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Ich bin jetzt auch ein islamfeindlicher Hetzer. Danke! 

Ich bin jetzt auch ein islamfeindlicher Hetzer. Danke!
Image credits:pixabay
Alterskontrolle bei mannerjährege Flüchtlingen
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in Deutschland hat ein junger Mann eine junge Frau tödlich verletzt. Leider nichts Aussergewöhnliches. Der junge Mann ist Afghane. Das erschwert die Diskussion, man will ja schliesslich nicht als Fremdenhasser erscheinen. Der Afghane ist zusätzlich wahrscheinlich gar nicht so jung, wie er angibt. Das macht eine sachliche Auseinandersetzung in der Gesellschaft schier unmöglich! Durch diesen Mord wurden Politiker in Deutschland hellhörig und manche verlangten einen systematischen Alterstest bei jungen Flüchtlingen durchzuführen, zumindest dann, wenn es sich nicht eindeutig um Kinder handelt; der Test könnte in einem banalen Röntgenbild der Hand und der Handwurzel bestehen, welche für eine zuverlässige Schätzung des Alters ausreichen würde. Für viele war diese Erörterung aber weiter nichts als die Bestätigung für den Rechtsruck in der Gesellschaft. Pardon! Geet et nach mam Geliits?!

In diesem konkreten Mordfall leuchtet es wohl jedem ein, dass das richtige Alter des Mannes festgestellt werden muss. Denn ist er tatsächlich minderjährig, kann er nicht wegen Mordes angeklagt werden, es sei denn, er hatte bereits zuvor eine kriminelle Vergangenheit. Zumindest diese Sachlage ist also klar. Aber daraus zu schliessen, dass ein systematischer Alterstest durchgeführt werden müsste, geht vielen Gutmenschen zu weit, da die jungen Flüchtlinge allesamt unter Generalverdacht gestellt werden würden. Darum geht es jedoch nicht! Es geht vielmehr darum, sich Klarheit zu verschaffen.

 

Alterskontrollen bei Fl!chtlingen in Luxemburg
source.pixabay

Hat es nicht in Luxemburg eine zum Teil heftige Diskussion gegeben, und zwar völlig losgelöst von der Flüchtlingsproblematik, dass immer noch Minderjährige im Schrasseger Prisong ausharren müssen, zusammen mit volljährigen Ganoven? Um das zu vermeiden, muss natürlich zuerst das Alter des jungen Delinquenten feststehen. Der Rest liegt im Ermessen des politischen Willens. Und das gilt für Luxemburger Mädchen und Jungs genauso wie für Afghanen, Syrer. Klar! Die absolut meisten jugendlichen Flüchtlinge sind gute Bürger, die nicht mit dem Gesetz in Konflikt stehen, und dennoch stellen sich dieselben Fragen, in Bezug ihres Alters. Besonders in Deutschland sind viele Jugendliche ohne ihre Eltern über die Grenzen gekommen; erscheint es uns da plötzlich normal, dass einem Kind von 12 Jahren Unterkunft gewährt wird, in einem Haus, wo mehrheitlich erwachsene fremde Männer leben? Ich hoffe nicht!

“Es entsteht der Eindruck, dass wir eine Zweiklassengesellschaft geschaffen habeni!”

es gibt noch viele andere Gründe, das Alter des jungen Flüchtlings festzulegen. Ist er noch schulpflichtig, oder schon bereit für den Arbeitsmarkt? Wir wollen doch schliesslich nicht wieder die Kinderarbeit gesellschaftsfähig machen, oder? Wie sieht es aus im sportlichen Bereich? Das Alter spielt auch eine Rolle, wenn es darum geht, den Flüchtling gegebenenfalls zurück in seine Heimat zu führen. Mit Kindern, von denen oft so gut wie nichts gewusst ist über ihre Herkunft, ist das gar nicht so einfach, es sei denn, wir wollten das! Es geht also auch um den Schutz des Minderjährigen, aber jegliche Diskussion in der Gesellschaft wird sofort im Keim erstickt von Mitbürgern, die Andersdenkende  in die erzkonservative Ecke stellen, am liebsten mit Eselskappe drauf. Es heisst dann auf Twitter oder Facebook, dass es sehr wohl vernünftige Menschen in der CSV gibt, verschiedene unter ihnen jedoch versuchen, die Rechten im Zentrum rechts zu überholen. Haben diese Wutbürger etwa mit der Caritas und anderen Hilfsorganisationen gesprochen? Wie sehen die das?

