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Ein Gerichtshof im Fadenkreuz 

Ein Gerichtshof im Fadenkreuz
Image par Gerd Altmann de Pixabay

Überwachen und Strafen im Digitalzeitalter

Der Franzose Nicolas Guillou, Richter am Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag, wurde im August 2025 (mit weiteren fünf Richtern und drei Ermittlern) von der Trump-Regierung mit Sanktionen belegt. US-Unternehmen wie Amazon, Airbnb oder PayPal schlossen daraufhin seine Konten. Grund für die Repressalien sind die im November 2024 erlassenen Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und den ehemaligen israelischen Verteidigungsminister Yoav Galant, wegen begangener „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ im Zuge der Zerstörung des Gazastreifens.

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Eigentlich hätte ein Sturm der Entrüstung die europäische Medien- und Parteienlandschaft erschüttern müssen. Die Richter einer, von der „europäischen Staatengemeinschaft“ als „herausragendes Beispiel internationaler Rechtsstaatlichkeit“ gepriesenen Institution (1), werden von einer – dem Gericht feindlich gesinnten – Regierung, illegaler Handlungen bezichtigt, abgestraft und zu Kriminellen degradiert,… auf eine Stufe gestellt mit Terroristen und Drogenhändlern.

Ein unerhörter Vorgang.

Trotzdem blieben die Reaktionen in unseren Breitengraden eher verhalten. Wohl gab es Proteste seitens der EU gegen die Maßnahmen, die obligaten Lippenbekenntnisse zur Wichtigkeit einer internationalen Justiz, ein ‚Post‘ der Kommissionspräsidentin von der Leyen auf Social Media – ansonsten die Weiterführung des Tagesgeschäfts. Circulez, y a rien à voir. Dabei ist der Schlag gegen den IStGH ein weiterer Schritt in Richtung Aushöhlung internationalen Rechts und ein Angriff auf die Vertreter einer Institution, deren „Fehler“ darin bestand – auch dies ein Novum – einige selbsternannte Mitglieder der sogenannten „westlichen Wertegemeinschaft“ für ihre Handlungen zur Rechenschaft zu ziehen.

„Sie waren gewarnt.“

Für Nicolas Guillou sind die Folgen gravierend und schmerzlich: Von der Sperrung seiner Kreditkarten über den Ausschluss aus E-Commerce und Online-Banking bis zur Einschränkung der Reisefreiheit reichen die Sanktionen, die den Alltag des Richters (und EU-Bürgers) radikal auf den Kopf stellten. Den US-Tech-Konzernen ist es verboten mit dem Sanktionierten geschäftlich zu interagieren, Onlinebezahlung wurde für ihn praktisch unmöglich, da US-Unternehmen wie American Express, Visa und Mastercard über ein Quasi-Monopol in Europa verfügen. Zudem übernahmen auch europäische Banken teilweise die Strafmaßnahmen und verweigern ihm ein Konto. “Man steht faktisch auf der schwarzen Liste eines Großteils des weltweiten Bankensystems”, sagte Guillou jüngst in einem Interview. (2) Familienangehörige die ihm Hilfestellung leisten sind vor Strafverfolgung nicht geschützt und riskieren in den USA bis zu 20 Jahre Haft.

Der Angriff auf die Magistrate ist die Umsetzung der Drohungen die bereits seit April 2024 (noch vor Trumps Wiederwahl) im Raum standen. Damals hatten 12 republikanische Senatoren (alle aus dem ultrarechten Lager) dem damaligen Chefankläger des IStGH, Karim Khan, in einem Brief mit „schweren Sanktionen“ gedroht, sollte er internationale Haftbefehle gegen Netanjahu und Co. ausstellen. (siehe Dokument). Mitunterzeichner war Marco Rubio, heute Außenminister im Kabinett Trump. Neben dem anmaßenden Tonfall („You have been warned“) überrascht der Brief mit dem Verweis auf den „American Service-Members Protection Act“ (ASPA), einem Gesetz das ausdrücklich darauf abzielt die Vereinigten Staaten vor eventuellen völkerrechtlichen Ansprüchen des IStGH zu bewahren und US-Bürger vor Strafverfolgung zu schützen.(3) Bemerkenswert ist, mit welcher Promptheit auch israelische Regierungsvertreter unter den amerikanischen Schutzschirm einbezogen werden.

