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Frank Bertemes: Fairer Generationenvertrag 

Frank Bertemes: Fairer Generationenvertrag
Photo de MART PRODUCTION: https://www.pexels.com/fr-fr/photo/mains-gens-personnes-individus-7550439/

„Generationen schließen keine Verträge; Generationen üben Solidarität.“

Oswald von Nell-Breuning, Sozialethiker, Theoretiker der katholischen Soziallehre

 

Auch wenn die akute Phase der Rentendebatte erst einmal von der Regierung, die übrigens durchaus ihrer Verantwortung entsprechend gehandelt hat, zumindest vorerst beendet wurde, so bleibt dennoch die Frage eines zukunftsfähigen, fairen Generationenvertrages im Detail weiterhin offen. Was heißt nun Generationenvertrag in „Normalsprech“? Dieser Begriff gilt als Bezeichnung für das spezifische Verhältnis der gegenseitigen Solidarität, durch das jede Generation von Erwerbstätigen sowohl mit ihrer Elterngeneration als auch mit der nachkommenden Generation, also mit den künftigen Beitragszahlerinnen und Beitragszahlern, verbunden ist – und auch bleiben soll. Das Grundprinzip scheint demnach unangetastet zu bleiben, was schon mal zu begrüßen ist.

Photo de Andrea Piacquadio: https://www.pexels.com/fr-fr/photo/cheerful-senior-mere-et-fille-adulte-utilisant-un-smartphone-ensemble-3791664/

Die Regierungsverantwortlichen haben immerhin zugehört, eine grundlegende Reform des bestehenden Systems mit ihrem entscheidenden Baustein, dem Umlageverfahren, auf dem es basiert, ist nicht vorgesehen – und das ist sehr gut so!  Nach Sokrates wurde, wie aus innerer Stimme, das Handeln nach außen hin erst dadurch überhaupt zum Handeln, nachdem es sich im Gespräch mit anderen Menschen gefunden hat, meint nachdem man allen zugehört hat – sehr gut so, Herr Frieden! In dem Sinne ist das Handeln der Regierung, die, ihrer Verpflichtung entsprechend, re(a)giert hat, absolut zu begrüßen. Man hat nicht auf jene gehört, die eine fundamentale Reform (ein Terminus mit bitterem Beigeschmack) verlangt haben und auch auf jene nicht, die trotz aller Herausforderungen gar nichts tun wollten. Ein Auftrag einer tiefgreifenden Rentenreform besteht nicht, jedoch absolut die sozialpolitische Pflicht periodischer Anpassungen des bestehenden Rentensystems an die jeweiligen Entwicklungen, die dessen Absicherung generationengerecht, eben im Sinne eines fairen Generationenvertrages garantieren sollen. Und das im Rahmen eines funktionierenden Sozialdialogs, wie es im Interesse aller Versicherten bisher der Fall war. Die aktuellen Machtspielchen der Patronats- und Salariatsvertretung sind deshalb wenig hilfreich und man sollte unser Sozialmodell durch derartige Manöver nicht in Frage stellen.

Es gilt eben das erwähnte Prinzip der Solidarität als Appell, die gemeinsame Interessenlage zu erkennen und sich nicht „von Oben herab“ oder von sonst wo zu Feinden machen zu lassen. Denn die Rente geht uns irgendwann alle an und deren Absicherung ist ein sozialpolitisches Pflichtprogramm, das man sehr ernst nehmen sollte. Es gibt im Übrigen genügend Stellschrauben und interessante Ideen, wie man dies tun kann, ganz ohne das bestehende System des Generationenvertrages irgendwie in Frage zu stellen. Und, nach Goethe: Es ist nicht genug zu wissen – man muss auch anwendenEs ist nicht genug zu wollen – man  muss auch tun.

pixabay

Man kann sich allerdings fragen, was man zusätzlich zu den bekannten Vorschlägen, die eben durchaus bekannt sind, so alles noch tun könnte. Sind es doch besonders die junge Generation und ihre Vertretungen, denen der bewährte Generationenvertrag zunehmend als Generationenknebel vorzukommen scheint. Was diese sich allerdings so vorstellen (Stichwort: Kapitaldeckungsverfahren) grenzt an Kasinokapitalismus: Das Kapitaldeckungsverfahren ist nämlich, nach einer verkürzten Definition, eine Methode zur Finanzierung von Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen. Bei dieser Methode werden die Beiträge für jede Person am Kapitalmarkt angelegt und am Ende der Versicherungsperiode wieder zurückgezahlt. So spart jeder für sich selbst. Klingt vielleicht schön, ist aber ein pures Risikoverfahren und wurde vom Autor dieser Zeilen bereits nach der wiederbemühten *Mackenroth-These diskutiert. Sogar gewisse hochrangige Versicherungsvertreter hierzulande räumen ein, dass die gesetzliche Rentenversicherung als erste Säule niemals in Frage gestellt werden darf und private Versicherungen der zweiten und dritten Säule der Rentenversicherung nur als Zusatzrentensysteme zu verstehen sind.

Es gilt deshalb, kluge und nachhaltige Lösungen zur Absicherung des Generationenvertrages und des Umlagesystems der staatlichen Rentenversicherung zu finden – und das im Rahmen eines periodischen Updates innerhalb eines funktionierenden Sozialdialogs.

* Als Mackenroth-These oder Mackenroth-Theorem wird die von Gerhard Mackenroth im Jahre 1952 formulierte Aussage bezeichnet, dass die Sozialausgaben einer Volkswirtschaft immer aus dem laufenden Volkseinkommen erbracht werden müssen. Die Mackenroth-These besagt, dass eine staatliche Rentenversicherung grundsätzlich aus dem laufenden Volkseinkommen der Gegenwart finanziert werden muss, da es kein “sparen” über Generationen hinweg im klassischen Sinne gibt, sondern nur eine Umlage des aktuellen Einkommens. Das Kapitaldeckungsverfahren ist demnach nur eine Variante des prinzipiell existierenden Umlagesystems. 

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