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Kultur

Daleiden und Film-Fund in der Bredouille 

Daleiden und Film-Fund in der Bredouille
Chat/GTP-Privat

Die Cour Administrative, präsidiert von Francis Delaporte, haben dem Film Fund und Direktor Daleiden eine solide “Datz” eingeschrieben. Kläger ist  die kleine Produktionsfirma “Nowhere Land Productions”, der der Zugang zum digitalen Portal des Filmfonds verweigert worden war. Über dieses Portal laufen aber die zentrale administrative Prozesse der Filmförderung, insbesondere die Einreichung von Förderanträgen. Das Urteil vom Verwaltungsgericht vom 10. März 2026 dürfte jedoch weit über diesen Einzelfall hinausreichen. Denn es stellt nicht nur die rechtliche Grundlage der Film Fund Entscheidung infrage – sondern wirft grundsätzliche Fragen zur Arbeitsweise, Kontrolle und Transparenz der staatlichen Filmförderung in Luxemburg auf.

AFS-Regeln im Abseits

Der Filmfund begründete seine negative Entscheidung damit, dass die  Firma des Klägers bestimmte Voraussetzungen nicht erfülle. Grundlage dieser Einschätzung waren sogenannte AFS-Regeln, die durch ein großherzogliches Reglement aus dem Jahr 2014 eingeführt worden waren. Diese Regeln sollten festlegen, unter welchen Bedingungen Produktionsfirmen Zugang zu bestimmten Förderinstrumenten erhalten. Für die kleine “Nowhere Land Productions”-Firma bedeutete die negative Entscheidung des Film Fund faktisch ein “Todesurteil”. Denn ohne Zugang zum System ist es unmöglich Projekte einzureichen oder Förderprogramme zu nutzen.

Gericht kippt Film Fund Entscheidung

Der Verwaltungsgerichtshof kam zu einem klaren Ergebnis. Die Richter stellten fest, dass das betreffende großherzogliche Reglement nicht ordnungsgemäß zustande gekommen war. Denn der Staatsrat muss zu solchen Regelwerken eine Stellungnahme abgeben, bevor sie verabschiedet werden. In diesem Fall war diese Stellungnahme aber inexistent. Die Regierung hatte sich damals auf ein Dringlichkeitsverfahren berufen. Nach Auffassung des Gerichts war diese Dringlichkeit jedoch nicht ausreichend begründet. Die betreffenden Bestimmungen des Filmfund seien daher rechtlich nicht anwendbar. Die Konsequenz: Die Entscheidung des Filmfund-Direktors Daleiden wurde aufgehoben und zur erneuten Prüfung an die zuständige Behörde zurückverwiesen. Zusätzlich wurde der klagenden Produktionsfirma eine Verfahrensentschädigung von 3.500 Euro zugesprochen. Da rund 45 Millionen Euro an öffentlichen Geldern jährlich über den Filmfund an Privatfirmen verteilt werden  trifft das Urteil ein System, das bereits seit Jahrzehnten Gegenstand kritischer Diskussionen ist. So auch  prinzipielle und  pikante Fragen über Transparenz und Vetternwirtschaft.

Das System Daleiden

In diesem Zusammenhang rückt auch die langjährige Leitung des Filmfonds zunehmend in den Fokus. Seit fast 30 Jahren hinweg wird die Institution  von ihrem Direktor Guy Daleiden (DP)  nach Gutsherrenart  dominiert . Durch diese Machtstellung entstand ein stark personalisiertes System, in dem zentrale Entscheidungen über  Millionen Staatsgelder  in einer kleinen institutionellen Struktur getroffen wurden und werden.

Privat/ChatGTP

Die Thiltges Pleite

Zusätzliche Brisanz erhält die Film Fund- Schieflage durch die jüngste Entwicklung rund um die Produktionsfirma Paul

screenshot

Thiltges Distributions Sàrl. Das Unternehmen gehörte über Jahrzehnte hinweg zu den ständigen Empfängern von Filmfund-Millionen. Umso überraschender (oder auch nicht) kam für viele Beobachter vor einigen Tagen die Nachricht, dass das Tribunal d’Arrondissement en “matière commerciale” am 6. März Paul Thiltges Distributions “en état de faillite” erklärt hat.

Urteil mit politischer Sprengkraft

Das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs müsste nun eine breitere Debatte über die Struktur der Filmförderung auslösen. Kritische Stimmen aus der Branche fordern bereits Reformen, darunter klarere rechtliche Grundlagen für Förderentscheidungen, stärkere parlamentarische Kontrolle, mehr Transparenz bei Förderlisten sowie unabhängige Audits. Denn gerade  im Bereich der Filmförderung, in dem jährlich rund 45 Millionen Euro an öffentlichen Mitteln verteilt werden, ist Transparenz keine optionale Tugend, sondern eine demokratische Pflicht.

Et la série continue

Und die juristische Geschichte ist noch längst nicht beendet. Noch in diesem Jahr steht ein weiterer Prozess vor dem Verwaltungsgericht an: Eine ASBL klagt gegen die Verweigerung einer – ohnehin bescheidenen – Förderung für einen historischen Film durch den Film Fund und Direktor Daleiden. Nach diesem Urteil könnte aus einem einzelnen Rechtsstreit schnell ein Grundsatzproblem werden – und aus einem jahrelang kaum kontrollierten Fördersystem ein politischer Skandal.

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