IIn dem 2. sogenannten “Bommeleeër-Prozess” ist es vorläufig am 26.02.2026 zu einem 1. Urteilsspruch gekommen. Es stellt sich die berechtigte Frage, kommt es schlussendlich nur zu einer “biologischen” Lösung des Falles?
Der wichtige Zeuge im 1. Prozess, welcher sehr interessante Angaben zu einer von ihm gemachten Beobachtung im Umfeld des Flughafen Findel machte…verstorben. Ferner verstorben: Der initiale Anwalt eines der im 1. Prozess Hauptangeklagten; der Richter-Zeuge der Aussage ” Et as eng Staatsaffär déi net opgeklärt duerf gin”; der ehemalige 1. Generaldirektor der Police Grand-Ducale, angeklagt wegen Falschaussage; einer der mit der Untersuchung beauftragten Beamten der Police Judiciciaire, angeklagt wegen Falschaussage; eine schillernde Persönlichkeit, mit den verschiedensten Verantwortungsposten der ehemaligen Gendarmerie betraut, 2. Führungskraft und Gründungsmitglied der ehemaligen BMG. der Gendarmerie dessen Name sich wie ein roter Faden durch sämtliche Untersuchungsakten zieht, bereits vor der präliminären Untersuchung verstorben.
Der ebenfalls auch wegen Falschaussage angeklagte frühere, mit der Untersuchung betraute Beamte der Police-Judiciaire, nicht mehr schuldfähig wegen fortgeschrittener Altersdemenz.
Der ehemalige Kommandant der Gendarmerie angeklagt, wegen Justizbehinderung und angeblicher Falschaussage, aktuell 97 Jahre alt.
Fazit: Steht nicht eine biologische Lösung des Falls im Raum? Nichts ist sicherer als der Ablauf der Zeit.
Eine erste Erkenntnis steht jedenfalls fest, betrachtet man das nüchterne Resultat der ersten Urteilsverkündung, dürfe sich vorläufig für 5 der 6 Angeklagten ein unprätentiöser Auftritt vor dem Richterkollegium, mehr als gelohnt haben.
Néckel Ritz
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