Geheimer Krieg gegen den IStGH

Streng gesehen sind die Sanktionen Teil eines verdeckten israelisch-amerikanischen „Krieges“ gegen den Gerichtshof, der vor etwa 11 Jahren ausbrach. Er begann im Januar 2015 als bestätigt wurde, dass Palästina dem IStGH beitreten würde, nachdem es von der UN-Generalversammlung als Staat anerkannt wurde. Der Beitritt wurde von israelischer Seite als eine Form des „diplomatischen Terrorismus“ verurteilt, weil damit das Westjordanland und der Gazastreifen in den Zuständigkeitsbereich des IStGH fielen. Die Palästinensische Autonomiebehörde beantragte umgehend beim Gericht, mutmaßliche Kriegsverbrechen der israelischen Streitkräfte im Gazastreifen, im besetzten Westjordanland und Ost-Jerusalem zu verfolgen. Nach Voruntersuchungen wurden die Ermittlungen offiziell im März 2021 (zweieinhalb Jahre vor dem Hamas-Terroranschlag) von der damaligen Chefanklägerin des IStGH Fatou Bensouda eingeleitet. (4)

Im Mai 2024 deckte „The Guardian“ in Zusammenarbeit mit dem israelisch-palästinensischen Portal „+972“ und der hebräisch-sprachigen Nachrichtenseite „Local Call“ auf, dass die israelischen Geheimdienste Mossad, Shin Bet und Aman auf Weisung der von Netanjahu geführten Regierung seit 2015 „dazu eingesetzt wurden, hochrangige Mitarbeiter des Internationalen Strafgerichtshofs zu überwachen, zu hacken, unter Druck zu setzen, zu verleumden und angeblich zu bedrohen, um die Ermittlungen des Gerichts zu behindern“. (5) Der Bericht des Rechercheteams beruht auf Interviews mit etwa zwei Dutzend amtierenden und ehemaligen israelischen Geheimdienstoffizieren und Regierungsoffiziellen, früheren Mitarbeitern des Gerichtshofs, Diplomaten und Anwälten.

Image par Rogier Hoekstra de Pixabay

Die Geheimdienste erfassten die Kommunikation zahlreicher IStGH-Beamter, darunter Bensouda und ihrem Nachfolger Khan,… fingen Telefonanrufe, Nachrichten, E-Mails und Dokumente ab. Die Überwachung erstreckte sich auch auf Angestellte der palästinensischen Autonomiebehörde und Mitarbeiter von NGO’s, die mit dem IStGH kooperierten, darunter die angesehene palästinensische Menschenrechtsorganisation „Al Haq“.(6) Laut Guardian wurde Pegasus-Spyware auf den Telefonen von NGO-Mitarbeitern und Beamten der Autonomiebehörde installiert. (7) Die Geheimdienste machten auch vor Einschüchterungsversuchen nicht Halt, insbesondere gegen Frau Bensouda. Der damalige Mossad-Chef Yossi Cohen, so berichtet “The Guardian”, hätte die Chefanklägerin mehrfach bei geheimen Treffen bedroht. Cohen habe dabei versucht „sie unter Druck zu setzen, damit sie eine Kriegsverbrecheruntersuchung aufgibt”. Ausgenutzt wurde dabei der Umstand, dass Frau Bensouda als gambische Staatsangehörige nicht den politischen Schutz genoss den andere IStGH-Kollegen aus westlichen Ländern aufgrund ihrer Staatsbürgerschaft hatten.

