Der Strafprozess gegen den ehemaligen Mudam-Generaldirektor Enrico Lunghi und seine Ehefrau Catherine Gaeng entwickelt sich zu einem der heikelsten Justizverfahren der vergangenen Jahre. Was ursprünglich als medialer Streit begann, ist längst zu einer grundsätzlichen Auseinandersetzung über rechtsstaatliche Prinzipien geworden. Im Zentrum steht das Untersuchungsgeheimnis – jenes Schutzinstrument, das gewährleisten soll, dass Strafverfahren nicht durch öffentliche Vorverurteilungen entgleisen.
Das Buch

Ausgangspunkt des Verfahrens ist das Buch „Donc, nous avons menti au public“, das Catherine Gaeng im Mai 2021 veröffentlichte. Zu diesem Zeitpunkt waren die strafrechtlichen Ermittlungen im Zusammenhang mit der sogenannten Lunghi-RTL-Affäre noch längst nicht abgeschlossen. Dennoch enthält das Buch auf 200 Seiten zahlreiche wörtliche Passagen und Zitate aus polizeilichen Vernehmungen, internen geheimen Ermittlungsakten, aus dem Untersuchungsgericht, richterlicher Korrespondenz etc. – Dokumente, die laut Anklage eindeutig dem secret de l’instruction unterliegen müssten.
Anklage der Staatsanwaltschaft
„Das Buch handelt nicht um eine subjektive Nacherzählung, sondern um die systematische Veröffentlichung geschützter Akten“, so der Vertreter der Staatsanwaltschaft vor Gericht. Das Buch rekonstruiere den Ablauf der Ermittlungen einseitig aus Sicht der Autorin und präsentiere Akteninhalte als feststehende Tatsachen – lange bevor ein Gericht diese juristisch bewerten konnte. Für die Anklage stellt dies einen klaren Angriff auf die Funktionsfähigkeit der Justiz dar und wirft dem ehemaligen Mudam-Generaldirektor vor, seiner Ehefrau das gesamte Ermittlungsdossier zugänglich gemacht zu haben.
Lunghis Verteidigungsstrategie
Lunghi hingegen bestreitet jede vorsätzliche Gesetzesverletzung. „Ich habe meiner Frau die Dokumente nur

gegeben,damit sie Ordnung in die Akten bringt…ich konnte ja nicht ahnen, dass sie ein Buch darüber schreiben würde.“ Gleichzeitig räumte Lunghi jedoch ein, seiner Frau Vernehmungs-protokolle, interne Berichte und richterliche Schreiben überlassen zu haben – teils per E-Mail, teils in Papierform. Genau hierin sieht die Staatsanwaltschaft einen zentralen Widerspruch. “ Wer geheime Ermittlungsakten weitergibt, könne sich nicht darauf berufen, keine Verantwortung für deren spätere Verwendung zu tragen. Das Untersuchungsgeheimnis schützt Personen und das Verfahren selbst….wer es unterläuft, greift aktiv in die Arbeit der Justiz ein.“ argumentiert die Anklage.
Gaeng: Unwissenheit als Verteidigung
Die angeklagte Gaeng wiederum schildert die causa Lunghi in beinahe opernhafter Dramatik als stamme das Dossier aus einer antiken Tragödie , eines Monumentaldramas. Sie habe nicht gewusst, dass sie mit der Veröffentlichung gegen geltendes Recht verstoße und habe angenommen, die Ermittlungen seien abgeschlossen oder zumindest nicht mehr geheim. „Ich habe gedacht, das Verfahren sei vorbei … mir war nicht bewusst, dass ich damit das Gesetz verletze.“

Gleichzeitig bestätigte Frau Gaeng, aus internen Ermittlungsakten zitiert zu haben, die sie unter anderem vom Laptop ihres Mannes bezogen habe. Fakt ist: Das Buch erschien fünf Monate vor einer Entscheidung der Chambre du Conseil, also in einem kompletten Zeitfenster, das unter das Untersuchungsgeheimnis fiel. „Wer glaubt, rechtmäßig zu handeln, veröffentlicht keine geheimen Ermittlungsakten während eines laufenden Verfahrens“, so der Anklagevertreter.
Der Vorwurf der Hehlerei
Gegen Gaeng lautet der Vorwurf daher auf Hehlerei. Sie habe Unterlagen entgegengenommen und verwertet, von denen sie wusste – oder zumindest hätte wissen müssen –, dass sie nicht zur Veröffentlichung bestimmt waren. Das Buch sei nicht zufällig entstanden, sondern das Ergebnis einer bewussten Nutzung geschützter Dokumente. „Hier wurde Selbstjustiz geübt – nicht mehr und nicht weniger.“
Medialer Vorprozess und Rufschädigung

