie ertragen kann.“

Ernst R. Hauschka

…sofern er (oder sie) die Wahrheit überhaupt hören will!  Und diese einleitend aufgeworfene Fragestellung dürfte schon mal im Kontext des ominösen Dossiers „Bommeleeër“ zutreffend sein. Eine Affäre, die scheinbar den Weg gehen soll, der von vornherein klar beabsichtigt war, nämlich den des Vergessens. Zitat eines Ermittlers, klar und deutlich: Wat net dierf sinn, ass net!

 

Bommeleeër, die das Land Mitte der achtziger Jahre des 20ten Jahrhunderts in Angst und Schrecken versetzten. Ein immer noch unterbrochener, demnach nicht abgeschlossener Prozess, der faktisch von Amts wegen im Sande verlaufen soll? Diese Frage darf sich das tumbe Wahlvolk nämlich durchaus stellen. Denn der Verdacht liegt nah, dass es Kreise gibt, die an der Fortsetzung dieses medienwirksamen Prozessspektakels um die Serie von Sprengstoffanschlägen zwischen den Jahren 1984 und 1986 – eines Prozesses der besonderen und mehr als außergewöhnlichen Art – nicht das allergeringste Interesse haben, und dazu mehr weiter unten im Text. Es muss allerdings sehr deutlich sein, dass dem Tribunal, das sehr gewissenhaft und engagiert arbeitet(e), nicht der geringste Vorwurf gemacht werden darf, ganz im Gegenteil, wurden doch die anfänglich angesetzten zehn Sitzungen auf (bisher) 177 Audienzen (sic!) ausgeweitet. Ein Prozess, der allerdings ob neuer Instruktionen mit eventuell weiteren Anklagen unterbrochen wurde und der demnach alles andere als abgeschlossen ist!

 

Ein Mann war jedenfalls ein sehr wichtiger und besonders interessanter Zeuge in diesem wohl spektakulärsten Prozess in der luxemburgischen Kriminalgeschichte. Ein Gerichtsprozess, der am 25. Februar 2013, also vor heuer rund acht Jahren, begann und der nach den bereits erwähnten 177 Sitzungstagen, rund 16 Monate nach Beginn, im Juli 2014 auf unbestimmte Zeit unterbrochen wurde. Wir schreiben übrigens das Jahr 2021 – das Jahr 7 nach der Unterbrechung! Dieser bestbekannte Zeuge kritisierte die quasi Vertuschung der Fakten und der klaren Sabotage, sowohl der gerichtlichen Untersuchung,  als auch der polizeilichen Ermittlung, und das von Anfang an, äußerst heftig: der damalige Untersuchungsrichter und spätere „Starrichter“ Prosper Klein, der anlässlich seiner Aussagen im Kontext des fast schon kafkaesken „Bommeleeërprozesses“ sehr deutlich wurde, Zitat: „ (….) Hinzu kommt die Tatsache, dass es mir erst Anfang 1988 bekannt wurde, dass entgegen den Feststellungen in den Grundprotokollen der betreffenden Anschläge sehr wohl, und dies bei nahezu jedem Anschlag, wichtige Augenzeugen ermittelt worden waren. Da mir dies erst Anfang 1988 von den von mir ernannten Ermittlungsbeamten zur Kenntnis gebracht wurde, erlitten die Ermittlungen einen schwer wiederaufzunehmenden Verzug, da diese Zeugen erst Jahre nach ihren Feststellungen zur Sache vernommen werden konnten. Bis heute habe ich keine Erklärung dafür, dass sowohl mir selbst als auch meinem Vorgänger in diesen Ermittlungen relevante und gravierende Erkenntnisse vorenthalten wurden.“ (…)

 

Zeugen waren demnach offiziell völlig unerwünscht, Fakten die von ebendiesen Zeugen viel später auch bestätigt wurden. Diese beschwerten sich, nicht mit dem nötigen Maß an Seriosität behandelt worden zu sein, manche hatten darüber hinaus das Gefühl, regelrecht verschaukelt zu werden, einige fühlten sich, (Zitat) „verarscht“! Diese Bürgerinnen und Bürger, die nur ihren zivilrechtlichen Verpflichtungen im Sinne der Gesetzgebung nachkommen und ihre sachdienlichen Aussagen machen wollten, waren offensichtlich und ob der Art und Weise, wie sie von den Ermittlern „empfangen“ wurden, eher lästig. Ein absoluter Skandal in einem real existierenden Rechtsstaat! Auffällig war ebenfalls die Tatsache, dass die damalige Regierung sehr emotionslos auf diese Serie von Attentaten reagierte. Was wusste man tatsächlich? Wollte man etwas vertuschen? Muss man sich deshalb wundern, dass Maître Gaston Vogel, dessen Engagement in diesem Prozess, nicht nur für seinen Klienten, sondern sehr wohl im Interesse des Rechtsstaates und des Gemeinwohls, sprich der Demokratie insgesamt, bestens bekannt ist, sich die mehr als berechtigte Frage stellte, ob man angesichts der Aussage eines vertrauenswürdigen und glaubhaften Zeugen, dessen dienstliche Bemühungen man sehr gezielt und mit Absicht rund drei Jahre im Leeren verlaufen ließ, nicht zur Erkenntnis kommen müsste, dass ein derartiger Horror die strafrechtliche Untersuchung zum puren Kasperletheater verkommen ließ? Das weil WER das so wollte? Das, was Prosper Klein nämlich von den Ermittlern vorgelegt wurde – so seine Aussage am 88ten Prozesstag deutlich, (Zitat) – „war Schrott!“ Was muss man als Untersuchungsrichter auch denken, wenn der Chef-Ermittler (der nach eigenen, späteren Aussagen übrigens „nichts finden durfte“!)  allen Ernstes in dessen Büro mit Plänen und Wünschelrute aufkreuzte – um was zu veranstalten? Prosper Klein noch viel deutlicher und mit der wohl alles zusammenfassenden Feststellung: „Eng Staatsaffaire, déi net däerf opgekläert ginn“.