Mit der Wiederwahl Trumps (ein „Glücksfall“ für die Netanjahu-Regierung) eskalierte der Feldzug gegen den IStGH. Im Februar 2025 wurden zuerst Sanktionen gegen Karim Khan verhängt, dann folgten weitere, inklusive gegen Richter „westlich“- orientierter Staaten (Frankreich, Slowenien, Kanada). Die Maßregelungen gingen einher mit heftiger Kritik an der Legitimität des Gerichtshofs. Die Magistrate wurden dafür bestraft, dass sie „…direkt an den Bemühungen des IStGH beteiligt waren, Staatsangehörige der Vereinigten Staaten oder Israels ohne die Zustimmung eines dieser Länder zu ermitteln, festzunehmen, inhaftieren oder strafrechtlich zu verfolgen“, erklärte der US-Außenminister Marco Rubio in einer Erklärung und betonte, dass die in Den Haag ansässige Institution „eine Bedrohung für die nationale Sicherheit (darstelle) und als Instrument der juristischen Kriegsführung gegen die Vereinigten Staaten und ihren engen Verbündeten Israel eingesetzt (worden sei)“. (8)

Macht bricht Moral

Beschämend ist, dass einige europäische Staats-und Regierungschefs ihrerseits die Glaubwürdigkeit des Gerichtshofs untergruben, indem sie sich demonstrativ hinter Netanjahu stellten. Ungarns Ministerpräsident Viktor Orban lud den israelischen Regierungschef umgehend zu einem Staatsbesuch ein und kündigte seinen Austritt aus dem IStGH an. (9) Der deutsche Kanzlerkandidat Friedrich Merz hatte unmittelbar nach der Bundestagswahl süffisant verkündet „Netanjahu nach Deutschland einladen (zu wollen)“. Auch Frankreich, Italien und Polen hatten durchblicken lassen, dass sie die Haftbefehle nicht vollstrecken würden. Dieselben Staaten fungierten auch als „Bremser“ auf europäischer Ebene, um eine entschiedene Positionierung der EU im „Gazakrieg“ zu vereiteln. (10)

Abgesehen von der Tatsache, dass die EU weder in der Lage ist ihre eigenen Bürger vor Übergriffen zu schützen oder sich geschlossen hinter sie zu stellen, enthüllt der Fall Guillou die Abhängigkeit und Verwundbarkeit Europas gegenüber der Macht amerikanischer Tech-Unternehmen und Behörden. Die USA könnten in Zukunft jederzeit und nach Belieben unbequeme EU-Bürger sanktionieren und ihre Bewegungsfreiheit einschränken. Tech-Konzerne, Plattformen und Banken übernehmen dabei die Rolle von Hilfssheriffs, indem sie helfen „unliebsame“ Personen zu bestrafen – und dies ohne Gerichtsbeschluss, ohne nachvollziehbare Anklage und ohne ein ordentliches Verfahren. Es ist zudem keineswegs ausgeschlossen, dass Sanktionen auch ganze Organisationen oder Institutionen treffen können, sofern sie vermeintliche amerikanische Interessen verletzen. (11)

Hinzu kommt, dass Donald Trump bereits 2018 (in seiner ersten Amtszeit) den sogenannten „Cloud Act“ unterzeichnete. Er ermöglicht es den Bundesbehörden US-amerikanische Technologieunternehmen per Anordnung zu zwingen, angeforderte Datensätze bereitzustellen, die auf Servern gespeichert sind, unabhängig davon, ob sie in den USA oder auf ausländischem Boden aufbewahrt werden. Das spielt insofern eine Rolle, als europäische Staatsbehörden mangels Alternativen fast ausschließlich auf amerikanische Produkte und IT-Dienstleister setzen – und dadurch zumindest teilweise ihre Datenhoheit verlieren. (12) Der Zugriff auf Daten hat sich zu einem zentralen Hebel amerikanischer Digitalpolitik entwickelt.