Besonders deutlich wurde im Prozess die Perspektive der Zivilparteien. Die Anwälte der ehemaligen RTL-Mitarbeiter Alain Berwick, Marc Thoma und Sophie Schram sprachen von einem medialen Vorprozess, einem regelrechten Prangerverfahren auf der place publique, das den Betroffenen jede Möglichkeit zur Verteidigung genommen habe. „Unsere Mandanten wurden durch das Buch öffentlich diffamiert, beleidigt und schuldig gesprochen, bevor ein Gericht überhaupt entscheiden konnte“, erklärten die Anwälte. „ Auch Marc Thoma hätte gern ein Buch über die Causa Lunghi geschrieben, doch ich habe ihm davon abgeraten“, so Me Daniel Baulisch.
Die Nebenkläger-innen
Auch Me Lydie Lorang betonte, ganze Aussagen aus Vernehmungen seien aus dem Zusammenhang gerissen und als Tatsachen präsentiert worden. Das eigentliche Opfer in dieser Causa Lunghi sei die Ex-RTL-Journalistin Sophie Schram, die von einer Lunghi-Clique regelrecht gemobbt worden sei. Da durch die Hetzkampagne und durch das Buch ihre journalistische Karriere zerstört worden sei, habe sie versucht, im Lehramt ihr Brot zu verdienen. Doch auch dort sei sie via Lunghi-Clique gemobbt und so ausgegrenzt worden, dass sie ins Ausland habe umziehen müssen.
Selbstinzenierung und Medienwirkung

Me André Lutgen, Verteidiger des Ex-RTL-CEO Alain Berwick, verwies auf die grenzenlose Arroganz der Angeklagten, Emile Zola mit „J’accuse“ in ihr Szenario zu verpacken. „Der arme Zola müsste sich im Grab umdrehen, um in diesem Kontext genannt zu werden.“
Nach Ansicht der drei Zivilparteien liegt der Schaden, den die Buchveröffentlichung Gaengs bei den Zivilparteien verursacht hat, sehr hoch. Zwar seien nur rund 600 Exemplare gedruckt worden, doch zahlreiche Medien hätten den Inhalt aufgegriffen und weiterverbreitet. Will heißen: Der Multiplikationseffekt durch die mediale Verbreitung des Buches war beträchtlich.
Gaeng, Gaeng, she shot them down

In diesem Kontext zeigte Me Baulisch demonstrativ einen zweiseitigen Tageblatt-Artikel vom 2. Juni 2021 von einem gewissen Schreiber namens Schinker unter dem provokanten Titel „Gaeng, Gaeng, she shot them down“. In diesem einseitigen, von Unwahrheiten strotzenden Artikel gebe Gaeng zu, sie sei sich zwar bewusst, was sie mit dem Buch riskiere, doch trotzdem würde sie das Risiko auf sich nehmen. In anderen Worten: Gaeng gab damals vor der Publikation des Buches bereits zu, sie wisse, dass sie gegen das Untersuchungsgeheimnis verstoße – aber tue es trotzdem. Päng, päng. Aus dem Prozess war auch pikanterweise zu erfahren, dass Teile des Gaeng-Manuskripts während der Arbeitszeit und unter Nutzung staatlicher Infrastruktur entstanden sein sollen.
Rechtliche Einordnung und Strafanträge
Auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, so die Anwälte, lasse keinen Zweifel daran, dass die Veröffentlichung von Ermittlungsakten vor Abschluss eines Verfahrens unzulässig sei. Die Verteidiger der beiden Angeklagten, Maximilien Lehnen und Noémie Sadler, hingegen forderten Freisprüche für ihre Mandanten. Lunghi habe die Dokumente nicht an seine Frau weitergegeben, um ein Buch zu schreiben.
Die Staatsanwaltschaft hingegen sieht die beiden Angeklagten als schuldig an, gegen das Untersuchungsgeheimnis und wegen Hehlerei verstoßen zu haben, und verlangt für Gaeng eine Haftstrafe von einem Jahr, deren Vollzug zur Bewährung ausgesetzt werden kann, sowie 5.000 Euro Geldstrafe. Für Lunghi fordert der Parquet die maximale Strafe von 10.000 Euro. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung gilt für die Angeklagten die Unschuldsvermutung.
Bedeutung des Urteils über den Einzelfall hinaus

Unabhängig vom Ausgang des Prozesses steht aber bereits jetzt schon fest: Das Urteil in der Lunghi-Gaeng-Affäre wird über den Einzelfall hinaus Wirkung entfalten. Es geht um die Frage – so die Partie Civiles – ob das Untersuchungsgeheimnis als tragende Säule des Rechtsstaats Bestand hat – oder ob es durch publizistische Selbstverteidigung ausgehöhlt werden kann.
Das Urteil wird am 18. März um 9 Uhr verkündet. Am selben Tag um 15 Uhr beginnt dann erneut der Berufungsprozess in der initialen Causa Lunghi gegen RTL.