Es entsteht der Eindruck, dass wir eine Zweiklassengesellschaft geschaffen haben: Normalbürger Otto einerseits und der Flüchtling andererseits. Das gilt auch für die Religionen. Ich habe den Titel für diese Überlegungen aus einem Artikel in der “WELT” übernommen. Facebook hatte den Account der Autorin Birgit Kelle für einige Tage gesperrt, weil ihre Meinung zu einer neuen Barbie-Puppe mit Hidschab bekleidet, nicht konform mit den Gemeinschaftsstandards gewesen sein soll.”Muss man verstehen,” schrieb sie ironisch” ich habe schliesslich Menschen einer Religionsgemeinschaft angegriffen, das geht nicht. Die Herren Muslime haben schliesslich auch ein Recht auf freie Religionsausübung und ihre Traditionen(…)endlich nicht mehr Minirock und Bikini, sondern züchtig verschleiert”. Die wenigsten haben heute die nötige Courage, um in der Gesellschaft ihre Meinung über die Burka preiszugeben, meinetwegen als Symbol für die Unterdrückung des weiblichen Geschlechts. Journalisten ergeht es dabei nicht besser wie Politikern, auch sie werden in die rassistische oder antifeministische Ecke gedrückt, bis sie kapitulieren und das schreiben, was jenen Besserwissern genehm ist. Auf diese Weise wurden in den letzten Jahren tausende Artikel verbrannt!

 

“Dieser Text wurde aus journalistischer Angst nicht im LW veröffentlicht. 4 Wochen später musste Aussenminister Asselborn in der zuständigen Parlamentskommission  gestehen, dass Altersteste regelmässig, wenn auch nicht obligatorisch  bei jungen Asylantenanträger durchgeführt werden.Und das bereits seit Jahren!” Am 14. Dezember dieses Jahres dann der Berich im Tageblatt: 

Das Außenministerium äußerte sich erneut zu medizinischen Tests bei Geflüchteten. Kritiker hatten insbesondere die Untersuchung der Genitalien bemängelt.

Gibt ein Geflüchteter an, dass er minderjährig ist, und die Behörden dies infrage stellen, werden eine Reihe von medizinischen Untersuchungen durchgeführt. Ziel ist es, zu verhindern, dass sich Erwachsene als Minderjährige ausgeben, um Vorteile bei der Behandlung ihrer Dossiers zu erschleichen.

Die Menschenrechtskommission hatte die Methode kritisiert. Insbesondere, dass dabei in einigen Fällen die Genitalien untersucht werden. Dies sei in Frankreich bereits verboten, argumentiert die Menschenrechtskommission.

Das Außenministerium hatte sich im November bereits dazu geäußert. Es könne laut Gesetz vom 18.12.2015 solche Untersuchungen anordnen. Das „Laboratoire national de santé“ (LNS) habe die medizinischen Tests entwickelt. Das Ministerium unterstreicht, dass diese Untersuchungen nicht an allen unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten vorgenommen werden, sondern nur bei denen, die keine Papiere vorweisen können und ein erheblicher Zweifel an den Angaben zu ihrem Alter besteht.

Vor 2015 habe man sich bei dieser Untersuchung auf die Röntgenaufnahme des Handgelenks beschränkt. Bei Kindern sieht man auf Röntgenaufnahmen Wachstumsfugen, die bei 18-Jährigen normalerweise verschwunden sind. Ein exaktes Alter kann so aber nicht bestimmt werden.

Vertraulicher Umgang mit den Fotos

„Diese Methode wurde zu Recht kritisiert“, räumte das Ministerium damals ein. Heute würden zunächst Handgelenk und Hand durchleuchtet. Wenn diese darauf hinweisen, dass die Person minderjährig sei, wäre die Untersuchung an dieser Stelle beendet. Würde allerdings immer noch der Verdacht bestehen, dass die Person volljährig ist, würde eine komplette Untersuchung veranlasst inklusive einer Inaugenscheinnahme der Genitalien. Auch Schlüsselbein und Zähne würden geröntgt.

Die Fotos, die dabei entstünden, würden vertraulich behandelt und dienten nur dazu, damit die Mediziner ihren Bericht schreiben können. Die Fotos tauchten genauso wenig im Gutachten des LNS auf wie in der Akte des Ministeriums, so die Behörde.

In einer Pressemeldung äußerte sich das Ministerium gestern erneut zu diesen Untersuchungen. Die Würde der Personen werde respektiert, da diese dabei nicht berührt, sondern nur betrachtet würden. Seit 2017 würden außerdem nur Fotos von Gesicht und Torso gemacht.

Die Luxemburger Justiz bestätige regelmäßig die Legalität und die Dringlichkeit der Untersuchungen. Sieben Mitgliedstaaten der EU praktizierten ähnliche Methoden, gibt das Ministerium weiter an.

Die Pflicht, Kinder zu schützen

Diese weiterführenden medizinischen Tests haben bislang in Luxemburg noch nie ergeben, dass die untersuchte Person minderjährig ist. Der Verdacht der Beamten, dass die Angaben einer Person über ihr Alter falsch sind, hat sich also noch immer bewahrheitet. Bislang sei also noch nie ein „echter Minderjähriger“ dieser Untersuchung unterzogen worden, schreibt das Ministerium. 2018 habe es acht solcher medizinischer Tests gegeben. Bei einigen der Untersuchten sei das Alter sogar auf 26-27 Jahre geschätzt worden. Luxemburg habe die Pflicht, echte Minderjährige in den Unterkünften und Schulen zu schützen und zu verhindern, dass dort Erwachsene untergebracht werden, heißt es weiter.

Von Reporter Yves Greis

 

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