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In puncto Überwachung, Sanktionierung, Ausspähung und Kriegsführung sind wir inzwischen in einer “Cyber-KI-Ära” angekommen, in der analogen Welt erleben wir gerade auf hoher politischer Ebene den Rückfall in archaische Verhaltensmuster: Drohgebärden, Keulenschwingen, Machtphantasien, Kontrollverlust… prägen das Bild einer Welt, in der Demokratie und Völkerrecht, Diplomatie und Kooperation im Niedergang begriffen sind…

Umso dramatischer wird die Lage, wenn durch skrupellose Machtpolitiker wie Trump, Putin oder Netanjahu, internationales Recht weiter ausgehöhlt wird–, und die Arbeit internationaler Institutionen sowie ihrer Vertreter systematisch torpediert wird. Dies gilt insbesondere für den IStGH, eine der wenigen Einrichtungen, die bisher weitgehend unabhängig von privaten Akteuren und Lobbygruppen agiert und deren Richter sowie Ankläger strengen ethischen Vorgaben unterliegen. Als Vorgänger des Strafgerichtshofs von Den Haag gelten die Kriegsverbrechertribunale von 1945/46, aus denen später die Nürnberger Prinzipien der UN zur Kodifizierung von Kriegsverbrechen hervorgingen. „Es ist eine Ironie der Geschichte“, meint Kai Ambos, Professor für Straf- und Völkerrecht, „dass die Vereinigten Staaten, als das Land, das maßgeblich für den Nürnberger Kriegsverbrecherprozess verantwortlich war, nun gerade jenes Gericht, das es ohne Nürnberg nicht geben würde, zerstören wollen.“ (13)

Aufgrund der jüngsten Übergriffe des amerikanischen Präsidenten drängt sich eine Frage auf.

Was passiert eigentlich, sollte eine europäische Regierung tatsächlich – vielleicht aus Loyalität vor dem IStGH und dessen nobler Aufgabe – auf die Idee kommen, einen „Protegierten“ der USA nach Den Haag auszuliefern? …Nun, dann bleibt dem Herrn im Weißen Haus vielleicht nur noch die „Caracas-Variante“ als Interventionsmöglichkeit (14), für die ihm der bereits erwähnte „Service-Member Protection Act“ von 2002 sogar noch eine rechtliche Grundlage liefert. Er ermächtigt den Präsidenten „alle notwendigen Mittel“ (einschließlich militärischer) einzusetzen um seine Schutzbefohlenen aus den Fängen dieser „kaputten Justiz“ zu befreien.

In den USA wird das Gesetz – halb ernst, halb scherzhaft – als „Hague Invasion Act“ bezeichnet.

 

Marc Lentz

_____________________________

Fußnoten:

