Im Zuge der aktuellen Diskussion darüber, neue Rechte in die luxemburgische Verfassung aufzunehmen – etwa das Recht auf Abtreibung – fällt auf, dass gleichzeitig ein Element völlig unangetastet bleibt, das aus demokratischer Sicht kaum noch haltbar ist: die Wahlpflicht. In Artikel 63 der Verfassung steht bis heute, dass die Teilnahme an Wahlen obligatorisch ist. Diese Pflicht wird jedoch seit rund sechzig Jahren nicht mehr angewandt. Seit den 1960er-Jahren wurde keine einzige Strafe ausgesprochen, und niemand in Luxemburg würde heute ernsthaft fordern, Bürgerinnen und Bürger wegen Nichtwählens zu sanktionieren.
Genau deshalb stellt sich eine grundlegende Frage: Was hat eine Pflicht, die weder durchgesetzt wird noch politisch gewollt ist, überhaupt noch in einer modernen Verfassung zu suchen? Eine Verfassung sollte klare Grundsätze, Institutionen und Rechte festschreiben – aber keine symbolischen Zwangsnormen, die längst bedeutungslos geworden sind. Wenn ein Staat eine Pflicht nicht anwendet, verliert sie demokratisch jede Legitimität. Entweder eine Verfassungsnorm ist so wichtig, dass sie umgesetzt wird, oder sie gehört nicht in den Verfassungstext. Der jetzige Zustand ist inkonsequent und verfassungslogisch nicht überzeugend.
Im Gegensatz dazu wird derzeit intensiv darüber diskutiert, das Recht auf Abtreibung in die Verfassung aufzunehmen. Dass jede Frau Zugang zu einem Schwangerschaftsabbruch haben muss, steht für mich außer Frage; darüber möchte ich in diesem Zusammenhang moralisch gar nicht diskutieren. Mein Anliegen ist ein anderes: Wenn wir die Verfassung öffnen, um neue Rechte zu verankern, wäre es nur konsequent, gleichzeitig zu prüfen, welche überholten oder demokratisch fragwürdigen Elemente aus derselben Verfassung entfernt gehören. Die Wahlpflicht ist ein solches Element. Sie widerspricht modernen Auffassungen politischer Freiheit und spiegelt eine Vergangenheit wider, die längst hinter uns liegt.
Es wäre wünschenswert, dass die Politik diese Diskussion nicht nur in Bezug auf neue Rechte führt, sondern auch hinsichtlich jener Passagen, die mit einem zeitgemäßen Demokratieverständnis schwer vereinbar sind. Die Streichung der Wahlpflicht wäre ein einfacher, aber symbolisch wichtiger Schritt, um die Verfassung an die Realität und die Werte der heutigen Gesellschaft anzupassen.
Selena Mouni