image credits: pixabay.com

 

Und genau da stehen wir heute: Aufklärung: NULL! Mit Absicht ein Hornberger Schießen – mit Kalkül? Es ist wohl überflüssig, diese landbekannte Affäre noch einmal erschöpfend in seinen Details, die vielen bekannt sind, an dieser Stelle wiederholt in seinen Einzelheiten darzustellen – und darum soll es auch nicht gehen. Genauso wenig übrigens darum, die bekannten alten und neuen Namen derjenigen hier zu nennen, die entweder bereits vor Gericht standen, respektive jener, die da (eventuell), meint offiziell angeklagt, noch auftauchen sollen – weil es ganz einfach die Falschen sind, die dem Gericht Rede und Antwort zu stehen haben. Angeklagt wurden oder werden nämlich jene, die vielleicht – oder vielleicht auch nicht – die „Ausführenden“ gewesen sind, im Sinne dessen, was noch hier folgt, weil diese im Auftrag, auf Befehl, meint demnach stellvertretend für ein System oder auch eine Organisation mit gezielten politischen Interessen respektive spezifischer Aufgaben oder militärischer Missionen, ausführend aktiv waren. Und diese durchaus plausible Theorie, die sich im Laufe des Prozesses immer mehr erhärtete, wirft eine entscheidende Frage auf: Darf man überhaupt jemanden anklagen, der, wie Maître Vogel diese Frage bereits vor Beginn dieses spektakulären Prozesses mehr als berechtigt aufwarf, seinen beruflichen Pflichten, die der strikten Geheimhaltung unterworfen waren, nachkommen musste?

 

Maître Gaston Vogel formell: In wessen Auftrag? Wer wollte das? Wer hat das angeordnet?

 

Und diejenigen wären dann die wahren Schuldigen, die wirklich Verantwortlichen, die für diese terroristischen Anschläge vor ihre Richter gestellt werden müssten. Und damit zum eigentlichen Kern dieses Beitrages eines einfachen Bürgers und Steuerzahlers, der, wie wir alle in Mariens beschaulichem Ländle, in einem Rechtsstaat zu leben glaubt: Wer ist wirklich schuldig? Und: Cui bono? – Wem zum Vorteil? Eine bestbekannte Frage, die historisch betrachtet, erstmals bei dem römischen Redner, Staatsmann und Philosophen Marcus Tullius Cicero nachweisbar ist. Er verwendete sie 80 v. unserer („christlich“ falschen) Zeitrechnung in einer Verteidigungsrede, die pikanterweise auch in den Kontext der von Me Gaston Vogel vorgebrachten Fragen passt. Die ewige Frage demnach, die sich auch im Kontext von diesen, auf den ersten Blick eigentlich völlig unsinnigen, idiotischen Sprengstoffanschlägen, die vorwiegend in der Pampa stattfanden – jedoch und gefährlicher weise nicht nur dort – natürlich aufdrängt. Was sollte das? Es dürfte klar sein, dass diese für uns Normalos eigentlich völlig sinnfreien Aktionen jedoch durchaus einer gewissen, sehr präzisen (politischen) Vorgabe und Absicht entsprachen, und dazu soll uns überraschenderweise ein kleiner Ausflug in die Literatur dienen:

 

