„ Den Alten gehört die Zukunft “ provozierte ein Zeitungsjournalist und stellte weiter „mangelnde Nachhaltigkeit und fehlende Weitsicht“ fest. Und fragte: „Ist es fair, wenn die Jungen die Schuldenlast der vorherigen Generation übernehmen müssen?“
Das alles ist in einem generellen Kontext zu lesen und durchaus zutreffend, keine Frage. So vieles wurde und wird weiterhin nicht entschlossen angegangen, dies ob der für die Politik elektoral heiklen Sachlage gewisser Reizthemen. Dabei sticht die aktuelle Rentendebatte hervor. Die Frage stellt sich: Der Generationenvertrag – ein Pakt auf Zeit? Zynisch betrachtet: Sie haben es wieder getan…die Alten. Nicht etwa, weil sie es müssten, sondern weil sie es können. Ihnen, den Alten, gehöre die Zukunft, so der hier eingangs zitierte deutsche Journalist – und meint damit nicht etwa visionäre Kraft, sondern die schiere demografische Wucht einer geburtenstarken Generation, die sich anschickt, auch den letzten Rest politischer Gestaltungsmacht zu konservieren.

Wenig verwunderlich ist in dieser Debatte – es hat eigentlich lange gedauert – die in einem kürzlich im Wort veröffentlichte Aufforderung an die heutige Rentnergeneration auch ihren Teil zur Rentenreform beizutragen. Dabei hat das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) einen (wie im Wort-Leitartikel erwähnt) „Boomer – Soli“ vorgeschlagen, mit dem, so die DIW-Forscher, gezielt Menschen mit hohen Alterseinkünften zur Kasse gebeten werden sollen, um einkommensschwache Rentner zu unterstützen, damit das Risiko für Altersarmut zu senken und die jüngere Generation nicht stärker zu belasten. Umverteilt werden solle allerdings nur innerhalb der älteren Generation und das nicht über höhere Rentenbeiträge oder Steuern. Mit dieser “Solidaritäts-Sonderabgabe auf sämtliche Alterseinkünfte” sollen Menschen mit niedriger Rente entlastet und Menschen mit hoher Rentenzahlung stärker zur Kasse gebeten werden. In dem deutschen DIW-Konzept wird eine Abgabe von zehn Prozent auf sämtliche Alterseinkünfte wie die gesetzliche Rente, Betriebsrenten und Pensionen vorgeschlagen. Dabei soll ein Freibetrag von 1.000 Euro monatlich gelten, nur auf darüber liegende Einkünfte würde die Abgabe fällig und zudem sieht die Idee die Besteuerung von Vermögenseinkünften vor. Eine durchaus heikle Debatte ist sicherlich zu erwarten. Der „Boomer-Soli“, eine Idee, die klingt wie aus dem Labor eines sozialpolitischen Alchemisten…
Doch die Frage bleibt: Ist das noch ein Generationenvertrag oder schon ein Generationenkompromiss auf Abruf? Die Jungen zahlen, die Alten kassieren – oder sollen die Alten auch zahlen, damit die Jungen später nicht ganz leer ausgehen? Klingt fair. Ist es aber nicht zwingend. Denn: Wer definiert „hohe Alterseinkünfte“? Wer garantiert, dass die Umverteilung nicht zur politischen Spaltung führt? Und wer kontrolliert, ob der Boomer-Soli nicht zur symbolischen Geste verkommt? Die Idee klingt auf den ersten Blick durchaus verständlich, gar gut, und dieses Modell könnte (weitergesponnen) nicht nur in Deutschland ein Beispiel eines neuen solidarischen Modells darstellen, das den Generationenvertrag auch für die junge Generation als Erweiterung der ersten Säule der Rentenversicherung (die gesetzliche Rente) weiterführen und stärken könnte. Nur, weiter gefragt: Ab welcher Rentenhöhe soll diese Rentenkürzung denn hierzulande (falls diskutiert) gelten? Wie hoch soll der „Boomer-Soli“ – die in den 50er- und 60er Jahren Geborenen sind visiert – tatsächlich sein? Man vergesse nicht, dass die Höhe der Rente die individuelle finanzielle Gesamtsituation eines Rentenempfängers nicht unbedingt widerspiegelt. Denn man kann durchaus eine niedrige, bescheidene Rente beziehen und trotzdem geerbtes Geld platziert haben oder auch eine, gar mehrere Wohnungen vermieten und auch über viel Land- und Waldbesitz verfügen– derartige Fälle sind dem Zeilenschreiber durchaus bekannt…Ein Beispiel mehr, dass die Rentendebatte bekanntlich ein Minenfeld ist!

Da jedoch die meisten Niedrigrentenbezieher- und damit sind besonders Frauen, sowohl als persönliche Rentnerin oder auch als Witwenrentenbezieherin, visiert – generell gesehen, nicht besonders gut dastehen, gilt (Stichwort: Altersarmut) natürlich die staatliche Kontrolle der reellen Finanzsituation der Rentnergeneration, die über die Steuerverwaltung gehen muss. Ob das jedoch so einfach sein wird? Kann man Rente mit Kapital in jeder Form kombinieren, kumulieren, um im Fachjargon zu bleiben? Abgesehen von den diesbezüglichen, komplizierten Anti-Kumulbestimmungen die gegebenenfalls nach Gesetz von den Rentenkassen für die reinen Renten- und Lohnbezüge anzuwenden sind und für die keine Kapitalerträge gelten? Auch das ist eine ewige Debatte, die man heuer von politischer Seite immer noch tunlichst ignorieren will …ach ja, weil man damit wem „schaden“ würde? All das ist übrigens überraschenderweise ein Tabu in der aktuellen Rentendebatte…
Egal wie: die Grundidee dieses an dieser Stelle thematisierten Vorstoßes ist durchaus angesagt, man riskiert in der Debatte allerdings einen Generationenkonflikt, den man tunlichst vermeiden sollte…