Im Zentrum steht der Vorwurf der Verletzung des Untersuchungsgeheimnisses sowie der Hehlerei – ausgelöst durch die Veröffentlichung eines Buches, das in erheblichem Umfang auf vertraulichen Ermittlungsakten basiert. Denn das Untersuchungsgeheimnis bildet einen zentralen Pfeiler des Rechtsstaates. Es schützt sowohl die unbeeinflusste Wahrheitsfindung der Justiz als auch die Unschuldsvermutung jener Personen, gegen die ermittelt wird.
Ursprung des Verfahrens
Seinen Ausgang nahm der Fall im Jahr 2016. Im Rahmen eines Interviews mit einer RTL-Journalistin kam es zu einem tätlichen Übergriff durch den damaligen Mudam-Generaldirektor Enrico Lunghi, der sich kurz darauf formell entschuldigte. In der Folge aber leitete Lunghi selbst ein Verfahren gegen RTL ein und erhob Klage wegen der journalistischen Bearbeitung und des Schnitts der ausgestrahlten Reportage. Das Verfahren richtete sich gegen zwei RTL-Journalisten, den CEO von RTL, den inzwischen verstorbenen Programmdirektor, den damaligen Kulturminister und einen Anwalt. Das Strafverfahren ist bis heute nicht rechtskräftig abgeschlossen und befindet sich aktuell in der Berufungsphase.
Das Buch als Träger vertraulicher Akten
In ihrem Buch „Donc, nous avons menti au public“ verarbeitet Lunghis Ehefrau Catherine Gaeng auf rund 200 Seiten

umfangreiche Inhalte aus einer zu diesem Zeitpunkt noch laufenden gerichtlichen Untersuchung. Sie erklärte selbst, im Besitz von polizeilichen Vernehmungs-protokollen, richterlichen Schriftstücken, internen E-Mails sowie vollständigen Justizakten zu sein. Ganze Passagen dieser unter dem Untersuchungsgeheimnis geschützten Akten wurden im Gaeng-Buch wörtlich wiedergegeben.

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Lunghis Anwaltskanzlei
Bereits vor dieser Veröffentlichung kam es zu einem Austausch sensibler Ermittlungsunterlagen zwischen Enrico Lunghi, Catherine Gaeng und der Anwaltskanzlei. Das Verfahren war zu diesem Zeitpunkt nicht abgeschlossen, das Untersuchungsgeheimnis galt uneingeschränkt. Gaengs Buch wurde bei seiner Veröffentlichung auch an sämtliche Medienhäuser in Luxemburg verteilt, die dadurch Zugang zu den geschützten Inhalten bekamen, lange vor Abschluss der Ermittlungen. Resultat: einseitige Berichterstattung.
Ein öffentlicher Vorprozess

Durch diese einseitige mediale Verbreitung entstand faktisch ein öffentlicher Vorprozess. Das laufende Strafverfahren wurde öffentlich kommentiert und bewertet. Entlastende Aspekte und der vorläufige Charakter der Ermittlungen fanden keine Berücksichtigung. Mit diesem flagranten Bruch der Geheimhaltung – so Justizbeobachter – wäre auch die Grenze zwischen objektiver Berichterstattung und Vorverurteilung meilenweit überschritten worden.
Folgen für die Betroffenen
Die reputativen und persönlichen Schäden für die Betroffenen seien erheblich, da die Aussagen aus polizeilichen und richterlichen Vernehmungen via Buch, Presse und sozialen Medien im Wortlaut öffentlich verbreitet wurden, ein halbes Jahr bevor das Untersuchungsgeheimnis aufgehoben wurde. Durch die Veröffentlichung der geschützten Untersuchungsakte wäre nicht nur ein laufendes Verfahren beeinflusst, sondern auch den Betroffenen erheblich geschadet worden. Berufliche Karrieren und private Lebensbereiche wären nachhaltig belastet worden.

Rechtlicher Rahmen
Nach luxemburgischem Recht ist die Ermittlungs- und Untersuchungs-phase grundsätzlich geheim. Diese Maßnahme dient dem Schutz der Wahrheitsfindung und der Unschuldsvermutung. Internationale Rechtsprechung und der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg betonen regelmäßig, dass der Schutz der Persönlichkeit Vorrang vor dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit hat. Die Causa Lunghi-Gaeng könnte – so Justizbeobachter – exemplarisch zeigen, welche schlimmen Folgen eine „violation du secret de l’instruction“ haben kann.
Strafrechtliche Aufarbeitung
Inzwischen hat die Affäre auch eine klare strafrechtliche Dimension angenommen. Enrico Lunghi und Catherine Gaeng sehen sich jetzt selbst mit einem Strafverfahren konfrontiert. Lunghi ist wegen Verletzung des Untersuchungsgeheimnisses angeklagt, Gaeng wegen Hehlerei. Das Strafgericht wird am 3. und 4. Februar 2026 klären, ob durch die Weitergabe und Veröffentlichung von geheimen Ermittlungsakten während eines laufenden Verfahrens zentrale rechtsstaatliche Garantien verletzt wurden.
Unabhängig vom Ausgang des Prozesses steht bereits jetzt fest: Der Fall markiert einen Präzedenzfall in der luxemburgischen Justizgeschichte.