Der weltbekannte Schriftseller, profunde Humanist und Universalintellektuelle Umberto Eco, der leider im Jahre 2016 verstarb, thematisierte in seinem letzten, exzellenten Roman „Nullnummer“ die paramilitärische Geheimorganisation „Stay-behind“ („ Dahinter bleiben“ – meint „hinter den Linien“, so U.E – cf. Seite 179 des dtv-Romanes) die in Belgien, Frankreich, Westdeutschland, England, Holland, Luxemburg, Dänemark und Norwegen (im Hintergrund) aktiv war. Italiens Einheit des „Stay-behind“ trug den Namen Gladio – von gladius, dem Schwert der römischen Legionäre – und wurde von der CIA finanziert. Die Operation Gladio als allgemeingültige Bezeichnung für die diversen „Stay-behind“- Aktionen, war nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges jahrelang sehr geheim geblieben, nur die Nachrichtendienste und hohen Militärs wussten davon und informiert wurden „von Mal zu Mal“ ebenfalls die Ministerpräsidenten, die Verteidigungsminister und die Staatspräsidenten der jeweiligen Mitgliedsstaaten.  Interessant jedenfalls…Was „Stay-behind “ im Sinne ihrer „Missionen“ für das Polit-Establishment konservativer Richtung und US-amerikanischer Obedienz, demnach gegen alles „kommunistisch-Böse“ so veranstaltete, wurde in sämtlichen Ländern, die zum „Stay-behind“ gehörten, inklusive unserem Luxemburger Marienland, unter den Teppich gekehrt – zumindest hat man das versucht, doch so einiges an Verbrechen wurden durchaus bekannt. Eco resümierte sie in seinem Roman. Die diversen „Bommeleeër“- Aktionen, die auch im Rahmen dieses Prozesses wohl nicht umsonst in den Kontext des „Stay-behind“ gesetzt wurden,

Image par Hawksky de Pixabay

waren im Vergleich zu anderen Aktionen, die dem „Stay-behind“ im Ausland zur Last gelegt wurden, vergleichsweise harmlos. Was allerdings nichts daran ändert, dass trotzdem so manches an Schäden angerichtet wurden, die durchaus schlimmere Konsequenzen als „nur“ die bekannten Explosionen hätten nach sich ziehen können.  Ein, so der Schweizer Historiker und Friedensforscher Professor Dr. Daniele Ganser, Experte in Sachen „Stay-behind“ formell, durch die NATO und die militärischen Geheimdienste koordiniertes Netzwerk von Geheimarmeen war bis zum Auseinanderfall der Sowjetunion in mehreren westeuropäischen Ländern in schwere Verbrechen verwickelt, darunter Mord, Folter, Staatsstreich und Terror.

 

Und ebendieses Stichwort des „Stay-behind“ und seiner Dunkelmänner wurde nicht umsonst von Maître Gaston Vogel im Rahmen dieses Prozesses – der wann weitergehen soll? – sehr eindringlich und durchaus pertinent aufgeworfen. Es geht an sich jedoch um viel mehr: Wenn es nämlich so sein sollte, dass ebendiese dann als „militärisch“ zu definierenden „Operationen“, die wir tumbes Volk in unserer Naivität allerdings als Verbrechen bezeichnen würden,  jedoch und aufgrund inexistenter Rechtslage, aus der Sicht gewisser Kreise, scheinbar keine Verbrechen an sich darstellen können, sondern paramilitärische Aktionen, die im Rahmen des „Stay-behind“ auf Befehl ausgeführt wurden, kann man dann diejenigen, die in diesen spezifischen Aufgabenbereich eingebunden waren, gar  faktisch „dienstlich“ vorgehen mussten, überhaupt anklagen und vor Gericht stellen? Aufgrund welcher gesetzlichen Basis dann? Wer klagt die NATO und ihre Geheimarmeen, scheinbar im rechtsfreien Raum agierend, denn schon an? Müsste man eigentlich nicht vielmehr jene „Hintermänner“, die diese entsprechenden Aktionen anordneten, dann für das anklagen, für das sie eigentlich verantwortlich sind, meint das wahre Verbrechen, auf das diese hinterhältigen, politisch rechts-konservativ veranstalteten „Bommeleeëraktionen“ basierten, nämlich dem Verbrechen gegen die Demokratie, gegen die Grundwerte eines Rechtsstaates, gegen die demokratischen Rechte des Volkes? Dann nämlich, wenn dem, in den Augen der NATO und deren Mitgliedsländern, viel zu pazifistisch eingestellten Wahlvolk (siehe den damaligen Einfluss der internationalen Friedensbewegung) mittels organisierten Terrors die Akzeptanz der für ebendiese NATO erwünschte Erhöhung der jeweiligen Militärbudgets „vermittelt“ werden sollte? Dem tumben Volk sollte demnach mit den klassischen Methoden von Angst und Terror ein Unsicherheitsgefühl eingetrichtert werden, das jedwede Widerstände gegen Geld für Waffen und sonstiges Militärmaterial definitiv und nachhaltig ersticken sollte. Das war die Methode der Konservativen gegen linke und bürgerliche Einstellungen, die mit den Absichten aller pro-amerikanischen Kräfte und den Interessen der Waffenlobby eben nicht vereinbar waren. Demnach ein absolutes No – Go!

 

Wer klagt die wahren Schuldigen an, statt die Falschen vor Gericht zu stellen?

 

Im Sinne William Shakespeares: Ein jeder soll die Konsequenzen seines Handelns tragen.

 

Für den Rechtsstaat, für das Volk, das ein Recht auf schonungslose Aufklärung und Wahrheit hat!

 

Frank Bertemes

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