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Soziales

Frank Bertemes: Wertschöpfungsabgabe in der Rentenversicherung 

Frank Bertemes: Wertschöpfungsabgabe in der Rentenversicherung
Image par Roland Steinmann de Pixabay

Einleitend eine richtungsweisende Aussage der zuständigen Ministerin, Frau Deprez, im Kontext der Rentendebatte: „Klar ist, dass der dritte Pfeiler implizit attraktiver wird, wenn aus dem ersten weniger Rente bezogen werden kann.“ Ach: Werden kann oder werden soll? Soll das etwa schon eine klare Ansage sein, was diese wirtschaftsliberale Regierung in der Reizdebatte um die zukünftige Gestaltung der Rentenversicherung so anstrebt? Im Klartext: Die Schwächung, gar die Abschaffung des öffentlichen Rentensystems zugunsten der zweiten und dritten Säule der Alterssicherung, sprich die obligatorische, gesetzliche und somit generelle Einführung der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge?

Doch dies sei nur eine Randbemerkung zum eigentlichen Thema dieses Beitrages, die eine durchaus nicht unbekannte Thematik im Gesamtkontext soziale Sicherungssysteme ansprechen will: die Wertschöpfungsabgabe zur Absicherung des guten, altbewährten und sakrosankten öffentlichen Rentensystems der ersten Säule der Rentenversicherung.

Image par Rajesh Balouria de Pixabay

Es ist nicht neu und auch nicht so kompliziert. Nur dass die Arbeitgeberseite nichts davon hören will: die Koppelung der Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber an die Wertschöpfung, demnach eine Wertschöpfungsabgabe. Diese sollte in der heuer brandaktuellen Rentendebatte kein Tabu mehr sein. Um was geht es? Die Bruttowertschöpfung einer Volkswirtschaft ergibt sich aus dem Produktionswert, also dem Wert aller in einer Volkswirtschaft produzierten Güter und Dienstleistungen, abzüglich der für die Produktion benötigten Vorleistungen. So eine Definition des Begriffs. Eine Wertschöpfungsabgabe würde für den Arbeitgeber die Bemessungsgrundlage seines Beitrages erweitern und sein Anteil zur Rentenversicherung würde sich dann auf die gesamte Wertschöpfung, meint der im Unternehmen erbrachten wirtschaftlichen Leistung, beziehen. Demnach ein Modell gelebter Solidarität.

Des Weiteren fällt in der Diskussion um die Finanzmittel der zukünftigen Finanzierung der Renten ein weiterer Begriff im Kontext der Wertschöpfungsabgabe, nämlich die Einführung eines „Maschinenbeitrages“ der Arbeitgeber – auch dies eigentlich nichts Neues, jedoch wird dieser genauso heftig vom Patronat abgelehnt. Doch sollten für die Roboter und Computer nicht doch Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt werden, wenn sie schon Arbeitsplätze und beitragszahlende Arbeitnehmer wegrationalisieren? Eine Argumentation die eigentlich Sinn macht, oder?

Image par Michael Schwarzenberger de Pixabay

Experten zufolge wäre die Koppelung der Sozialversicherungsbeiträge an die Wertschöpfung jedenfalls eine sichere Basis für ein kerngesundes Umlageverfahren – statt des risikoreichen Kapitaldeckungsverfahrens, das im Falle eines Börsenkrachs oder einer Fehlberatung die Versicherten um Teile, gar um ihre gesamte Rente zu bringen droht – so geschehen in den USA und in Großbritannien, den „Hochburgen“ des Neoliberalismus‘, der auch im hier visierten Kontext von der EU-Kommission weitergepusht wird.  Es ist geradezu paradox, den Finanzmarkt, der durch eine hohe Volatilität, massive Krisenanfälligkeit, Korruption, Skandale sowie Bankrotte gekennzeichnet ist, als Fels in der Brandung gegenüber der staatlich organisierten Alterssicherung darzustellen.“

Deutlicher als dieses Statement des deutschen Ökonoms Christian Christen geht es wahrlich nicht. Und noch: Kapitaldeckung statt Umlage ist nur etwas für Gutverdiener, die sich das eben leisten können …und dann auch sollen, wenn sie dies für sich denn wollen. Die fakultative Option besteht doch…

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