  1. (1)Der IStGH hat weltweit 125 Mitgliedsstaaten (inklusive alle EU-Länder). Die USA, Russland, China und Israel gehören zu den Staaten, die den Gerichtshof nicht anerkennen.
  2. (2)vgl. Le Monde, 19. Nov. 2025
  3. (3)Der „Protection Act“ wurde von George W. Bush 2002 unterzeichnet, fast zeitgleich mit der Gründungsakte des IStGH.
  4. (4)Die Trump-Regierung hatte bereits im September 2020 Sanktionen gegen Fatou Bensouda verhängt, wegen ihrer Ermittlungen zu möglichen Kriegsverbrechen der Amerikaner in Afghanistan. Die Sanktionen wurden von der Biden-Regierung aufgehoben.
  5. (5)vgl. The Guardian, 28. Mai 2024
  6. (6)Al Haq wurde im Oktober 2021 von der damaligen Regierung Bennett als „terroristische Organisation“ eingestuft (neben 5 weiteren Menschenrechtsorganisationen)
  7. (7)Laut SPIEGEL vom 27. Januar 2022 hat die israelische Regierung die Spyware auch eingesetzt um Aktivisten und Oppositionelle im Inland auszuspähen.
  8. (8)vgl. Le Monde, 20. August 2025.
  9. (9)Bei seinem Staatsbesuch in Ungarn lobte Netanjahu seinen Amtskollegen für seinen „mutigen“ Schritt:  „Ich danke ihnen, Viktor… es ist wichtig, dieser korrupten Organisation die Stirn zu bieten.“ (vgl. Frankfurter Allgemeine: 3. April 2025) Er knüpfte damit an die Provokationen von Mike Pompeo an (Außenminister in der ersten Trump-Regierung), der den Gerichtshof bereits 2020 als „durch und durch kaputte und korrupte Institution“ bezeichnete.
  10. (10)Vor dem Hintergrund dessen, was sich im Gazastreifen in den vergangenen zwei Jahren zugetragen hat (und teilweise noch immer zuträgt), erscheint die Kriminalisierung und Sanktionierung der Richter des IStGH als blanker Zynismus. So wie man als Außenstehender nur entsetzt sein konnte über den blutrünstigen Exzess der Hamas am 7. Oktober 2023, so stand man ebenso fassungslos vor dem anschließenden Strafgericht das über Gaza und seine Bewohner hereinbrach. Was die Regierung Netanjahu hier unter dem Deckmantel von Terrorismusbekämpfung und Selbstverteidigungsrecht anordnete, war ein Vernichtungsfeldzug mit genozidalem Einschlag gegen eine weitgehend wehrlose Zivilbevölkerung – eindeutig darauf ausgerichtet, den Menschen ihre Existenzgrundlage zu rauben. Ausgeführt wurde der Kahlschlag (der Zehntausende das Leben kostete) von einer Armee mit High-Tech-Ausrüstung, KI-gestützten Waffensystemen, überragenden Luftstreitkräften und Cyberabwehr – einer Streitmacht, die mit überwältigender Durchschlagskraft und Effizienz vorging. 90% der Wohngebäude und Infrastrukturen im Gazastreifen sind laut UN zerstört oder schwer beschädigt worden. Auch nach dem Waffenstillstand ist die sanitäre Lage katastrophal, in weiten Teilen des schmalen Küstenstreifens herrscht akute Hungersnot, 2 Millionen Menschen sind Binnenflüchtlinge auf einem Gebiet von 365 km² (etwa ein Drittel der Fläche des Öslings). Verschlimmert wird die Situation noch dadurch, dass die israelische Regierung die Lieferung von Versorgungsgütern behindert und zum Jahreswechsel 37 internationalen Hilfsorganisationen die Lizenz entzogen hat (darunter Médico International, Médecins sans frontières, Oxfam…) Dieselbe Logik der Entrechtung und Entmenschlichung setzt sich (in abgeschwächter Form) im Westjordanland fort, wo eine radikale Siedlerbewegung mittels Gewalt und Vertreibung palästinensisches Land raubt, dabei befeuert von den Hetztiraden der rechtsextremen Brandstifter in der israelischen Regierung. Nach UN-Angaben wurden seit dem Hamas-Überfall von 2023 mehr als 1000 Palästinenser im Westjordanland von israelischen Soldaten getötet (vgl. Luxemburger Wort, 6. Feb. 2026). Die beschleunigte Genehmigung neuer (völkerrechtswidriger) Siedlungsprojekte geschieht unter wohlwollender Zustimmung der Trump-Administration.
  11. (11)Der IStGH wird künftig (in weiser Voraussicht) nicht mehr mit Microsoft arbeiten, sondern auf Software aus Deutschland umsteigen um seine Daten zu schützen und künftigen Sanktionen der US-Regierung aus dem Weg zu gehen. (vgl. Handelsblatt, 27. Okt. 2025)
  12. (12)Das gilt auch für Privatunternehmen die weitgehend von amerikanischer Software abhängig sind: Sie können die Kontrolle über ihre Betriebsgeheimnisse sowie Kundendaten verlieren oder von einem Tag auf den anderen handlungsunfähig werden, sollten die USA entscheiden, den Zugriff auf bestimmte Dienste in Europa einzuschränken.
  13. (13)vgl. Kai Ambos in „Die Sanktionierung des Rechts“, Verfassungsblog, 17. Dez. 2025.
  14. (14)Gemeint ist natürlich die US-Intervention zur Entführung des venezolanischen Präsidenten Maduro im Januar 2026.

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